Förderprogramme zur Unterstützung von Gründungsprojekten
Für Existenzgründungswillige gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen und Fördermöglichkeiten. Meist ist die Förderung jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die man kennen sollte. Zudem ist es wichtig zu beachten, was gefördert wird und wie lange gefördert wird.
Ob Erfindung, Start-up-Idee oder Gründungsinteresse, unser Team aus erfahrenen Coaches mit unterschiedlichem Fachhintergrund unterstützt in allen Bereichen rund um das Thema Gründung. Von der Ideen-Entwicklung über Konzeption und Business-Plan bis hin zu Förderprogrammen und Finanzierung.
Einjährige Finanzierung von Lebensunterhalt, Sachausgaben und Coaching für technologie- und wissensbasierte Gründungsvorhaben.
Unterstützung von Gründerinnen und Gründern aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten. Der Fokus liegt auf technologisch-innovativen Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.
Was wird gefördert?
- Innovative, technologieorientierte Gründungsvorhaben und Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wer wird gefördert?
- Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
- Gründungsteams bis max. drei Personen.
Wie wird gefördert?
- Laufzeit ein Jahr
- Personalstellen sowie Sachausgaben bis zu 10.000 Euro (bei Teams max. 30.000 Euro), gründungsbezogenes Coaching bis zu 5000 Euro
- kostenlose Nutzung der Räumlichkeiten bzw. technische Infrastruktur der Hochschule
Die Förderung ist eine zweistufige Anschlussförderung von hochinnovativen Gründungsvorhaben über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten. Unterstützt werden herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.
Förderphase 1
Durchführung von Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technologischen Machbarkeit, Entwicklung von Prototypen, Ausarbeitung des Businessplans und Gründung des Unternehmens
Was wird gefördert?
- Forschungsteams vor der Gründung
- Technisch anspruchsvolle Gründungsvorhaben mit langen Entwicklungszeiten
- Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technologischen Machbarkeit, Entwicklung von Prototypen, Ausarbeitung des Businessplans und Gründung des Unternehmens
Wer wird gefördert?
- Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler*innen und technische Assistent*innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz
Wie wird gefördert?
- Laufzeit 18 Monate
- Personalstellen sowie Sachausgaben und Sachkosten bis max. 250.000 Euro
- Kostenlose Nutzung der Räumlichkeiten bzw. der technischen Infrastruktur der Hochschule
Förderphase 2
Weitere Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife und Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Anschlussfinanzierung
Was wird gefördert?
- Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife und Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Anschlussfinanzierung
Wer wird gefördert?
- Kleine Kapitalgesellschaften
Förderprogramm zur gezielten Vorbereitung der Existenzgründung, unter anderem von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität.
Zielgruppe:
- wissenschaftliche Mitarbeitende, die ihre Tätigkeit an der Hochschule nicht länger als ein Jahr unterbrochen haben
- Bewerber*innen, die promovieren, frühestens ab Abgabe der Dissertation
- Bewerber*innen, die eine vorgelagerte Bundesförderung (z.B. EXIST-Förderung) erhalten haben
Voraussetzungen
- Innovatives Produkt oder Verfahren
- Vorlage eines detaillierten Unternehmenskonzeptes (Businessplan)
- Betreuung durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer
Förderung
- Sicherung Lebensunterhalt für die Dauer von i.d.R. zwei Jahren (bei erfolgreicher Zwischenbegutachtung)
- Kostenlose Nutzung der Räumlichkeiten bzw. der technische Infrastruktur der Hochschule
- Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse durch Gruppen-/Einzelcoaching
Mittels Innovationsgutscheinen können sich Unternehmen Unterstützung am nationalen und internationalen Forschungsmarkt einkaufen.
Mit der Fördermaßnahme „Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+” will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Potenziale für Innovationen erschließen. Diese Potenziale liegen in der akademischen Forschung von Hochschulen, in außeruniversitären Forschungseinrichtungen (die von Bund und Ländern gemeinsam gefördert werden), sowie von Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben.
Förderung von Coaching Maßnahmen im Zusammenhang mit
- einem Innovationsvorhaben,
- der Reduzierung des Energieverbrauchs,
- demografischem Wandel,
- Unternehmensübergaben.
