Die Prüfungsausschüsse bewerten vorliegende Leistungen von Bewerber*innen in höhere Fachsemester hinsichtlich ihrer Anrechenbarkeit im gewünschten Studiengang und stufen die Bewerber*innen in entsprechende Fachsemester ein.
Im Rahmen dieser Einstufung überprüfen die Prüfungsausschüsse zusätzlich, ob der Prüfungsanspruch des*der Bewerber*in noch besteht oder ob ggf. ein vorliegender Verlust des Prüfungsanspruchs (i.A. in einem anderen Studiengang) für den gewünschten Studiengang relevant ist und daher der Antrag auf Zulassung abgelehnt werden muss.
Je nach Ergebnis der Einstufung und eventueller weiterer Bewertungen der Bewerbung (NC-Verfahren, Aufnahmeprüfung, etc.) wird anschließend eine Zulassung oder eine Ablehnung ausgesprochen.
Anleitung: Einstufung höheres Fachsemester
1. Aufruf der Applikation Bewerbungen - Prüfungsausschuss
Aufruf über die Applikation „Bewerbungen – Prüfungsausschuss“ und Eingabe der Organisation im Organisationsfilter. Es öffnet sich die Basisansicht.
Für das ausgewählte Semester werden alle Bewerbungen angezeigt, die durch den Prüfungsausschuss bearbeitet werden müssen. Dieser Filter ist voreingestellt.
2. Bewerbungen ins höhere Fachsemester bearbeiten
Die Bewerbungen in ein höheres Fachsemester erkennen Sie daran, dass unter dem Status der formalen Zulassungsvoraussetzungen (FOVS) ein gelbes Ausrufezeichen (Werden geprüft) und unter Zulassung (Zul.) ein graues Fragezeichen (Zulassung noch nicht durchgeführt) angezeigt wird.
3. Antrag öffnen - Antragsansicht
4. Überprüfung der Angaben und Dokumente „für die Zulassung“
5. Verbuchung des Dokumentenstatus
Nachdem Sie die Textfeldeingabe „Angaben zu endgültig nicht bestandenen Prüfungen“ gelesen haben, verbuchen Sie hier den Dokumentenstatus „ok“.
Verbuchen Sie bitte bei der „Leistungsübersicht“ einen entsprechenden Dokumentenstatus (ok oder nicht ok).
Verbuchen Sie bitte bei der „Leistungsübersicht“ einen entsprechenden Dokumentenstatus.
Falls der hochgeladene Leistungsnachweis für Ihre Überprüfung und Bearbeitung ausreichend ist, verbuchen Sie hier den Status „ok“.
Falls der hochgeladene Leistungsnachweis für Ihre Überprüfung und Bearbeitung nicht ausreichend ist, verbuchen Sie hier den Status „nicht ok“ und wählen aus der Liste der Fehlerkennzeichen das entsprechende aus. Sie können sich den Text des Fehlerkennzeichens mit Klick auf das blaue Infosymbol anzeigen lassen. Oder Sie wählen die Freitexteingabe, um über das Stiftsymbol ein individuelles Fehlerkennzeichen einzugeben.
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Der*die Bewerber*in wird per E-Mail darüber informiert und kann innerhalb der Bewerbungsfrist erneut Unterlagen hochladen. Kontrollieren Sie bitte regelmäßig, ob der*die Bewerber*in korrigierte Unterlagen hochgeladen hat.
Wenn die Unterlagen bei der „Leistungsübersicht“ ausreichend für die Bearbeitung sind, fahren Sie mit der Bearbeitung des Antrags fort.
Abschließende Bearbeitung bei Dokumentenstatus „nicht ok“/keine Bewertung möglich:
Falls auch bis zum Ende der Bewerbungsfrist keine Dokumente eingereicht werden, anhand derer Sie über den Prüfungsanspruch bzw. eine Fachsemestereinstufung entscheiden können, dann tragen Sie bitte, je nach Sachlage, die entsprechende Bewertung ein (Prüfungsanspruch besteht bzw. besteht nicht bzw. nicht entscheidbar sowie eine Einstufung in das 1. Fachsemester, da eine Einstufung in ein höheres Fachsemester anhand der Unterlagen nicht möglich ist). Führen Sie dann die unten beschriebenen Schritte entsprechend aus.
