Erasmus+

Förderprogramm

Fort- und Weiterbildung oder Kurzzeitdozenturen im Ausland im Rahmen des Erasmus+ Programms.

Mobilität zu Zwecken der Fort- und Weiterbildung

Erasmus+ hat das Ziel, die Internationalisierung auf allen Ebenen einer Hochschule zu fördern. Das Programm steht daher allen Beschäftigten der Hochschule offen: vom Auszubildenden bis zum Rektor. Gefördert werden kann eine sehr große Bandbreite an unterschiedlichen Aktivitäten und so bleibt viel Spielraum bei der Gestaltung von individuellen Auslandsaufenthalten in den Erasmus+ Programmländern.

Die Förderung durch Erasmus+ Personalmobilität ist für Hochschulpersonal aus allen Bereichen möglich, Beispiele hierfür sind unter anderem:

  • Allgemeine und technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche / Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie und Transfer
  • Weiterbildung

Da nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen, können pro Fakultät oder Dezernat maximal 4 Personen gefördert werden bzw. maximal 2 Personen je Institut/Abteilung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Eine wiederholte Förderung ist möglich, jedoch nicht im gleichen Hochschuljahr. Es werden Mitarbeiter bevorzugt, die noch keine Erasmus+ Personalmobilität durchgeführt haben.

Folgende Aktivitäten können gefördert werden:

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten/Dozentinnen)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen
  • Staff Weeks
  • Fachliche Betreuung/Supervision von Studierenden

Viele europäische Universitäten bieten sogenannte Staff Weeks an. Diese dauern in der Regel etwa fünf Arbeitstage und bieten Sprachkurse oder hochschulrelevante Workshops an, die sich an unterschiedliche Mitarbeitergruppen wenden. Eine EU-weite Datenbank stellt Informationen zu den Staff Weeks zur Verfügung.

Die Mindestdauer eines Aufenthalts liegt bei zwei Tagen.
Die Höchstförderdauer an der Universität Stuttgart beträgt sieben Tage (inkl. Reisetage).

Formal sind im Rahmen des Erasmus+ Programms Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Wochen möglich, aufgrund der begrenzten Mittel kann das Dezernat Internationales in der Regel allerdings maximal einwöchige Aufenthalte fördern. Dies beinhaltet 5 Arbeitstage und bis zu 2 Reisetage bzw. bis zu 4 Reistagen im Falle von Green Travel (Zug, Schiff, etc.).

  • Bewerbungsfrist: 6 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes
  • Bewerbungsunterlagen: Motivationsschreiben aus dem hervorgeht, welches Fort- bzw. Weiterbildungsformat Sie gewählt haben und welchen Nutzen Sie sich  vom Auslandsaufenthalt in Bezug auf Ihre Tätigkeit erwarten sowie die Einwilligungserklärung des/der Vorgesetzten.

Bitte nutzen Sie die Vorlage für das Motivationsschreiben (enthält auch eine Vorlage für die Einwilligungserklärung des/der Vorgesetzten).

Ausführliche Informationen zur Bewerbung und zum Ablauf der Förderung finden Sie in dieser Übersicht. Gerne können Sie sich auch direkt an die Koordinatorin wenden.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass für Dienstreisen ins Ausland – unabhängig von der Dienstreisegenehmigung -  die A1 Bescheinigung beantragt werden muss. Lesen Sie hierzu das Rundschreiben 33/2022 der Universität Stuttgart.

Gefördert werden können Mobilitäten in allen Erasmus+ Programmländern. Eine entsprechende Übersicht finden Sie auf der Webseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).

Bei der finanziellen Förderung für Aufenthalte zur Fort- und Weiterbildung im Rahmen des Erasmus+ Programms handelt es sich um einen pauschalen Mobilitätszuschuss, der sich aus den Tagessätzen sowie dem Reisekostenzuschuss zusammensetzt.

Für die Personalmobilität gelten feste Tagessätze für drei Ländergruppen.

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag
    für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag
    für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag
    für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Reisekosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität erstattet. Diese werden europaweit einheitlich mit einem "Entfernungsrechner" ermittelt. Alterativ zum Reisen mit dem Flugzeug bietet das Ersamus+ Programm für Beschäftigte einen finanziellen Anreiz sein ökologischen Fußabdruck zu veringern. Für Reisen z. B. mit dem Zug stehen zudem zwei zusätzliche Reisetage zur Verfügung (vier statt zwei). Nutzen Sie gelegentlich Green Travel - zu Ihrem und zum Wohle der Umwelt!

