Die Anmeldefrist endet, sofern bei den einzelnen Schulungen nichts anderes vermerkt ist, jeweils 4 Wochen vor dem Vortragstermin. Es können auch später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden, wenn noch Plätze zur Verfügung stehen.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie erhalten 3 Wochen vor der Veranstaltung eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail.
Die Anmeldung erfolgt ab 2025 für Beschäftigte der Universität Stuttgart über ILIAS. Die Links zur Anmeldung finden Sie unter den Veranstaltungsterminen.
Externe, die auf dem Universitätsgelände angesiedelt sind, wie zum Beispiel Studierendenwerk, ARENA 36, FKFS etc. können ebenfalls an unseren Schulungen teilnehmen. Bitte laden Sie zur Anmeldung das Anmeldeformular herunter und senden Sie es ausgefüllt per E-Mail an das Sicherheitswesen. Mitarbeitende der Universität Stuttgart haben bei der Platzvergabe Vorrang.
Ihre Anmeldungen sind verbindlich!
Für eine Teilnahme am Schulungsprogramm müssen ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden sein.
Absagen: Bei Überbelegung einer Veranstaltung, zu geringer Teilnehmerzahl oder Erkrankung eines Referenten müssen wir Ihnen möglicherweise absagen. Dies geschieht so früh wie möglich.
Abmeldungen: Sie können sich in Ilias bis 4 Wochen vor Kursbeginn selbständig wieder abmelden. Sollten Sie danach aus zwingenden Gründen an einer Schulung, zu der Sie sich angemeldet haben, nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) schriftlich per E-Mail ab. Ggf. können dann Personen auf der Warteliste noch nachrücken.
Stornierungsgebühren: Falls keine Abmeldung aus zwingenden Gründen bis 14 Tage vor Kursbeginn per E-Mail erfolgt oder Sie unentschuldigt nicht zur Schulung erscheinen, stellen wir Ihrer Einrichtung/Ihrem Institut eine Stornierungsgebühr von 50 € bei eintägigen und 100 € bei zweitägigen Schulungsveranstaltungen in Rechnung.
Bei kurzfristiger Verhinderung aus triftigen Gründen (Krankheit etc.) wird von der Erhebung einer Gebühr abgesehen. Ebenso kann auf die Kursausfallgebühr verzichtet werden, wenn an Ihrer Stelle eine „Ersatzperson“ aus Ihrer Einrichtung am Kurs teilnimmt. Diese sollte möglichst vor Kursbeginn der Stabsstelle Sicherheitswesen per E-Mail mitgeteilt werden.