- Englischsprachige Informationen für Promotionsstudierende
- Konflikte und Krisen am Arbeitsplatz
Unterstützung und Beratung für Beschäftigte
Aufgrund des Coronavirus gelten erweiterte Regelungen, beispielweise die Erweiterung der derzeit geltenden Arbeitszeit und zu Kinderkrankheitstagen. Informationen zur Arbeitsorganisation für Beschäftigte, auch Informationen für Schwangere, finden Sie auf der Webseite zum Coronavirus, die laufend aktualisiert wird. Die Regelungen zum Homeoffice wurden durch die vorläufigen Regelungen der Dienstvereinbarung zum ortsunabhängigen Arbeiten (OrtsUA) erweitert.
Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung
Unsere Beschäftigten können Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung sowohl mit als auch ohne Fortzahlung der Bezüge für familienbedingte Auszeiten nutzen (neben Erholungsurlaub und Zusatzurlaub).
Bei den Kinderkrankheitstagen verwenden Sie bei gesetzlich versicherten Kindern bitte das Formular "Erkrankung des Kindes: Antrag für gesetzlich Versicherte auf Arbeitsbefreiung (§ 45 Absatz 3 SGB V)", bei privatversicherten Kindern das Formular "Erkrankung des Kindes: Antrag für Privatversicherte auf Arbeitsbefreiung (§ 29 Absatz 1 e) bb) TV-L)".
Bitte lassen Sie sich durch Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter im Dezernat Personal beraten.
Mutterschutz
Das Dezernat Personal, Abteilung 1 hat im Handbuch der Verwaltung wichtige Informationen zum Mutterschutz für Beamtinnen zusammengestellt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter.
Im Bereich Formulare, Beamte/Beamtinnen finden schwangere Beamtinnen und ihre Vorgesetzten folgende Dokumente:
- „Mitteilung Bestehen einer Schwangerschaft (Beamtin)”
- „Antrag auf Einstellung eines/einer Professurvertreters/in”
Bitte beachten Sie auch die folgenden Dokumente im Bereich Formulare, Veränderungen:
- „Mitteilung über die Beschäftigung werdender Mütter gem. § 5 Abs. 1 und Auskünfte gem. § 19 Abs. 1 Mutterschutzgesetz”
- „Gefährdungsbeurteilung nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung unter Berücksichtigung des Mutterschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften”
Aktueller Hinweis: Das Dezernat Personal überarbeitet gerade das Merkblatt Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter.
Im Bereich Formulare, Veränderungen finden schwangere Arbeitnehmerinnen und ihre Vorgesetzten folgende Dokumente:
- „Mitteilung über die Beschäftigung werdender Mütter gem. § 5 Abs. 1 und Auskünfte gem. § 19 Abs. 1 Mutterschutzgesetz“
- „Gefährdungsbeurteilung nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung unter Berücksichtigung des Mutterschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften“
Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Planstelle während der Schutzfrist mit einer Vertretungskraft besetzt werden kann. Eine überlappende Einarbeitungszeit kann individuell festgelegt und beim Dezernat Personal beantragt werden.
Elternzeit
Das Dezernat Personal hat im Handbuch der Verwaltung wichtige Informationen zur Elternzeit für Beamtinnen und Beamte zusammengestellt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter.
Im Bereich Formulare, Beamte/Beamtinnen finden Beamtinnen, Beamte und ihre Vorgesetzten folgende Dokumente:
- "Änderung der familiären Verhältnisse"
- "Antrag auf Elternzeit für Beamtinnen/Beamte"
- "Antrag auf Einstellung eines/einer Professurvertreters/in"
Bitte beachten Sie auch die Dokumente in den Gebieten "Alleinerziehende", "Beihilfe", "Elternzeit", "Geburt", "Kindererziehungszeiten" und "Kindergeld" des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.
Das Dezernat Personal hat im Handbuch der Verwaltung wichtige Informationen zur Elternzeit für Tarifbeschäftigte zusammengestellt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter.
Bitte beachten Sie auch, dass die Übergabe bei Ihrer Rückkehr aus der Elternzeit durch eine überlappende Einarbeitungszeit mit Ihrer Vertretungskraft individuell festgelegt und beim Dezernat Personal beantragt werden kann.
Wissenschaftlich Beschäftigte beachten bitte die darin enthaltenen besonderen Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), Hinweise gibt auch der untenstehende Abschnitt "Sonderregelungen für wissenschaftlich Beschäftigte".
Im Bereich Formulare, Veränderungen finden Tarifbeschäftigte und ihre Vorgesetzten folgende Dokumente:
- "Änderung der familiären Verhältnisse"
- "Elternzeit: Antrag"
- "Elternzeit: Verlängerungsantrag"
- "Kurzbewerbung zur aushilfsweisen Aufstockung der Arbeitszeit in Vertretungsfällen"
Bitte beachten Sie auch die Dokumente in den Gebieten "Alleinerziehende", "Beihilfe", "Elternzeit", "Geburt", "Kindererziehungszeiten" und "Kindergeld" des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.
Befristete wissenschaftlich Beschäftigte beachten bitte zusätzlich zu den oben beschriebenen allgemeinen Informationen zur Elternzeit für Tarifbeschäftigte die im Handbuch der Verwaltung enthaltenen besonderen Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter im Dezernat Personal.
Wichtige Informationen dazu finden Sie ebenfalls beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, welches auch allgemeine Fragen und Antworten zu den Neuregelungen des WissZeitVG zusammengestellt hat. Bitte beachten Sie die Unterscheidung von sachgrundloser Qualifizierungsbefristung (unabhängig von der Finanzierungsquelle, siehe Frage 21) und Befristung wegen Drittmittelfinanzierung.
