Als Prüfer*in oder Berechtigte Person können Sie über die Applikation "Mein Prüfungsmanagement" eigene Prüfungen, innerhalb der Frist, korrigieren.
Wenn Sie eine Note erstmalig eintragen möchten, nutzen Sie bitte die Anleitung zum Noten verbuchen.
Wichtige Hinweise zur Notenkorrektur:
- Positive Noten lassen sich bis zu 12 Monate nach dem Semesterende korrigieren.
- Eine Korrektur negativer Noten wie 5,0 / nicht bestanden / nicht erschienen / Täuschung erfolgt ausschließlich über das Prüfungsamt.
- Eine "vorläufige 4,0" / "vorläufig bestanden" muss bis zum Ende des Studiums der*des Studierenden durch eine richtige Beurteilung ersetzt werden und kann wie eine normale, bestandene Note korrigiert werden. Diese Verbuchung ist für Sie nur innerhalb der nächsten 12 Monate nach Verbuchung möglich, danach wenden Sie sich mit der Note bitte an das Prüfungsamt.
Solange noch eine vorläufige und keine finale Beurteilung vorhanden ist, können für die*den Studierende*n keine Abschlussdokumente erstellt werden (Zeugnis etc.). Bitte achten Sie daher auf eine möglichst schnelle Eintragung der finalen Note/ Beurteilung!
Noten korrigieren
Klicken Sie auf den Button Gültige korrigieren um eine Liste aller korrigierbaren Bewertungen zu erhalten. Noten, die Sie als Prüfer*in korrigieren können, erkennen Sie am verfügbaren Drop-down-Menü. Steht kein Drop-Down-Menü zur Verfügung, kann nur das Prüfungsamt die Note korrigieren.
Über das Menüband oben haben Sie die Möglichkeit die Studierenden der jeweiligen Prüfung zu kontaktieren.
Mündliche Fortsetzungsprüfungen
Verbuchen Sie in der Kandidatenliste der regulären Prüfung eine 5,0.
Das Prüfungsamt überprüft in regelmäßigen Abständen endgültig nicht bestandene Prüfungen und trägt dann, wenn eine mündliche Fortsetzungsprüfung möglich ist, "M - mündliche Fortsetzungsprüfung folgt" ein. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an das Prüfungsamt.
Vereinbaren Sie für Studierende mit dem Vermerk "M - mündliche Fortsetzungsprüfung folgt" eine mündliche Prüfung.
Die Noteneintragung der mündlichen Fortsetzungsprüfung findet unter den korrigierbaren Noten statt. Tragen Sie hier die Note und das Datum der mündlichen Fortsetzungsprüfung ein.
Dabei dürfen Sie abschließend die folgenden Noten verbuchen:
- 4 Mündliche Fortsetzung 4,0 – 4,0 ausreichend
- 5 Mündliche Fortsetzung 5,0 – nicht ausreichend
- M-ne Mündliche Fortsetzung 5,0 nicht erschienen – 5,0 nicht ausreichend
FAQ zur Prüfungsverwaltung
Um die Applikation "Prüfungsmanagement" zu öffnen, benötigen Sie einen PIN-Code. Wenn Sie die Applikation das erste Mal aufrufen, dann erhalten Sie diesen in einem Pop-Up-Fenster in Ihrem Browser. Bitte notieren Sie sich diesen PIN-Code. Wenn Sie den PIN-Code vergessen haben, dann wenden Sie sich bitte an die*den Studiengangsmanager*in oder das Dezernat 3 über das Kontaktformular. Dort kann Ihnen der Pin-Code zurückgesetzt werden und Sie bekommen einen neuen Code. Diesen können Sie in den Einstellungen im Prüfungsmanagement wieder ändern.
Um in C@MPUS bestimmte Applikationen zu sehen und diese auch zu nutzen, müssen Ihre Berechtigungen in C@MPUS hinterlegt sein. Nur wenn Ihre Rolle(n) bzw. Ihre Berechtigung(en) in C@MPUS korrekt hinterlegt ist/sind, können Sie auf die jeweiligen Applikationen zugreifen. Schauen Sie sich bitte den Überblick zu Berechtigungen in C@MPUS an. Dort haben wir unter den einzelnen Themenblöcken (Räume. Prüfungen, Lehrveranstaltungen, Module) aufgelistet welche Rollen welche Rechte haben. Prüfen Sie anschließend in der Applikation "Meine Berechtigungen", ob die benötigten Berechtigungen bei Ihnen auch korrekt eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, dann wenden Sie sich bitte direkt an die dort hinterlegten Ansprechpersonen zur Klärung Ihres Anliegens.
Die Zählung der Antritte kann manchmal etwas verwirrend sein. Insbesondere im Zusammenhang mit der Zählung von mündlichen Fortsetzungsprüfungen können Fragen auftauchen. Daher eine kurze Erläuterung zum Systemverhalten.
C@MPUS zählt jeden beurteilten, gültigen Antritt zu einer Prüfung. Nicht beurteilt werden z.B. Rücktritte wegen Krankheit oder vom Prüfungsausschuss genehmigte Rücktritte. Nicht beurteilte Leistungen werden in C@MPUS mit „Q – Keine Beurteilung“ gekennzeichnet.
Wird eine mündliche Fortsetzungsprüfung angesetzt, wird dieser Antritt zunächst nicht gezählt (da diese Fortsetzungsprüfung noch nicht beurteilt ist). Erst nach Beurteilung der Fortsetzungsprüfung wird die Zählung erhöht.
Dieses Verhalten ist notwendig, da ansonsten die Erhöhung der Antrittszahl bei einer anberaumten mündlichen Fortsetzungsprüfung ggf. die max. zulässige Zahl der Antritte erreicht würde und der Studierende bereits EN (ist endgültig negativ) gesetzt werden würde.
In diesem Fall ist eine Prüfungsprotokollerstellung nur durch eine*n Sachbearbeiter*in des Dezernat 3 möglich. Hintergrund ist, dass die*der Studierende*r zwischenzeitlich das Studienfach gewechselt hat und nicht mehr immatrikuliert ist. Bitte kontaktieren Sie den Support des Dezernat 3 über das Kontaktformular.
Es besteht die Möglichkeit über den Excel-Export die Liste der Kandidaten zu erstellen und diese dann in Excel zu filtern.
Allgemeine Informationen zur Prüfungsorganisationen inkl. Formulare sind auf den Webseiten für Studierende zusammengefasst.
Kontakt
Dezernat 3 - Studium
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- Kontakt für Fragen rund um die Organisation des Studiums und der Lehre.