Die meisten Gründerinnen und Gründer brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet den Existenzgründer. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert. Gefördert werden junge Unternehmen, bei denen die Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Förderung der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) unter dem Motto „Impulse für Wachstum“:
- Kooperationsprojekte (ZIM-KOOP): Förderung von Kooperationsprojekten zwischen KMU und von KMU mit Forschungseinrichtungen
- Einzelprojekte (ZIM-SOLO): Förderung einzelbetrieblicher FuE-Projekte von KMU
- Netzwerkprojekte (ZIM-NEMO): Förderung von externen Management- und Organisationsdienstleistungen für die Entwicklung marktorientierter Netzwerke innovativer KMU
Interne Förderung von Wissens- und Technologietransferprojekten
Beim Wissens- und Technologietransfer gibt es trotz zahlreicher Förderformate und Kooperationsmöglichkeiten Förderlücken, die den „letzten Schritt“ zum Transfer nach außen erschweren oder gar unmöglich machen. Dies hat die Universitätsleitung zum Anlass genommen, einmal im Jahr zur Antragstellung für die interne, aus eigenen Mitteln finanzierte Förderung von Wissens- und Technologietransferprojekten aufzurufen. In der Antragstellung ist diese Fördermöglichkeit gezielt niedrigschwellig formuliert. Sie richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende der Universität Stuttgart.
Erläuterungen zum Hintergrund der internen Förderung
Technologietransfer
Bei technologiegetriebenen Projekten fehlen in der Regel Finanzierungsmöglichkeiten zum Bau von Prototypen oder Demonstratoren. Diese sind jedoch in vielen Fällen die Voraussetzung, um direkt auf Entwicklungs- und Vermarktungspartner zugehen zu können. Damit können zum Beispiel gemeinsame Projekte zum Erreichen der Marktreife durchgeführt werden oder Lizenzen auf Know-how oder Schutzrechte vergeben werden. Forschungsergebnisse bleiben deshalb oft in der Konzept- oder Funktionsmusterphase stecken.
Wissenstransfer
Im geisteswissenschaftlichen Bereich der Universität gibt es viele Ideen für Wissenstransfervorhaben, die trotz großer gesellschaftlicher Relevanz und Bedeutung für die Universität mit den vorhandenen externen Fördermöglichkeiten nur schwer oder gar nicht finanzierbar sind. Unterstützt werden Wissenstransfer-Vorhaben, die nicht nur eine große gesellschaftliche Relevanz aufweisen, sondern sich insbesondere durch einen interdisziplinären Ansatz innerhalb und zwischen den Fakultäten auszeichnen und die Darstellung der Universität Stuttgart in der Öffentlichkeit unterstützen.
Die Ausschreibung wird immer zum Jahresende veröffentlicht. Antragsfrist ist der 31. März des darauffolgenden Jahres. Die Ausschreibung erfolgt per Rundschreiben und den E-Mail-Verteiler „profs-all“. Die Antragstellung ist in der Regel einstufig und für Wissenstransferprojekte grundsätzlich formlos. Für Technologietransfer-Projekte gibt es ein Antragsformular.
Die Bewertung und Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch das Rektorat auf Vorschlag des Kooperationsrats der Universität.
Geförderte Projekte 2023
[Fotos: IEW, Universität Stuttgart, IER, Universität Stuttgart, IFW, Universität Stuttgart, ICD/ITKE/IntCDC, Universität Stuttgart, Conné van d’Grachten, MPA, Universität Stuttgart, IFT, Universität Stuttgart]
Geförderte Projekte 2022
[Fotos: IMA, Universität Stuttgart, IKTD, Universität Stuttgart, IZKT, Universität Stuttgart, o.A.]
Weitere geförderte Projekte
- Einzelbild-Mehrwellenlängeninterferometer mit gekippten Wellenfronten, Institut für Technische Optik
- Mineralplastikschäume: Recyclebares, nicht brennbares Dämmmaterial, Institut für Physikalische Chemie
- Terra incognita: Beyond Nature - Durch Metallaustausch zu neuen Reaktionen, Institut für Biochemie und Technische Biochemie
- Quantensensorische Elemente für die Materialprüfung, 3. Physikalisches Institut
- Zero-energy, self-shading smart façade demonstrator, Institut für Computerbasiertes Entwerfen und Baufertigung
- Adaptive Bahnplanung für den Laservolumenabtrag, Institut für Strahlwerkzeuge
- Aktor mit aktivem Kern, Institut für Konstruktion und Fertigung in der Feinwerktechnik
- Berührungslose Energieübertragung im Umfeld der industriellen Intralogistik, Institut für Elektrische Energiewandlung & Institut für Fördertechnik und Logistik
- Flectuator – Pneumatisch aktuierte flexible Gelenkzonen für adaptive Gebäudeverschattungen, Institut für Tragkonstruktionen und konstruktives Entwerfen & Institut für Fasertechnologie
- Learning by Building – von einer Plattform für Erfahrungsaustausch zu einer lernenden Plattform zur Bewertung der sozialen Innovation, Institut für Raumkonstruktionen und Grundlagen des Entwerfens
- Recyclingverfahren für Composite-Bauteile aus Kohlefasern mit duroplastischen Matrixsystemen, Institut für Flugzeugbau
Kontakt
Ralf Kaun
Dr.Abteilungsleitung
Alexander Brem
Prof. Dr.Prorektor für Transfer und Internationales
Lena Wahl
Persönliche Referentin des Prorektors für Transfer und Internationales