Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Unterstützung nach längerer Arbeitsunfähigkeit oder chronischer Erkrankung.

Die Gesundheit der Beschäftigten ist das wichtigste Gut unserer Universität. Nach häufiger oder längerer Erkrankung möchten wir Sie bei Ihrer Wiedereingliederung unterstützen, um möglichst schnell wieder gesund und arbeitsfähig zu werden. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement an der Universität Stuttgart ist im Rahmen einer Dienstvereinbarung geregelt. Die wichtigsten Informationen finden Sie außerdem in unserem Flyer.

Für Sie besteht jederzeit die Möglichkeit, frei zu entscheiden, ob Beratungen und Termine vor Ort, per Videokonferenz (über Webex) oder per Telefon durchgeführt werden sollen. Melden Sie sich gerne bei uns, wir finden eine Möglichkeit!

BEM ist die Abkürzung für „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ und widmet sich dem wichtigsten, was wir als Universität haben: Der Gesundheit unserer Beschäftigten. Dabei richtet sich das BEM an alle Beschäftigten der Universität Stuttgart.

Im Rahmen eines BEM wird gemeinsam mit Ihnen nach Unterstützungsmaßnahmen für Sie gesucht. Das kann beispielsweise eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell sein, bei dem ein stundenweiser Wiedereinstieg geplant wird. Das können aber auch Veränderungen am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes, eine Umstrukturierung der Arbeitstätigkeit oder aber auch klärende Gespräche mit verschiedenen Beteiligten sein.

Die gesetzliche Grundlage ist im Sozialgesetzbuch niedergeschrieben. Den genauen Wortlaut nach §167 Abs. 2 SGB IX finden Sie in unserem BEM-Flyer.

Sind sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit in den letzten 12 Monaten erreicht, erhalten Sie von uns eine Einladung zum BEM-Gespräch. Dieses Gespräch ist dafür da, dass Sie Ihre Fragen stellen können und Unsicherheiten ansprechen dürfen. Gerne dürfen Sie zu diesem Gespräch nach Absprache auch Interessensvertretungen (Personalrat, Vertretung der Schwerbehinderten, Beauftrage für Chancengleichheit/Gleichstellungsbeauftragte etc.) oder eine Vertrauensperson einladen. In diesem vertraulich geführten Gespräch kann dann entschieden werden, ob weitere Maßnahmen und Gespräche im Rahmen des BEM für Sie hilfreich sein könnten. Daraufhin kann dann gemeinsam mit Ihnen und gegebenenfalls mit anderen Beteiligten unter Berücksichtigung ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit in einem ergebnisoffenen Suchprozess nach passenden Maßnahmen gesucht werden.

  • Erhalt, Verbesserung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
  • Sicherung des Arbeitsplatzes
  • Vorbeugung durch präventive Maßnahmen, um erneuter Arbeitsunfähigkeit entgegenzuwirken
  • Vermeidung bzw. Verringerung von Fehlzeiten, Reduktion von Krankheitskosten
Ihre Vorteile:
  • Unterstützung durch den Arbeitgeber bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz
  • Erkennen und Beseitigen möglicher Belastungen und Gesundheitsgefährdungen
  • Verbesserung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit
Intern
  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Arbeitsmedizinischer Dienst
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Vorgesetzte/r
  • Vertretung aus dem Dezernat Personal
  • Weitere interne Beteiligte
Extern
  • Krankenkassen
  • Integrationsamt / Integrationsfachdienst
  • Rentenversicherung
  • Berufsförderungswerke
  • Agentur für Arbeit
  • Unfallversicherungsträger
  • Weitere externe Beteiligte
Freiwilligkeit

Sie entscheiden selbst, ob Sie das Angebot annehmen oder nicht, die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Auf Ihren Wunsch hin kann das BEM jederzeit beendet werden.

Datenschutz

Alle am BEM Beteiligten wahren die Vertraulichkeit. Details werden zu Beginn des Prozesses mit Ihnen abgesprochen. Der vertrauliche Umgang mit sensiblen Daten ist dabei selbstverständlich.