Entfernung

Pauschale

Green Travel

10 - 99 km

20 EUR

 

100 - 499 km

180 EUR

210 EUR

500 - 1999 km

275 EUR

320 EUR

2.000 - 2.999 km

360 EUR

410 EUR

3000 - 3999 km

530 EUR

610 EUR

4000 - 7999 km

820 EUR

 

ab 8000 km

1.500 EUR

 

Personalmobilitäten im Rahmen des Erasmus+ Programms werden als steuerpflichtige Pauschale für Aufenthalts- und Fahrtkosten gewährt, wobei 80% als Abschlag ausgezahlt werden und 20% nach Beendigung der Mobilität und Einreichen aller Abschlussdokumente. Im Anschluss an die Personalmobilität wird seitens der Reisekostenstelle der Universität Stuttgart eine Vergleichsberechnung der Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz durchgeführt. Dazu werden dem Dezernat Internationales die Belege wie bei jeder anderen Reisekostenabrechnung im Rahmen einer Dienstreiseabrechnung vorgelegt. Im Falle von geringeren Realkosten, müssen die Überschüsse versteuert werden. Die Reisekostenstelle erstellt einen Nachweis und meldet diese Beträge automatisch dem LBV zur Versteuerung im nächstmöglichen Zahltag. Die hierdurch entstehenden steuerlichen Abzüge können bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Wochenenden und Ferien können nur bezuschusst werden, wenn nachweislich an diesen Tagen gearbeitet oder gereist (An- und Abreise zum Zielort vor Beginn oder nach Ende der Mobilitätsmaßnahme) wurde. „Freie“ Tage (also Tage, an denen weder gereist oder gearbeitet wurde) sind nicht auf die Aufenthaltskosten anrechenbar. Maßgeblich ist hier ein Nachweis durch eine am Ende des Aufenthaltes ausgestellte Bestätigung der Gasthochschule mit Beginn und Ende des Aufenthaltes.

Mobilität zu Unterrichtszwecken

Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden, z.B. als

  • Seminare
  • Vorlesungen im Rahmen der Gastdozentur
  • Vorträge
  • Betreuung von Doktoranden
  • Teilnahme an Rigorosa etc.

Wichtig ist, dass die Lehrkraft physisch anwesend ist, so dass Online-Veranstaltungen aus der Förderung ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen ist die Förderung von Konferenzteilnahmen, Summer und  Winter Schools und die Anbahnung von Kooperationen.

Gefördert werden können:

  • Professor*innen und Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur Universität Stuttgart
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
  • Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)

Fördermittel stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Mindestdauer eines Aufenthalts liegt bei zwei Tagen.
Die Höchstförderdauer an der Universität Stuttgart beträgt sieben Tage (inkl. Reisetage).

Formal sind im Rahmen des Erasmus+ Programms Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Wochen möglich, aufgrund der begrenzten Mittel kann das Dezernat Internationales in der Regel allerdings maximal einwöchige Aufenthalte fördern. Dies beinhaltet 5 Arbeitstage und bis zu 2 Reisetage.

Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt.

Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.

Bewerbungsfrist:                            6 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes
Bewerbungsunterlagen:                 Einladungsschreiben der Partnerhochschule

Ausführliche Informationen zur Bewerbung und zum Ablauf der Förderung finden Sie in dieser Übersicht. Gerne können Sie sich auch direkt an die Koordinatorin wenden.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass für Dienstreisen ins Ausland – unabhängig von der Dienstreisegenehmigung -  die A1 Bescheinigung beantragt werden muss. Lesen Sie hierzu das Rundschreiben 33/2022 der Universität Stuttgart.

Mobilität zu Unterrichtszwecken von Hochschulpersonal der Universität Stuttgart kann im Rahmen des Erasmus+ Programmes nur an Partnerhochschulen stattfinden, mit denen ein bilaterales Erasmus+ Abkommen geschlossen wurde.

Die Erasmus+ Partnerhochschulen der Universität Stuttgart, nach Fakultäten sortiert,  finden Sie in dieser Übersicht.

Unter Umständen kann Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen aus Erasmus+ Programmländern zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Eine Übersicht über die Erasmus+ Programmländern finden Sie auf der Webseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).

Bei der finanziellen Förderung für Aufenthalte zur Fort- und Weiterbildung im Rahmen des Erasmus+ Programms handelt es sich um einen pauschalen Mobilitätszuschuss, der sich aus den Tagessätzen sowie dem Reisekostenzuschuss zusammensetzt.

