Bitte beachten Sie die Teilahmevoraussetzungen!
Die Anmeldefrist endet, sofern bei den einzelnen Schulungen nichts anderes vermerkt ist, jeweils 4 Wochen vor dem Vortragstermin. Es können auch später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden, wenn noch Plätze zur Verfügung stehen.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie erhalten 3 Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung.
Juli 2022
Themen: Sicherheitstraining an hochgelegenen Arbeitsplätzen inclusive theoretische Schulung nach den Regeln der BG und praktische Handhabung von Sicherheitsgeschirren sowie Einweisung in Rettungstechniken.
Zielgruppe: Beschäftigte, die Arbeiten mit Absturzgefahr durchführen müssen.
Bemerkung: Bitte die eigene Schutzausrüstung mitbringen.
Empfehlung: Vorher beim AMD die G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ durchführen lassen.
Referent: externer Trainer
Ort der Veranstaltung: Institut für Kernenergetik und Energiesysteme, Pfaffenwaldring 31
Termine: Montag, 04.07.2022 und Dienstag, 05.07.2022, jeweils 08 bis 15 Uhr
Voraussichtliche Termine im 2. Halbjahr 2022, soweit bereits bekannt:
September 2022
Themen:
- Bestellgrundlage – Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten – Evakuierungsübungen
- Funktion und Ausrüstung von Feuerlöschern und Löscheinrichtungen
- Löschtaktik beim Einsatz mit Feuerlöschern
Zielgruppe: Beschäftigte, die zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden sollen
Referent: Brandschutzbeauftragter Günter Bahlinger, Tel: +49 711 685 63025
Wichtig: Für den praktischen Teil bitte festes Schuhwerk mitbringen.
Ort der Veranstaltung: Raum wird in der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Termine der Veranstaltung: Dienstag, den 06. September 2022, von 10 bis 15 Uhr
Bitte beachten Sie auch unser Angebot zu Löschübungen mit dem Fire-Trainer bei Ihnen vor Ort. Dauer: 2 bis 2,5 Stunden, je nach Teilnehmerzahl. Termine können Sie direkt mit dem Brandschutzbeauftragten der Universität, Herrn Bahlinger (Tel. +49 711 685 63025) vereinbaren.
Für das Führen von Gabelstaplern und Kranen sowie für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen ist zwingend eine spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung (nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25) erforderlich. Diese ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. vor dem Besuch einer Gabelstapler- oder Kranführerschulung durchzuführen. Das Anmeldeformular zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung kann im internen Formulardienst abgerufen werden.
Zudem ist für den Betrieb von Gabelstaplern, Kranen und Hubarbeitsbühnen von der Leitung der betroffenen Institute und Einrichtungen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen (z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelm). Die Beschäftigten sind über die richtige Benutzung zu unterweisen.
Themen:
- Allgemeine Rechtsgrundlagen und Organisation des Arbeitsschutzes
- Verantwortung des Unternehmers und des Gabelstaplerfahrers
- Funktion und Ausrüstung des Gabelstaplers
- Sicherer Umgang mit Gabelstaplern
- Praktische Übungen
- Theoretische und praktische Prüfung
Zielgruppe: Beschäftigte, die mit dem Führen eines Gabelstaplers beauftragt werden sollen.
Wichtig: Zu den Schulungen sind die entsprechende PSA und ein Nachweis über die durchgeführte Untersuchung mitzubringen. (Siehe roter Infokasten)
Referent: Jürgen Fischer, Tel. +49 711 685 60135 bzw. externer Referent
Ort der Veranstaltung: Raum wird in der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Termin der Veranstaltung: Dienstag und Mittwoch, den 13. und 14. September 2022, von 8 bis 16 Uhr
Weitere Termine:
Montag und Dienstag, den 10. und 11. Oktober 2022
Seit 2010 darf der Arbeitgeber nur Personen mit dem selbstständigen Führen von mobilen Arbeitsbühnen beauftragen, die hierfür eine Schulung auf Grundlage der Vorschrift BGG 966 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ erfolgreich abgeschlossen haben (vgl. Kranführer- oder Staplerschein).