Auch der Ratgeber "Befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft " der GEW gibt unter anderem Auskunft zur Nichtanrechnung von bestimmten (Familien-)Zeiten auf Verträge mit Qualifizierungsbefristung und zur familienpolitischen Komponente des WissZeitVG.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Teilzeitbeschäftigung für Beschäftigte.
Pflegezeit und Familienpflegezeit
Das Dezernat Personal hat wichtige Informationen zur Pflegezeit und zur Familienpflegezeit ins Handbuch der Verwaltung aufgenommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter. Gern können Sie sich auch durch den Pflegelotsen der Universität Stuttgart beraten lassen.
Befristet wissenschaftlich Beschäftigte beachten bitte zusätzlich zu den oben beschriebenen allgemeinen Informationen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit die im Handbuch der Verwaltung enthaltenen besonderen Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bei Elternzeit für Tarifbeschäftigte, da diese gleich angewendet werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter im Dezernat Personal.
Wichtige Informationen dazu finden Sie ebenfalls beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, welches auch allgemeine Fragen und Antworten zu den Neuregelungen des WissZeitVG zusammengestellt hat. Bitte beachten Sie die Unterscheidung von sachgrundloser Qualifizierungsbefristung (unabhängig von der Finanzierungsquelle, siehe Frage 21) und Befristung wegen Drittmittelfinanzierung.
Auch der Ratgeber "Befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft " der GEW gibt unter anderem Auskunft zur Nichtanrechnung von bestimmten (Familien-)Zeiten auf Verträge mit Qualifizierungsbefristung und zur familienpolitischen Komponente des WissZeitVG.
Informationen zum Thema Pflege
Die Universität Stuttgart hat einen interessierten Mitarbeiter zum Pflegelotsen bestimmt. Der Pflegelotse bietet eine erste persönliche Anlaufstelle für Beschäftigte und Studierende, die ihre Angehörigen pflegen. Er leistet Hilfestellung, wenn zum Beispiel plötzlich und unerwartet ein Pflegebedarf entsteht. Außerdem gibt er Auskunft, wo betroffene Personen weitere Beratung erhalten können, und leitet das universitätsinterne FamilienNETZWERK Uni & Pflege.
Wir alle können in eine Notsituation kommen, in der schnelles Handeln gefordert ist. Hierfür wurde der Universität Stuttgart im Rahmen der Auditierung als familiengerechte Hochschule von der berufundfamilie Service GmbH eine Notfallmappe zur Verfügung gestellt, die Sie für Ihren privaten Gebrauch beim Zusammenstellen wichtiger Informationen für den Ernstfall unterstützt.
Die Mappe enthält Formulare für Informationen, die für Sie und Ihre Angehörigen wichtig sein können, z.B. persönliche und medizinische Daten, Vorsorgevollmachten und Verfügungen. Im Notfall haben Sie die wichtigsten Informationen schnell griffbereit. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Pflegelotsen.
Externe Publikationen zu Familienthemen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
- Leitfaden zum Mutterschutz (bitte beachten Sie die geplante Novelle des Mutterschutzgesetzes)
- Webinformationen zum Mutterschutz vom Familien-Wegweiser
- Familiengründung und Elternschaft in Ausbildung und Studium
- Schwanger und Sie haben viele Fragen?, Hilfetelefon 'Schwangere in Not' (bitte beachten Sie auch unsere Unterseite "Externe Beratungsstellen und Veranstaltungen")
- Bundesstiftung Mutter und Kind (bitte beachten Sie auch unser Kapitel "Finanzielle Hilfen")
- Die vertrauliche Geburt
Bundesverband der alleinerziehenden Mütter und Väter e.V.: alleinerziehend - Tipps und Informationen
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg: Schwanger: ja – Alkohol: nein
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Nicht-staatliche Herausgeber:
Bundesministerium für Gesundheit:
- Die 115 als Wegweiser für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
- Die Pflegestärkungsgesetze – Alle Leistungen zum Nachschlagen
- Ratgeber Demenz - Informationen für die häusliche Pflege von Menschen mit Demenz
- Zukunftswerkstatt Demenz
- Flyer Pflegebedürftig. Was nun?
- Flyer Hospiz- und Palliativgesetz
- Ratgeber zur Pflege – Alles, was Sie zur Pflege und zu den neuen Pflegestärkungsgesetzen wissen müssen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
- Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
- Serviceportal Wegweiser Demenz
- Länger zuhause leben - Ein Wegweiser für das Wohnen im Alter
- "Rate mal, wer dran ist?" - So schützen Sie sich vor Betrügern und Trickdieben
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen:
Offizielle Elterngeldstelle Baden-Württemberg: L-Bank
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
- Informationstool Familienleistungen
- Webinformationen über alle Familienleistungen
- Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
- Informationen zum Elterngeld, Familienportal
- Elterngeldrechner, Familienportal
- Informationen zum Kindergeld, Familienportal
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss, Familienportal
- Bundesstiftung Mutter und Kind (bitte beachten Sie auch unser Kapitel "Mutterschutz")
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg:
- Merkblatt Kindergeld
- Informationen für Mütter und Väter
- Informationen zum Landesfamilienpass
- Informationen zum Landesprogramm STÄRKE
Nicht-staatliche Herausgeber:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg:
- Schütteln ist lebensgefährlich
- Frühförderung in Interdisziplinären Frühförderstellen in Baden-Württemberg
- Report 1/2015 Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in den ersten Lebensjahren
- Report 3/2014 Väter
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Glühwürmchen, Eisbär und Co. - Umweltthemen für Vorschulkinder.
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wo Menschen aller Generationen sich begegnen - Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II
Zu den verschiedenen Schulformen informiert das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Kontakt
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