Konzept der internen Förderung von Wissens- und Technologietransfer
Beim Wissens- und Technologietransfer gibt es trotz zahlreicher Förderformate und Kooperationsmöglichkeiten Förderlücken, die den „letzten Schritt“ zum Transfer nach außen erschweren oder gar unmöglich machen. Dies hat die Universitätsleitung zum Anlass genommen, einmal im Jahr zur Antragstellung für die interne, aus eigenen Mitteln finanzierte Förderung von Wissens- und Technologietransferprojekten aufzurufen. In der Antragstellung ist diese Fördermöglichkeit gezielt niedrigschwellig formuliert. Sie richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende der Universität Stuttgart.
Erläuterungen zum Hintergrund der internen Förderung
Technologietransfer
Bei technologiegetriebenen Projekten fehlen in der Regel Finanzierungsmöglichkeiten zum Bau von Prototypen oder Demonstratoren. Diese sind jedoch in vielen Fällen die Voraussetzung, um direkt auf Entwicklungs- und Vermarktungspartner zugehen zu können. Damit können zum Beispiel gemeinsame Projekte zum Erreichen der Marktreife durchgeführt werden oder Lizenzen auf Know-how oder Schutzrechte vergeben werden. Forschungsergebnisse bleiben deshalb oft in der Konzept- oder Funktionsmusterphase stecken.
Wissenstransfer
Im geisteswissenschaftlichen Bereich der Universität gibt es viele Ideen für Wissenstransfervorhaben, die trotz großer gesellschaftlicher Relevanz und Bedeutung für die Universität mit den vorhandenen externen Fördermöglichkeiten nur schwer oder gar nicht finanzierbar sind. Unterstützt werden Wissenstransfer-Vorhaben, die nicht nur eine große gesellschaftliche Relevanz aufweisen, sondern sich insbesondere durch einen interdisziplinären Ansatz innerhalb und zwischen den Fakultäten auszeichnen und die Darstellung der Universität Stuttgart in der Öffentlichkeit unterstützen.
Die Ausschreibung wird immer zum Jahresende veröffentlicht. Antragsfrist ist der 31. März des darauffolgenden Jahres. Die Ausschreibung erfolgt per Rundschreiben und den E-Mail-Verteiler „profs-all“. Die Antragstellung ist in der Regel einstufig und für Wissenstransferprojekte grundsätzlich formlos. Für Technologietransfer-Projekte gibt es ein Antragsformular.
Die Bewertung und Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch das Rektorat auf Vorschlag des Kooperationsrats der Universität.
Geförderte Projekte 2021
Geförderte Projekte 2020
[Fotos: IFSW, IKFF, Marco Zimmer, ITKE/ITFT, Attila Acs, Gerd Falk, o.A.]
Kontakt
Ralf Kaun
Dr.Abteilungsleitung

Peter Middendorf
Univ.-Prof. Dr.-Ing.Prorektor für Wissens- und Technologietransfer

Tine Trumpp
Dr.Persönliche Referentin des Prorektors für Wissens- und Technologietransfer