Applikationen BZE

Prüfungsanspruch prüfen (Anleitung)

Überprüfung des Prüfungsanspruchs bei Bachelor- und Masterstudiengängen im Rahmen des Einschreibeverfahrens durch den Prüfungsausschuss.

Im Rahmen des Einschreibeverfahrens aller Studiengänge müssen die Prüfungsausschüsse prüfen, ob der Prüfungsanspruch einzelner Bewerber*innen noch besteht oder ob ggf. ein vorliegender Verlust des Prüfungsanspruchs (i.A. in einem anderen Studiengang) für den gewünschten Studiengang relevant ist und daher der Antrag auf Einschreibung abgelehnt werden muss.

Im Rahmen der Einschreibung muss der Prüfungsausschuss Bewerbungen bearbeiten:

  • falls der Prüfungsanspruch bei der Einstufungsentscheidung mit „nicht entscheidbar“ verbucht worden war, oder
  • falls die Bewerberin bzw. der Bewerber bei der Einschreibung angibt, einen Prüfungsanspruch verloren zu haben bzw. die Sachbearbeitung feststellt, dass dies zu prüfen ist.

Anleitung: Prüfungsanspruch prüfen

1. Aufruf der Applikation Bewerbungen - Prüfungsausschuss

Aufruf über die Applikation „Bewerbungen – Prüfungsausschuss“ und Eingabe der Organisation im Organisationsfilter. Es öffnet sich die Basisansicht.

Für das ausgewählte Semester werden alle Bewerbungen angezeigt, die durch den Prüfungsausschuss bearbeitet werden müssen. Dieser Filter ist voreingestellt.

2. Bewerbungen Prüfungsanspruch zur Einschreibung prüfen

Die Bewerbungen, bei denen der Prüfungsanspruch zur Einschreibung geprüft werden muss, erkennen Sie daran, dass unter dem Status der Zulassung (Zul.) ein grüner Haken (Zulassung erhalten) und unter Einschreibevoraussetzungen (EVS) ein gelbes Ausrufezeichen (Einschreibevoraussetzungen vorläufig nicht erfüllt) angezeigt wird.

3. Antrag öffnen - Antragsansicht

Klicken Sie dann auf die Antragsnummer der Bewerbung. Es öffnet sich die Antragsansicht einer Bewerbung.

4. Überprüfung der Angaben und Dokumente unter „für die Einschreibung“

Prüfen Sie in der Rubrik „für die Einschreibung“

  • das Dokument „Leistungsübersicht inkl. bestandener und nicht bestandener Prüfungen (Einschreibung)“.
  • die Textfeldeingabe „Angaben zum Prüfungsanspruch“. Mit Klick auf das Lupensymbol werden Ihnen die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerberin angezeigt.
    Die Bewerber*innen werden bei der Einreichung der Unterlagen für die Einschreibung in C@MPUS aufgefordert, in diesem Textfeld Angaben zum Prüfungsanspruch zu machen:
    • Die Angabe „Nein“ bedeutet, dass keine in einem Studiengang in Deutschland endgültig nicht bestandenen Prüfungen vorliegen. Diese Bewerbungen werden dem Prüfungsausschuss normalerweise nicht zugewiesen.
    • Die Angabe „Ja“ bedeutet, dass der*die Bewerber*in über endgültig nicht bestandene Prüfungen in einem Studiengang in Deutschland verfügt. Hier ist der*die Bewerber*in aufgefordert im Textfeld nähere Angaben zur endgültig nicht bestandenen Prüfung zu machen (Modul, Studienfach, Abschlussziel und Hochschule). Diese Bewerbungen werden dem Prüfungsausschuss zur Bewertung des Prüfungsanspruchs zugewiesen.

5. Verbuchung des Dokumentenstatus

Verbuchen Sie bitte bei der „Leistungsübersicht“ einen entsprechenden Dokumentenstatus.

Der Dokumentenstatus „nicht ok“beim Textfeld „Angaben zum Prüfungsanspruch“ („Der Prüfungsanspruch für den beantragten Studiengang muss vom zuständigen Prüfungsausschuss intern geprüft werden. Dies kann einige Zeit dauern. Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, wird der Dokumentenstatus hier aktualisiert.“)  bleibt bestehen und muss nicht geändert werden.
Sobald die Abteilung BZE den Fall abschließend bearbeitet hat, wird auch der Status verbucht.

Falls der hochgeladene Leistungsnachweis für Ihre Überprüfung und Bearbeitung ausreichend ist, verbuchen Sie hier den Status „ok“.

Falls der hochgeladene Leistungsnachweis für Ihre Überprüfung und Bearbeitung nicht ausreichend ist, verbuchen Sie hier den Status „nicht ok“ und wählen aus der Liste der Fehlerkennzeichen das entsprechende aus. Sie können sich den Text des Fehlerkennzeichens mit Klick auf das blaue Infosymbol anzeigen lassen. Oder Sie wählen die Freitexteingabe, um über das Stiftsymbol ein individuelles Fehlerkennzeichen einzugeben. 

Der*die Bewerber*in wird per E-Mail darüber informiert und kann innerhalb der Einschreibefrist erneut Unterlagen hochladen. Kontrollieren Sie bitte regelmäßig, ob der*die Bewerber*in korrigierte Unterlagen hochgeladen hat.

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Wenn die Unterlagen bei der „Leistungsübersicht“ ausreichend für die Bearbeitung sind, fahren Sie mit der Bearbeitung des Antrags fort.