Für die Personalmobilität gelten feste Tagessätze für drei Ländergruppen.

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag
    für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag
    für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag
    für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Reisekosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität erstattet. Diese werden europaweit einheitlich mit einem "Entfernungsrechner" ermittelt. Alterativ zum Reisen mit dem Flugzeug bietet das Ersamus+ Programm für Beschäftigte einen finanziellen Anreiz sein ökologischen Fußabdruck zu veringern. Für Reisen z. B. mit dem Zug stehen zudem zwei zusätzliche Reisetage zur Verfügung (vier statt zwei). Nutzen Sie gelegentlich Green Travel - zu Ihrem und zum Wohle der Umwelt!

Entfernung

Pauschale

Green Travel

10 - 99 km

20 EUR

 

100 - 499 km

180 EUR

210 EUR

500 - 1999 km

275 EUR

320 EUR

2.000 - 2.999 km

360 EUR

410 EUR

3000 - 3999 km

530 EUR

610 EUR

4000 - 7999 km

820 EUR

 

ab 8000 km

1.500 EUR

 

 

Personalmobilitäten im Rahmen des Erasmus+ Programms werden als steuerpflichtige Pauschale für Aufenthalts- und Fahrtkosten gewährt, wobei 80% als Abschlag ausgezahlt werden und 20% nach Beendigung der Mobilität und Einreichen aller Abschlussdokumente. Im Anschluss an die Personalmobilität wird seitens der Reisekostenstelle der Universität Stuttgart eine Vergleichsberechnung der Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz durchgeführt. Dazu werden dem Dezernat Internationales die Belege wie bei jeder anderen Reisekostenabrechnung im Rahmen einer Dienstreiseabrechnung vorgelegt. Im Falle von geringeren Realkosten, müssen die Überschüsse versteuert werden. Die Reisekostenstelle erstellt einen Nachweis und meldet diese Beträge automatisch dem LBV zur Versteuerung im nächstmöglichen Zahltag. Die hierdurch entstehenden steuerlichen Abzüge können bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Wochenenden und Ferien können nur bezuschusst werden, wenn nachweislich an diesen Tagen gearbeitet oder gereist (An- und Abreise zum Zielort vor Beginn oder nach Ende der Mobilitätsmaßnahme) wurde. „Freie“ Tage (also Tage, an denen weder gereist oder gearbeitet wurde) sind nicht auf die Aufenthaltskosten anrechenbar. Maßgeblich ist hier ein Nachweis durch eine am Ende des Aufenthaltes ausgestellte Bestätigung der Gasthochschule mit Beginn und Ende des Aufenthaltes.

Mobilität weltweit

Neben individuell planbaren Aufenthalten in EU Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei können Mitarbeitende, Dozierende und Studierende der Universität Stuttgart im Rahmen des von der EU geförderten Programms „Erasmus+ mit Partnerländern“ auch projektbezogene Auslandsaufenthalte weltweit absolvieren – finanzielle Förderung inklusive.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Länderkooperationen im Rahmen von „Erasmus+ mit Partnerländern“ werden in der Regel von einer Fakultät bzw. einem Fachbereich federführend betreut. Dort erfolgt auch die Auswahl der Teilnehmer*innen. Detaillierte Informationen zur Auswahl erhalten Sie von der entsprechenden Kontaktperson  bzw. zu allen Projekten von der Programmkoordinatorin für Erasmus+ mit Partnerländern im IZ.

Teilnehmen können nur Beschäftigte mit einem Arbeitsvertrag an der Universität Stuttgart.Bitte beachten Sie, dass die EU Sonderfördermittel für Teilnehmer*innen mit Behinderungen bzw. Einschränkungen zur Verfügung stellt.

Fakultäten bzw. Fachbereiche können jedes Jahr neue Länderanträge stellen. Die offizielle Ausschreibung für „Erasmus+ mit Partnerländern“ wird i.d.R im Herbst veröffentlicht. Die Antragsfrist endet Ende Januar/Anfang Februar.

Die Universität Stuttgart im Rahmen dieser Programmlinie derzeit verschiedene Kooperationen. Weitere Informationen finden Sie unter Erasmus+ Weltweit.

[Fotos: Anne Weiß, Elisabeth Schaettgen, Stefan Bayer, FemmeCurieuse / photocase.de]

Kontakt

 

Erasmus+ Weltweit (KA 107/171) und Personalmobilität

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