Global Glimpse

Förderprogramm

Kurzaufenthalte im Ausland für Nachwuchswissenschaftler*innen und Personal aus Lehre und Verwaltung im Rahmen des Global Glimpse Förderprogramms.

Ziel des Förderprogramms „Global Glimpse“ ist es, die Zusammenarbeit mit internationalen Partner*innen durch Kurzaufenthalte im Ausland zu vertiefen, gemeinsam zu publizieren, individuelle Kompetenzen zu stärken, nachhaltige internationale Netzwerke aufzubauen sowie innovative Projekte in der Wissenschaft und in wissenschaftsunterstützenden Bereichen umzusetzen.

Fördergegenstand

Forschung

Zum Beispiel zur Erstellung einer gemeinsamen Publikation, Nutzung einer an der Partnerinstitution vorhandenen Infrastruktur, Erstellung eines gemeinsamen Drittmittel-Projektantrags, Prototypenentwicklung.

Lehre

Zum Beispiel Planung und Durchführung gemeinsamer Lehrveranstaltungen, medien-/didaktischer Austausch, Entwicklung eines Double Degree Studiengangs.

Transfer und Third Mission

Zum Beispiel Vertiefung von Netzwerken mit Wirtschaft und Industrie, Vernetzung von Startup-Stakeholdern, Public Engagement, Politikberatung.

Praxisaustausch

Zum Beispiel in Qualitätssicherung, Hochschulkommunikation, Projekt-/Hochschulmanagement, Studierendenberatung, Ressourceneffizienz, Verwaltung, Digitalisierung in Form von Hospitationen, Job Shadowing, Schulungen und Workshops.

Diese Förderung umfasst einen Zuschuss in Form von Erstattung der Reisekosten nach den Reiserichtlinien der Universität Stuttgart entsprechend den Vorgaben des Landesreisekostengesetzes (LRKG). Darüber hinaus können Tage- und Übernachtungsgelder beantragt werden, die in Anlehnung an die jeweils aktuell gültige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) errechnet werden. Wenn der Aufenthalt an demselben ausländischen Geschäftsort ohne Hin- und Rückreisetage länger als 14 Tage dauert, wird das Auslandstagegeld vom 15. Tag an um 25% verringert (LRKG §12 Abs. 6). Wissenschaftliche Konferenzreisen sind nur in begründeten Ausnahmen förderfähig, beispielsweise wenn sie einen Baustein im Konzept bilden.

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung eine Schätzung Ihres Mittelbedarfs und die geplante Mittelverwendung an. Die genaue Höhe des bewilligten Zuschusses richtet sich nach verfügbaren Mitteln sowie nach Anzahl und Umfang der eingegangenen Bewerbungen.

[Fotos: W. Scheible, Uli Regenscheit]

*Die Förderdauer kann in begründeten Fällen von der angegebenen abweichen.

Promovierende und Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen (Postdoktorand*innen, einschließlich W1-Professor*innen) und Mitarbeiter*innen in Lehre, wissenschaftsunterstützenden Bereichen oder Verwaltung.

Der Tätigkeitsschwerpunkt der zu fördernden Person muss an der Universität Stuttgart liegen. Es können sich auch Personen aus nicht explizit genannten Gruppen bewerben, deren Vorhaben den Förderzielen entsprechen. W3-Professor*innen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Das Programm ist offen für alle Zielländer. Ausgenommen sind Länder, Regionen und Organisationen, für die aktuell ein Embargo oder Kooperationsstopp gilt.

Bei der Auswahl zählen vorrangig die Qualität der Vernetzung, der bestehenden sowie geplanten Kontakte und Aktivitäten und die Schlüssigkeit des Vorhabens. Vorhaben, die zur Stärkung nachhaltiger oder strategisch wichtiger Partnerschaften und Netzwerke beitragen, werden begrüßt. Das Vorhaben muss im Vorfeld hinsichtlich Zielen und geplantem Programm mit der gastgebenden Institution abgestimmt sein.

  • Antrag auf Förderung. Dieser enthält:
    • Beschreibung des Vorhabens und des erwarteten Outputs
    • Darlegung bisheriger Kontakte oder Vorarbeiten, Potenzial zur Vernetzung und Konzept, wie Sichtbarkeit und Nachhaltigkeit der Vernetzung entsteht
    • Befürwortung durch die/den Vorgesetzte*n (entfällt bei unabhängigen Nachwuchsgruppenleiter*innen und W1-Professor*innen)
  • Formlose schriftliche Bestätigung der Gastgeberin oder des Gastgebers (z.B. E-Mail)

Bewerbungen sind laufend möglich. Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung als PDF-Datei mindestens 3 Monate vor dem geplanten Antritt der Reise per E-Mail.

Über die Förderung entscheidet das Rektorat auf Basis der Empfehlung des Steering Committee Internationalization (SCI). Die Auswahl findet zweimal pro Semester statt (entsprechend dem SCI Tagungsrhythmus).

Die Geförderten verpflichten sich, innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Aufenthalts einen kurzen Beitrag über ihre Auslandserfahrung in einer frei gewählten Form zu gestalten und zu dokumentieren (z.B. Blogbeitrag, Video, Foto, Grafik, Text, Chat-Interview, Kurzbericht – Kreativität ist erwünscht). Wir bitten um vorherige Abstimmung.

Dieser Beitrag darf von der Universität Stuttgart zur (Online-)Kommunikation verwendet werden. Damit bietet die Universität Einblicke in die Bandbreite an Erfahrungen, Kenntnissen und Netzwerken, die durch internationale Mobilität entstehen, zugleich motiviert sie weitere Wissenschaftler*innen und Mitarbeiter*innen zu internationaler Vernetzung.

Finanziert wird das Programm aus der Universitätspauschale (UP31/1), die Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie mit erfolgreich eingeworbenen Exzellenzclustern zur gesamtuniversitären Weiterentwicklung gewährt wird.

Kontakt

Dieses Bild zeigt Silke Wieprecht

Silke Wieprecht

Prof. Dr.

Prorektorin für Diversity und Internationales

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Katharina Wilhelm

Dr.

Persönliche Referentin der Prorektorin für Diversity und Internationales

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Ora Bukoshi

 

Wissenschaftliche Referentin des Rektors

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