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Damit eine Lehrveranstaltung veröffentlicht wird, müssen folgende Status durchlaufen werden:
- Planung (Status: geplant)
- Meldung (Status: gemeldet)
- Genehmigung (Status: genehmigt)
Es werden nur genehmigte Lehrveranstaltungen bei der Semesterübernahme berücksichtigt.
1. Planung
Wenn eine Lehrveranstaltung neu angelegt oder kopiert wird, hat diese zunächst den LV-Status "geplant". Wie Sie Lehrveranstaltungen erstellen und pflegen, finden Sie auf der folgenden Seite:
2. Meldung
Meldestatus und Meldekriterien
Damit eine geplante Lehrveranstaltung gemeldet werden kann, muss sie mindestens folgende Angaben enthalten:
- Termin
- Vortragende*r
- Ort
- Kategorie (online, präsenz, ILIAS-Kurs, etc.)
- Schlüssenqualifikation und Evaluation
In der LV-Erhebungsliste kann am Ampelstatus erkannt werden, ob eine Lehrveranstaltung gemeldet werden kann oder nicht. Mit Klick darauf erhält man nähere Informationen, z. B. welche Datensätze fehlen bzw. nicht korrekt sind:
- Eine grüne Ampel () bedeutet, dass die Lehrveranstaltung alle Meldekriterien erfüllt und somit gemeldet werden kann.
- Eine orange farbene Ampel () bedeute, dass keine Vortragenden hinterlegt sind und daher die Lehrveranstaltung nicht gemeldet werden kann.
- Eine rote Ampel () bedeutet, dass z. B. kein Termin hinterlegt ist und die Lehrveranstaltung nicht gemeldet werden kann.
Sobald die geplante Lehrveranstaltung die vom System festgelegten Meldekriterien erfüllt, muss diese anschließend noch gemeldet werden.
Lehrveranstaltungen melden
Schritt 1: Meldung aufrufen
Wenn alle Meldekriterien erfüllt sind und eine grüne Ampel angezeigt wird, rufen Sie die Applikation LV-Erhebung auf. Hier können Sie über das Menüband oben unter "Aktion" die Meldung aufrufen.
Schritt 2: Einzelne Lehrveranstaltungen markieren oder Massenmeldung wählen
In der Spalte "Status" können Sie nun entweder einzelne Lehrveranstaltungen markieren oder, ganz unten auf der Seite, alle auswählen. Über die graue Menübox rechts oben können Sie eine Massenmeldung für die gesamte Organisationseinheit vornehmen. Bestätigen Sie die Meldung über den Button Eintragen ganz unten auf der Seite.
Hinweise:
- Gemeldete Lehrveranstaltungen werden mit einem Häkchen in der LV-Erhebungsliste angezeigt.
3. Genehmigung
Gemeldete Lehrveranstaltungen müssen genehmigt werden, damit sie für alle Beteiligten (inkl. Studierende) sichtbar werden.
Lehrveranstaltungen genehmigen
Schritt 1: Genehmigung aufrufen
Rufen Sie die Applikation LV-Erhebung auf. In dem Menüband oben können Sie unter Aktion die Genehmigung aufrufen.
Schritt 2: Einzelne Lehrveranstaltungen markieren oder Massengenehmigung durchführen
In der Spalte "Status" können Sie nun entweder einzelne Lehrveranstaltungen markieren oder, ganz unten auf der Seite, alle auswählen. Über das Menüband oben können Sie eine Massengenehmigung für die gesamte Organisationseinheit vornehmen. Bestätigen Sie die Meldung über den Button Eintragen ganz unten auf der Seite.
Genehmigte Lehrveranstaltungen werden anschließend mit zwei grüne Häkchen (gemeldet und genehmigt) in der LV-Erhebungsliste angezeigt.
Hinweise
- Falls die Genehmigung einer Lehrveranstaltung abgelehnt wird, d. h. der Haken wird bei Nein gesetzt, dann werden alle vorhandenen Termine und ggf. auch gebuchte Räume dieser Lehrveranstaltung gelöscht.
- Eine Genehmigung von Lehrveranstaltungen kann nicht wieder zurückgenommen werden.
- Genehmigte Lehrveranstaltungen werden für Studierende und anonyme Besucher von C@MPUS in der Applikation "Alle Lehrveranstaltungen" angezeigt.
Es werden nur genehmigte Lehrveranstaltungen bei der Semesterübernahme berücksichtigt. Alle anderen Lehrveranstaltungen können nach Bedarf einzeln aus den jeweiligen Studienjahren kopiert werden.
FAQ zur Lehrveranstaltungsverwaltung
Bei inhaltlichen Fragen dazu kontaktieren Sie den C@MPUS-Support (Semesterübernahme) oder das Hörsaalmanagement (Doppelbelegungen von Räumen).
- Lehrveranstaltungen können zu mehreren Modulen gehören. Aus diesem Grund ist nicht klar, welche Modulbeschreibung in die Lehrveranstaltung kopiert werden soll.
- Module können aus mehreren Lehrveranstaltungen bestehen. Es stellt sich die Frage, ob der gleiche Text in die Vorlesung, die Übung und das Praktikum kopiert werden soll. Bei zweisemestrigen Modulen würde zudem der gleiche Text für die Lehrveranstaltungen des Winter- und Sommersemesters kopiert werden, obwohl diese inhaltlich unterschiedliche Themen behandeln.
Nein, Studierenden wird der Bereich "Angaben zur Prüfung" nicht angezeigt.
Folgende Ursachen können vorliegen, warum eine Person nicht auffindbar ist:
- Falls der Vertrag mit der Person noch nicht zu Stande gekommen ist: Erfassen Sie eine Planstelle und ordnen Sie diese der Lehrveranstaltung zu. Ersetzen Sie die Planstelle durch die reale Person, sobald diese im System ist.
- Falls die Person von einer Kooperationseinrichtung kommt, z. B. Universität Hohenheim, Universität Tübingen, PH Ludwigsburg, Staatliche Seminare: Erfassen Sie eine Planstelle und melden Sie die Person mit Titel, Geburtsdatum und Kooperationseinrichtung an das Dezernat I.
- Falls die Person bereits im Ruhestand ist und noch unterrichtet: Erfassen Sie eine Planstelle und melden Sie die Person dem Dezernat IV (Personal). Bei Professor*innen im Ruhestand wird ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis an der Fakultät erstellt.
Ja, die gewählte Option wird von Wintersemester zu Wintersemester und von Sommersemester zu Sommersemester kopiert.
Kontakt
Dezernat 3 - Studium
- Weitere Informationen
- Kontakt für Fragen rund um die Organisation des Studiums und der Lehre.