Für das Führen von Gabelstaplern und Kranen sowie für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen ist zwingend eine spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung (nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25) erforderlich. Diese ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. vor dem Besuch einer Gabelstapler- oder Kranführerschulung durchzuführen. Das Anmeldeformular zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung kann im internen Formulardienst abgerufen werden.
Zudem ist für den Betrieb von Gabelstaplern, Kranen und Hubarbeitsbühnen von der Leitung der betroffenen Institute und Einrichtungen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen (z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelm). Die Beschäftigten sind über die richtige Benutzung zu unterweisen.
In der eintägigen Schulung erlangen die Teilnehmer Kenntnisse für den sicheren Betrieb von mobilen Hubarbeitsbühnen. Nach erfolgreicher Prüfung erhält jeder Kursteilnehmer eine Teilnahmebescheinigung sowie einen Fahrausweis für Hebebühnen.
Themen:
- Sicherheitsbestimmungen und rechtl. Grundlagen
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Standsicherheit, Belastung
- Geräteeigenschaften
Praktische Übungen:
- Aufbau und Funktionsweise des Gerätes
- tägliche Sicht- und Funktionskontrolle des Gerätes vor dem Einsatz
- Fahrübungen im Parcours
- Anfahrübungen an Objekte
Prüfung:
- Theoretische Lernzielkontrolle (Ankreuztest)
- Praktische Abfahrtskontrolle und eine Fahrübung
Zielgruppen: Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bediener einer mobilen Hubarbeitsbühne beauftragt werden sollen
Wichtig: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Zu den Schulungen sind die entsprechende Schutzausrüstung (PSA) und ein Nachweis über die durchgeführte arbeitsmedizinische Untersuchung mitzubringen. (Siehe roter Infokasten)
Referent: Externer Referent
Ort der Veranstaltung: Raum wird in der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Termin der Veranstaltung: Dienstag, den 20. September 2022, von 08 bis 16 Uhr
Oktober 2022
Für das Führen von Gabelstaplern und Kranen sowie für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen ist zwingend eine spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung (nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25) erforderlich. Diese ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. vor dem Besuch einer Gabelstapler- oder Kranführerschulung durchzuführen. Das Anmeldeformular zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung kann im internen Formulardienst abgerufen werden.
Zudem ist für den Betrieb von Gabelstaplern, Kranen und Hubarbeitsbühnen von der Leitung der betroffenen Institute und Einrichtungen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen (z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelm). Die Beschäftigten sind über die richtige Benutzung zu unterweisen.
Themen:
- Allgemeine Rechtsgrundlagen und Organisation des Arbeitsschutzes
- Verantwortung des Unternehmers und des Kranführers
- Sicherer Umgang mit flurgesteuerten Kranen
- Sicherer Umgang mit Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
Praktische Übungen:
- Abfahren eines Übungsparcours
- Abfangen der pendelnden Last
Zielgruppe: Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Kranführer oder Anschläger beauftragt werden sollen.
Wichtig: Zu den Schulungen sind die entsprechende PSA und ein Nachweis über die durchgeführte Untersuchung mitzubringen. (Siehe roter Infokasten)
Referent: Externer Referent
Ort der Veranstaltung: Raum wird in der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Termin: Dienstag und Mittwoch, den 04. und 05. Oktober 2022, von 8 bis 16 Uhr
Weiterer Termin:
Montag und Dienstag, den 05. und 06. Dezember 2022
Themen: Experimentalvorträge zu „Brennen und Löschen“, durchgeführt vom Sprengmeister der Organischen Chemie
Zielgruppe: Weiterbildung für bereits ausgebildete Brandschutzhelfer.
