Rückmeldung zum Angebot eines BEM

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

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Nehmen Sie mit diesem Formular Kontakt mit uns auf.

Ihre Rückmeldung

Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch steht Ihnen selbstverständlich frei. Alle Angaben im Rückmeldeformular sind für Sie freiwillig und werden vertraulich behandelt. Für den Fall, dass Sie aktuell noch arbeitsunfähig sind und das Gesprächsangebot annehmen, bitten wir um eine private Kontaktmöglichkeit (Mail oder Telefon), um einen Termin mit Ihnen vereinbaren zu können.

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.

 

Rückmeldung zum Angebot eines Betrieblichen Eingliederungs­managements (BEM)

 
 

Absender*in


1. Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne

Universität Stuttgart
Keplerstraße 7
70174 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 711 685 0
E-Mail: poststelle@uni-stuttgart.de

2. Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter der Universität Stuttgart
Breitscheidstraße 2
70174 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 711 685 83687
E-Mail: datenschutz@uni-stuttgart.de

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenerhebung

Das Anschreiben an Sie und die dem Anschreiben zu Grunde liegende Datenverarbeitung erfolgte auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit der gesetzlichen Verpflichtung nach § 167 Abs. 2 SGB IX, ein BEM anzubieten.

a. Bei der Erhebung personenbezogener Daten durch das Formular

Die im Formular erhobenen Daten benötigen wir für die weitere Veranlassung eines BEM bzw. im Falle einer Ablehnung zur Dokumentation dieser. Die Angaben dort und die Verwendung des Formulars sind freiwillig. Über eine Rückmeldung freuen wir uns jedoch sehr.

Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

b. Im Falle der Zustimmung zum BEM

Im Falle Ihrer Zustimmung zum BEM können hierbei folgende personenbezogenen Daten verarbeitet
werden:

  • Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Personalnummer, Einrichtung bzw. Institut, Beschäftigungsart, Organisationsnummer
  • Zahl der Tage der Arbeitsunfähigkeit der vergangenen 12 Monate
  • Aktuelle Beurlaubung
  • Eine der Universität mitgeteilte Schwerbehinderung
  • Informationen über die Ursachen und Auswirkungen Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen,
    soweit diese bei der Durchführung des Verfahrens zu thematisieren sind.
  • Informationen über Ihr Arbeitsumfeld, soweit diese für das Verfahren im Einzelfall relevant sein
    können, z.B. Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsplatzes, konkrete Tätigkeiten, Eingliederung in
    Arbeitsabläufe, Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen.
  • Ein Maßnahmenplan
  • Korrespondenz (Post, E-Mails etc.)

Die Daten werden zur Durchführung des BEM genutzt.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO bzw. Art. 9 Abs. 2
lit. a DS-GVO.

4. Empfänger

  • Dezernat Personal und Recht: Die Daten des Formulars werden ausgedruckt und in der Personalakte abgelegt.
  • Dezernat Personal und Recht: Eintragungen über das Angebot, die Zustimmung, die Ablehnung sowie ggf. getroffene arbeits- oder dienstrechtliche Maßnahmen werden in den Personalakten abgelegt.
  • BEM-Verantwortliche: Alle weiteren Unterlagen werden in einer gesonderten BEM-Akte aufbewahrt.
  • Personalrat: Bei Beschäftigten, die vom Personalrat vertreten werden, wird dieser informiert, welchen Beschäftigten das betriebliche Eingliederungsmanagement angeboten wurde.
  • Interne und externe Beteiligte wie z.B. AMD, Integrationsamt, Deutsche Rentenversicherung,
    Krankenkassen, Rehabilitationsträger, Berater, Mediatoren, Coaches erhalten individuelle
    prozessbezogene Daten, je nach Notwendigkeit.
  • Im Falle der Hinzuziehung weiterer Personen (mit Ihrer Zustimmung) erhalten diese gegebenenfalls
    ebenfalls Kenntnis Ihrer Daten, soweit dies für die jeweilige Bearbeitung erforderlich ist.

5. Speicherdauer

Die in der BEM-Akte aufbewahrten Unterlagen werden für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Ablauf des
Jahres, in dem das BEM endet, bei der Universität gespeichert. Die in der Personalakte abgelegten Unterlagen werden ebenfalls für 3 Jahre gespeichert.

6. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, von der Universität Stuttgart Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.

Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung.

Außerdem haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.

Bitte wenden Sie sich dazu jeweils an folgende Person:

Frau Vogel bzw. das Gesundheitsmanagement, 0711 685-82116, E-Mail

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die
Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtvorschriften verstößt.

Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Die Universität Stuttgart bietet allen Beschäftigten, die in den vergangenen 12 Monaten insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren (zusammengezählt oder am Stück), die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) an. Das BEM ist eine Maßnahme nach § 167 Abs. 2 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), die dem Erhalt Ihrer Gesundheit und der Förderung Ihrer Arbeitsfähigkeit dient. Weitere Informationen zu Sinn und Zweck des BEM haben wir Ihnen bereits mit dem Anschreiben zum BEM zukommen lassen. Informationen nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung und § 167 SGB IX anlässlich der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements erhielten Sie als separates Schreiben und finden Sie im vorangehenden Block auf dieser Seite.

Die Zustimmung zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist freiwillig. Ebenso erfolgt die Beteiligung des Personalrats - soweit zuständig - oder ggf. der Schwerbehindertenvertretung am Verfahren nur mit Ihrer Zustimmung. Davon unabhängig ist die Universität bei den Beschäftigten, die vom Personalrat vertreten werden, verpflichtet, dem Personalrat mitzuteilen, welchen Personen die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements angeboten wurde, nicht aber darüber, welche Personen das BEM in Anspruch genommen haben.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird an der Universität Stuttgart vom Betrieblichen Gesundheitsmanagement koordiniert.

Bei der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements können mit Ihrer Zustimmung verschiedene weitere interne und externe Akteure hinzugezogen werden.

Der Arbeitsmedizinische Dienst kann das Verfahren begleiten, wenn dies aufgrund konkreter Umstände erforderlich ist. Ebenso können ggf. Rehabilitationsträger (z.B. Rentenversicherung) oder das Integrationsamt hinzugezogen werden.

Ärztliche Diagnosen sowie Daten zur Gesundheitsprognose dürfen ohne Ihr Einverständnis nicht anderen am Betrieblichen Eingliederungsmanagement Beteiligten zugänglich gemacht werden.

Sofern bzw. soweit Sie nicht zustimmen, findet kein Betriebliches Eingliederungsmanagement statt. Ihre Zustimmung zur Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements können Sie jederzeit widerrufen.

Im Falle Ihrer Zustimmung möchten wir Sie bitten, uns Ihr Einverständnis zu geben.

Zustimmung zur Durchführung eines Verfahrens des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX und Einwilligung in die damit verbundene Datenverarbeitung.

Wenn Sie mit der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements und der damit verbundenen Datenverarbeitung einverstanden sind, benötigen wir Ihre Einverständniserklärung. Bitte verwenden Sie hierzu obenstehendes Formular oder das ausgedruckte Anschreiben. Hiervon nicht umfasst ist eine mögliche Entbindung der Schweigepflicht des Arbeitsmedizinischen Dienstes.

Bitte beachten Sie die Hinweise in der Erklärung. Bei Fragen können Sie sich formlos an Frau Vogel bzw. das Gesundheitsmanagement, 0711 685-82116, E-Mail, wenden.

Erklärung

Das Anschreiben, die zu dieser Erklärung einführenden „Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und der hierzu erforderlichen Verarbeitung personenbezogener Daten“ sowie die auf einem getrennten Hinweisblatt beiliegenden „Informationen nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung und § 167 SGB IX anlässlich der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bin mit der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements und der damit verbundenen Datenverarbeitung (wie dargestellt) einverstanden. Meine Einwilligung bezieht sich ausdrücklich auf die ggf. erforderliche Verarbeitung von Gesundheitsdaten.

Bei Bedarf können bei der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowohl interne als auch externe Akteure mit meiner gesonderten Zustimmung beteiligt werden (beispielsweise der Arbeitsmedizinische Dienst oder die Rentenversicherung).

Die Einwilligung in die mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement verbundene Datenverarbeitung kann ohne Angabe von Gründen verweigert und jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Verweigerung der Einwilligung oder Ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile. Einen etwaigen Widerruf richten Sie bitte ebenfalls an obige Anschrift.

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