Die Masterarbeit ist geschrieben, die Dissertation abgegeben – doch wie setzt man nun die Forschungsergebnisse erfolgreich in Produkte oder Dienstleistungen und in ein skalierfähiges Geschäftsmodell um? Für die Fertigstellung des Prototypen oder des Minimum Viable Product (MVP) ist bei wissensbasierten Gründungsprojekten in der Regel der Zugriff auf verschiedene universitäre Ressourcen notwendig. Als ideale Lösung bietet die Universität Stuttgart daher einen Patenschaftsvertrag an. Den rechtlichen Rahmen liefert das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg.
Unterstützung bei der Entwicklung von Prototypen oder Verfahren durch Zugriff auf universitäre Ressourcen
Patenschaftsverträge sind regelmäßig Bestandteil bei der Beantragung von Förderprogrammen (zum Beispiel EXIST-Gründerstipendium) über die Universität Stuttgart. Aber auch ohne Förderprogramm bietet die Universität Stuttgart ihren Start-ups einen Patenschaftsvertrag an. Ideale Voraussetzung hierfür ist ein Start-up an der TTI GmbH als Technologie- und Gründerunternehmung (TGU).
Die Universität Stuttgart hat sich verpflichtet, TGUs mit Patenschaftsvertrag
- Geräte/Anlagen,
- Räumlichkeiten und
- IT-Infrastruktur (Hardware und Software)
unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung zu stellen. Die konkrete Art der Förderung obliegt dem Institutsleiter und ist maximal für einen Zeitraum von 36 Monaten möglich. Gründungsvorhaben werden über die bereits genannten Punkte des Patenschaftsvertrages auch durch den fachlichen Input des oder der Mentoren unterstützt.
Auch nach Ablauf der maximalen Laufzeit des Patenschaftsvertrages ermöglicht die Universität Stuttgart ihren Gründern den Zugriff auf universitäre Ressourcen. Dazu hat die Universität Stuttgart mit der TTI GmbH einen Kooperationsvertrag geschlossen, der eine entgeltliche Inanspruchnahme von universitären Ressourcen durch eine TGU regelt.