Organisation: Günter Bahlinger, Tel: +49 711 685 63025
Ort der Veranstaltung: Bunsenhörsaal im 1. OG, Pfaffenwaldring 55
Termin der Veranstaltung: Donnerstag, den 06. Oktober 2022, von 09 bis 12 Uhr
Für das Führen von Gabelstaplern und Kranen sowie für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen ist zwingend eine spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung (nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25) erforderlich. Diese ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. vor dem Besuch einer Gabelstapler- oder Kranführerschulung durchzuführen. Das Anmeldeformular zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung kann im internen Formulardienst abgerufen werden.
Zudem ist für den Betrieb von Gabelstaplern, Kranen und Hubarbeitsbühnen von der Leitung der betroffenen Institute und Einrichtungen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen (z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelm). Die Beschäftigten sind über die richtige Benutzung zu unterweisen.
Themen:
- Allgemeine Rechtsgrundlagen und Organisation des Arbeitsschutzes
- Verantwortung des Unternehmers und des Gabelstaplerfahrers
- Funktion und Ausrüstung des Gabelstaplers
- Sicherer Umgang mit Gabelstaplern
- Theoretische und praktische Prüfung
Zielgruppe: Beschäftigte, die mit dem Führen eines Gabelstaplers beauftragt werden sollen.
Wichtig: Zu den Schulungen sind die entsprechende PSA und ein Nachweis über die durchgeführte Untersuchung mitzubringen. (Siehe roter Infokasten)
Referent: Jürgen Fischer Tel. +49 711 685 60135 bzw. externer Referent
Ort der Veranstaltung: Raum wird in der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Termine der Veranstaltung: Montag und Dienstag, den 10. und 11. Oktober 2022, von 8 bis 16 Uhr
Themen:
- Organisation der Ersten Hilfe an der Universität Stuttgart (wer ist für was verantwortlich)
- Vorgehen bei einem Unfall / akuter Erkrankung (Rettungskette)
- Unterlassene Hilfeleistung
- Aufgaben der Ersthelfer
- Aufgaben des Arbeitsmedizinischen Dienstes
- Unfallmeldewesen (was ist wann wohin zu melden)
- Versicherungsschutz
- Unfallanzeige (Fundstellen, ausfüllen, Versand)
- Aufarbeitung eines Arbeitsunfalls (Unfalluntersuchung)
- Prävention (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung)
Zielgruppe: Alle interessierten Universitätsangehörigen
Referentin: Andrea Laber, Tel. +49 711 685 63026
Ort der Veranstaltung: Raum wird in der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Termin der Veranstaltung: Montag, den 17. Oktober 2022, von 9:30 bis 11:30 Uhr
Themen:
- Das Abfallrecht des Bundes
- Die Richtlinie zur Abfallentsorgung der Universität Stuttgart
- Die gefahrgutrechtlichen Aspekte des Abfalltransports (Pflichten des Absenders)
Zielgruppe: Das Seminar dient vornehmlich der Schulung von Institutsbeauftragten. Diese haben vor der Bestellung an diesem Seminar teilzunehmen. Schon bestellte Abfallbeauftragte sollten wenigstens alle drei Jahre teilnehmen.
Herzlich eingeladen sind auch alle, welche sich für die Abfallproblematik und die Entsorgung von Abfällen an der Universität Stuttgart interessieren.
Referent: Dr. Michael Rannenberg, Tel: +49 711 685 63027
Ort der Veranstaltung: Raum wird in der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Termin der Veranstaltung: Dienstag, den 18.10.2022, von 9 bis 15:30 Uhr
Themen: Das ADR (die Übereinkunft über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) ist die zentrale Vorschrift zur Beförderung gefährlicher Güter. Es regelt unter anderem die Beförderung von Druckgasen, tiefkalten Gasen, brennbaren Flüssigkeiten, giftigen und ätzenden sowie radioaktiven Stoffen.
Da die Beauftragten Personen jährlich zu unterweisen sind, werden hiermit sämtliche in Frage kommenden Institutsleiter aufgefordert, an einem der angebotenen Kurse teilzunehmen. Eine Delegation der Pflichten an Dritte ist, in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Universität Stuttgart zum Gefahrguttransport, nur mit Zustimmung des Kanzlers möglich.