Wählen Sie „Prüfungsanspruch besteht“ und fahren Sie mit Schritt 7 fort.
In der Folge wird, je nach Ergebnis Ihrer Einstufungsentscheidung, eine Ablehnung oder eine Zulassung ausgesprochen.
Sofern der Prüfungsanspruch (für den beworbenen Studiengang) nicht besteht, verbuchen Sie im Block Aktionen „Prüfungsanspruch besteht nicht“ und speichern diese Eingabe durch den Button „Entscheidung treffen“. Die Bearbeitung dieser Bewerbung durch den Prüfungsausschuss ist damit abgeschlossen. In der Folge wird durch die Abteilung BZE eine Ablehnung wegen fehlendem Prüfungsanspruch ausgesprochen.
Kann aus den Unterlagen nicht abschließend entschieden werden, ob ein Prüfungsanspruch besteht (z.B. weil eine Prüfung noch offen ist), wählen Sie „Prüfungsanspruch nicht entscheidbar“ und fahren Sie mit dem Schritt 7 "Verbuchung der Einstufung" fort.
In der Folge wird, je nach Ergebnis Ihrer Einstufungsentscheidung, eine Ablehnung oder eine Zulassung unter dem Vorbehalt ausgesprochen, dass der Prüfungsanspruch besteht. Bei einer Zulassung unter Vorbehalt muss bei dieser Bewerbung im Rahmen der Einschreibung erneut der Prüfungsanspruch durch den Prüfungsausschuss überprüft werden (siehe Anleitung Prüfungsanspruch zur Einschreibung prüfen).
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7. Verbuchung der Einstufung
Tragen Sie im Block „Basisdaten der Bewerbung“ im Feld „Fachsemester eingestuft“ die Entscheidung Ihrer Einstufung durch den Eintrag des Fachsemesters ein.
Sie können jedes beliebige Semester auswählen. Sollte eine Einschreibung in das von Ihnen gewählte Fachsemester nicht möglich sein (z.B. Einschreibung in das 1. Fachsemester im Sommersemester), wird die Abteilung BZE die Zulassung mit entsprechender Begründung ablehnen.
8. Anerkennungen und Hinweise verbuchen
- Anerkennungen: Tragen Sie hier ggf. Modulname, Modulbezeichnung und Note sowie ggf. einen Hinweis zu vorhandenen Fehlversuchen ein.
Hinweis: Falls Sie im Rahmen der Einstufung hier keine Anerkennungen eintragen, wird im Bescheid folgender Text gedruckt: „Details zu Anerkennungen:
Die Anerkennung von Studienleistungen können Sie gemäß der Prüfungsordnung des beantragten Studiengangs/-fach < ABSCHLUSS FACH> nach der Immatrikulation beantragen.“
- Hinweise: Dies ist ein Textfeld, dessen Inhalt Sie frei bestimmen können.
- Weitere Prüfungsleistungen: Klicken Sie hier ggf. auf Ja, falls die Orientierungsprüfung bereits vorliegt/anerkannt wird.
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9. Kontrolle des „Bescheids über die Einstufung“
Eine Vorschau des „Bescheids über die Einstufung“ können Sie jederzeit über „Bescheid anzeigen“ aufrufen, um z.B. die Formatierung Ihrer Eingaben auf dem Bescheid zu prüfen.
10. Entscheidung treffen
Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, alles verbucht ist und alle Angaben wie gewünscht im Bescheid enthalten sind, klicken Sie auf „Entscheidung treffen“ und schließen damit die Bearbeitung dieser Bewerbung ab.
Hinweis: Mit Klick auf „Entscheidung treffen“ sind Ihre Eingaben final gespeichert und können nicht mehr geändert werden. Sollte es doch einmal erforderlich sein, die Entscheidung nochmal zurückzusetzen, kontaktieren Sie die Abteilung BZE. Diese kann den Fall wieder auf Entscheidung notwendig setzen und Sie können erneut verbuchen.
Nach dem finalen „Entscheidung treffen“ wird der digitale Bescheid über Nacht in die Studierendenakte des*der Bewerbers*in abgelegt. Der*die Bewerber*in bekommt eine E-Mail mit der Information, dass der Bescheid nun eingesehen werden kann.