6. Prüfen und Verbuchen des Prüfungsanspruchs

Nach abschließendem Überprüfen der Angaben und Dokumente des Bewerbers verbuchen Sie bitte als erstes den Prüfungsanspruch.

Wählen Sie „Prüfungsanspruch besteht“ und fahren Sie mit Schritt 7 fort.

In der Folge kann dann die Einschreibung erfolgen.

Sofern der Prüfungsanspruch (für den beworbenen Studiengang) nicht besteht, verbuchen Sie im Block Aktionen „Prüfungsanspruch besteht nicht“ und speichern diese Eingabe durch den Button „Entscheidung treffen“. Die Bearbeitung dieser Bewerbung durch den Prüfungsausschuss ist damit abgeschlossen. In der Folge wird durch die Abteilung BZE eine Ablehnung wegen fehlendem Prüfungsanspruch ausgesprochen

Kann bis zum Ende der Einschreibefrist aus den Unterlagen nicht abschließend entschieden werden, ob ein Prüfungsanspruch besteht (z.B. weil eine Prüfung noch offen ist) oder wurden keine aussagekräftigen Dokumente eingereicht, wählen Sie „Prüfungsanspruch nicht entscheidbar“ und fahren Sie mit dem Schritt 7 Einstufung fort.
In der Folge wird eine Ablehnung der Einschreibung ausgesprochen.

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7. Verbuchung Fachsemester eingestuft = 1 erforderlich

Damit C@MPUS Ihre Entscheidung speichern kann, ist im Block „Basisdaten der Bewerbung“ im Feld „Fachsemester eingestuft“ der Eintrag einer Zahl erforderlich.
Handelt es sich um eine Bewerbung in ein 1. Fachsemester (Fachsemester beantragt =1) dann tragen Sie bitte bei Fachsemester eingestuft eine 1 ein.

Handelt es sich um eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester (Fachsemester beantragt >1), dann müssen Sie bei Fachsemester eingestuft nichts eintragen. Hier steht bereits eine Zahl aus der Einstufungsentscheidung drin. Dies sind die Fälle, bei denen im Rahmen der Einstufung der Prüfungsanspruch „nicht entscheidbar“ verbucht wurde.

8. Anerkennungen und Hinweise verbuchen

  • Anerkennungen: Bei der Überprüfung des Prüfungsanspruches zur Einschreibung sind keine Anerkennungen vorgesehen, bitte verbuchen Sie hier nichts. Einträge unter Anerkennungen werden nicht im Bescheid gedruckt.
  • Hinweise: Dies ist ein Textfeld, dessen Inhalt Sie frei bestimmen können. Hier könnten Sie auch ggf. vermerken, falls Fehlversuche angerechnet werden müssten. Dieses Feld wird im Bescheid gedruckt.
  • Weitere Prüfungsleistungen: Bei der Überprüfung des Prüfungsanspruches ist die Verbuchung von weiteren Prüfungsleistungen nicht vorgesehen, bitte verbuchen Sie hier nichts. Einträge unter weitere Prüfungsleistungen werden nicht im Bescheid gedruckt.

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9. Kontrolle des „Bescheids über den Prüfungsanspruch“

Eine Vorschau des „Bescheids über den Prüfungsanspruch“ können Sie jederzeit über „Bescheid anzeigen“ aufrufen, um z.B. die Formatierung Ihrer Eingaben auf dem Bescheid zu prüfen.

10. Entscheidung treffen

Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, alles verbucht ist und alle Angaben wie gewünscht im Bescheid enthalten sind, klicken Sie auf „Entscheidung treffen“ und schließen damit die Bearbeitung dieser Bewerbung ab.

Hinweis: Mit Klick auf „Entscheidung treffen“ sind Ihre Eingaben final gespeichert und können nicht mehr geändert werden. Sollte es doch einmal erforderlich sein, die Entscheidung nochmal zurückzusetzen, müssten Sie sich an die Abteilung BZE wenden. Diese kann den Fall wieder auf Entscheidung notwendig setzen und Sie können erneut verbuchen.

11. Information des*der Bewerber*in

Nach dem finalen „Entscheidung treffen“ wird der digitale Bescheid über Nacht in die Studierendenakte des Bewerbers bzw. der Bewerberin abgelegt. Der*die Bewerber*in bekommt eine E-Mail mit der Information, dass er*sie den Bescheid nun einsehen kann.

Verbuchung der Zulassung bzw. der Ablehnung

Die Abteilung BZE ruft diesen Bescheid in der Studierendenakte auf und bearbeitet dann die Einschreibung oder Ablehnung der Einschreibung entsprechend weiter.

FAQ zu Bewerbung, Zulassung und Einschreibung

Die Zusammensetzung der jeweiligen Kommission wird jeweils vor Beginn der Bewerbungsverfahren per E-Mail anhand einer mitgeschickten Excelliste abgefragt. Anhand der in der übersandten Excel-Liste rückgemeldeten Daten (eine Rückmeldung ist nur erforderlich, wenn Änderungen in der Zusammensetzung der Kommissionen erfolgen sollen) werden dann durch die Abteilung Bewerbung, Zulassung und Einschreibung die Rechte neuer Kommissionsmitglieder in C@MPUS eingetragen bzw. bestehende Rechte nicht mehr berechtigter Kommissionsmitglieder beendet.

Ändert sich während eines Bewerbungsverfahrens die Zusammensetzung der Kommissionen, kann dies unter Verwendung des übersandten Excel-Formulars jederzeit mitgeteilt werden. Die entsprechenden Änderungen werden dann in C@MPUS eingetragen.

Kontakt

 

Dezernat 3 - Studium

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