Zielgruppe: Diese Schulung wird für Beauftragte Personen angeboten. Dazu zählen sämtliche Institutsleiter, deren Institute an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.
Referent: Dr. Michael Rannenberg, Tel: +49 711 685 63027
Ort der Veranstaltung: Raum wird in der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Termin der Veranstaltung: Dienstag, den 25. Oktober 2022, von 9 bis 15:30 Uhr
November 2022
Jährliche Wiederholungsunterweisung
Wichtig: Bei der Anmeldung bitte möglichst ein Zeitfenster angeben.
Ort der Veranstaltung: Alle Unterweisungen im Hörsaal 4.01 im Pfaffenwaldring 4
Termin der Veranstaltung: Montag, den 07.11.2022, von 08 bis 09:45 Uhr, von 10:15 bis 12 Uhr oder von 12:30 bis 14 Uhr
Weitere Termine:
Montag, den 14.11.2022
Montag, den 21.11.2022
Jedes Institut und jede Einrichtung ist verpflichtet, Leitern und Tritte regelmäßig durch eine „Befähigte Person“ gemäß Betriebssicherheitsverordnung prüfen zu lassen.
Ablauf:
- allgemeine Grundlagen
- Normen und Vorschriften
- Bauarten von Leitern und Tritten
- Prüfungsschritte
- Dokumentation
Jeder Teilnehmer erhält nach bestandenem Abschlusstest ein Zertifikat.
Zielgruppen: Beschäftigte, die zur Befähigten Person bestellt sind oder werden sollen. Eine entsprechende technische Qualifikation muss vorhanden sein.
Referent: Ralf Glodd, Tel: +49 711 685-63023
Ort der Veranstaltung: Pfaffenwaldring 59, Seminarraum 0.02
Termin der Veranstaltung: Dienstag, 15. November 2022, von 10 bis 15 Uhr
Themen:
- Grundlagen Elektrotechnik
- Messtechnik
- Praktische Übungen
Zielgruppe: Elektrotechnische Laien, die Elektrogeräte prüfen sollen. Eine technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung ist von Vorteil.
Referent: Heiko Weidling
Termin der Veranstaltung: Dienstag, 22. November, von 8:30 bis 15:30 Uhr und Mittwoch, 23.November 2022, von 8:30 bis 11 Uhr (ggf. 13 bis 15:30 Uhr, je nach TN-Zahl)
Dezember 2022
Für das Führen von Gabelstaplern und Kranen sowie für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen ist zwingend eine spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung (nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25) erforderlich. Diese ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. vor dem Besuch einer Gabelstapler- oder Kranführerschulung durchzuführen. Das Anmeldeformular zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung kann im internen Formulardienst abgerufen werden.
Zudem ist für den Betrieb von Gabelstaplern, Kranen und Hubarbeitsbühnen von der Leitung der betroffenen Institute und Einrichtungen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen (z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelm). Die Beschäftigten sind über die richtige Benutzung zu unterweisen.
Themen:
- Allgemeine Rechtsgrundlagen und Organisation des Arbeitsschutzes
- Verantwortung des Unternehmers und des Kranführers
- Sicherer Umgang mit flurgesteuerten Kranen
- Sicherer Umgang mit Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
Praktische Übungen:
- Abfahren eines Übungsparcours
- Abfangen der pendelnden Last
Zielgruppe: Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Kranführer oder Anschläger beauftragt werden sollen.
Wichtig: Zu den Schulungen sind die entsprechende PSA und ein Nachweis über die durchgeführte Untersuchung mitzubringen. (Siehe roter Infokasten)
Referent: Externer Referent
Ort der Veranstaltung: Raum wird in der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Termin: Montag und Dienstag, den 05. und 06. Dezember 2022, von 8 bis 16 Uhr