Hinweis: Falls Sie Bewerbungen mit einer Entscheidung über den Prüfungsanspruch (zwischen-)speichern, werden diese mit der Filtereinstellung „Prüfungsanspruch = unbekannt“ nicht mehr aufgelistet.
Hintergrundwissen - Was passiert danach?
Die Abteilung BZE ruft diesen „Bescheid über die Einstufung“ in der Studierendenakte auf und bearbeitet dann die Zulassung oder Ablehnung entsprechend weiter.
Nach Verbuchung „Prüfungsanspruch besteht nicht“
- Die Abteilung BZE setzt den Status der formalen Zulassungsvoraussetzungen (FOVS) auf „nicht erfüllt“ sowie den Status bei Zulassung (Zul) auf „abgelehnt“.
- Die Abteilung BZE erstellt einen Ablehnungsbescheid.
Nach Verbuchung der Einstufung und „Prüfungsanspruch besteht“
- Die Abteilung BZE prüft, ob eine Zulassung in das auf dem Einstufungsbescheid beantragte Semester möglich ist. Im positiven Fall wird der Status der formalen Zulassungsvoraussetzungen (FOVS) auf „erfüllt“ gesetzt und die Zulassung ausgesprochen.
- Sofern keine Zulassung möglich ist, wird eine Ablehnung mit entsprechendem Grund ausgesprochen.
- Die Abteilung BZE erstellt einen Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid.
Nach Verbuchung der Einstufung und „Prüfungsanspruch nicht entscheidbar“
- Die Abteilung BZE prüft, ob eine Zulassung in das auf dem Einstufungsbescheid beantragte Semester möglich ist. Im positiven Fall wird der Status der formalen Zulassungsvoraussetzungen (FOVS) auf „erfüllt“ gesetzt und die Zulassung ausgesprochen.
Die Abteilung BZE fordert im Rahmen der Einschreibung eine erneute Überprüfung des Prüfungsanspruches durch den Prüfungsausschuss an. (siehe Anleitung Prüfungsanspruch zur Einschreibung prüfen) - Sofern keine Zulassung möglich ist, wird eine Ablehnung mit entsprechendem Grund ausgesprochen.
- Die Abteilung BZE erstellt einen Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid.
Der*die Bewerber*in nimmt den Studienplatz in C@MPUS an (Studienplatzannahme), erfasst weitere Daten für die Einschreibung und lädt weitere für die Einschreibung benötigte Dokumente in C@MPUS hoch. Mit dem Abschicken der Daten stellt der*die Bewerber*in den Antrag auf Einschreibung.
Die Abteilung BZE prüft die Einschreibeunterlagen und führt die Einschreibung durch, sofern zwischenzeitig der Prüfungsanspruch nicht verloren wurde. Ansonsten ist im Rahmen der Einschreibung eine erneute Überprüfung des Prüfungsanspruches erforderlich.
Die Abteilung Studierendenservice und Prüfungsamt (SSP) ruft bei allen immatrikulierten Bewerbern alle „Bescheide über die Einstufung“ in der Studierendenakte auf und verbucht dann die auf den Bescheiden aufgeführten anerkannten Leistungen.
FAQ zu Bewerbung, Zulassung und Einschreibung
Die Zusammensetzung der jeweiligen Kommission wird jeweils vor Beginn der Bewerbungsverfahren per E-Mail anhand einer mitgeschickten Excelliste abgefragt. Anhand der in der übersandten Excel-Liste rückgemeldeten Daten (eine Rückmeldung ist nur erforderlich, wenn Änderungen in der Zusammensetzung der Kommissionen erfolgen sollen) werden dann durch die Abteilung Bewerbung, Zulassung und Einschreibung die Rechte neuer Kommissionsmitglieder in C@MPUS eingetragen bzw. bestehende Rechte nicht mehr berechtigter Kommissionsmitglieder beendet.
Ändert sich während eines Bewerbungsverfahrens die Zusammensetzung der Kommissionen, kann dies unter Verwendung des übersandten Excel-Formulars jederzeit mitgeteilt werden. Die entsprechenden Änderungen werden dann in C@MPUS eingetragen.
Kontakt
Dezernat 3 - Studium
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- Kontakt für Fragen rund um die Organisation des Studiums und der Lehre.