Eigenverantwortung

Das Gelingen des BEM hängt davon ab, ob Sie sich auf das Verfahren einlassen und ob alle Beteiligten aktiv zum Gelingen des Prozesses beitragen.

Sie haben offene Fragen?

Nein, eine Ablehnung des Angebots hat keine Auswirkungen. Ein BEM ist freiwillig und bietet Ihnen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Es ist immer Ihre freie Entscheidung, dies anzunehmen oder abzulehnen.

Für das Gesundheitsmanagement ist es hilfreich zu wissen, ob Sie Interesse an dem gestellten Angebot haben oder nicht. Daher bitten wir Sie, in jedem Fall eine Rückmeldung zu geben, auch wenn Sie das BEM ablehnen.

Die BEM-Angebote werden auf Grundlage einer monatlichen Datenbankabfrage der Arbeitsunfähigkeitstage versendet. Durch die Größe der Universität und die dadurch bedingte große Anzahl an BEM-Fällen besteht keine Möglichkeit, den Zeitpunkt eines BEM-Angebotes individuell zu wählen. So kann es vorkommen, dass eine längere Erkrankung von Ihnen beispielsweise schon 8 Monate zurückliegt. Damals waren Sie in Summe 40 Tage erkrankt. In diesem Monat haben Sie beispielsweise wegen einer Erkältung 2 weitere Krankheitstage. Also sind jetzt die 42 Tage erreicht, dadurch gelangen Sie in unsere monatliche Abfrage und erhalten einen BEM-Brief. Nach der längeren Erkrankung wäre die Unterstützung durch ein BEM eventuell hilfreich gewesen, damals hatten wir aber leider keine Kenntnis von Ihrer Arbeitsunfähigkeit. In seltenen Fällen kann es zu so einer Verzögerung kommen, die wir leider nicht in allen Fällen verhindern können.

Wenn Sie nach einer längeren Erkrankung Interesse an einem Unterstützungsangebot haben melden Sie sich gerne bei uns. Auch wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch keinen BEM-Brief erhalten haben sollten, das Angebot steht Ihnen trotzdem zu.

Das BEM-Gespräch findet in jedem Fall mit Ihnen und einer der beiden BEM-Koordinatorinnen des Gesundheitsmanagements statt. Wen sie darüber hinaus noch mit einbeziehen möchten ist Ihnen freigestellt, hier besteht keinerlei Verpflichtung. Je nach Thema ist es sinnvoll, weitere Akteure der Universität hinzuzuziehen. Dies geschieht aber immer nur nach Rücksprache mit Ihnen und mit Ihrem Einverständnis.

Ein BEM-Prozess gestaltet sich immer individuell nach dem Bedarf und wird gemeinsam gestaltet. Fester Bestandteil ist in jedem Fall der direkte Kontakt mit einer der beiden BEM-Koordinatorinnen des Gesundheitsmanagements, hierüber wird der gesamte Prozess gesteuert. In der Regel beginnt der Prozess mit einem Gespräch mit einer der beiden Koordinatorinnen. Wenn Sie möchten, können Sie auch schon bei diesem ersten Termin weitere Akteure mit einbeziehen (beispielsweise Ihre Führungskraft oder eine/n Vertreter/in des Personalrats o.a.). Oft bietet es sich aber an, mit einem Gespräch unter vier Augen zu starten und dann gemeinsam zu überlegen, welche nächsten Schritte und welcher Personenkreis passend sind. Der BEM-Prozess startet immer ganz offen: möglicherweise sind alle Fragen in einem ersten Gespräch geklärt. Sollten umfangreichere Maßnahmen notwendig sein können auch Gesprächsrunden mit weiteren Personen sinnvoll sein, geht es beispielsweise um Umbaumaßnahmen kann ein BEM-Prozess auch über mehrere Monate im Hintergrund zu Ihrem Arbeitsalltag laufen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, den BEM-Prozess zu beenden.

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ist immer ein individueller Prozess, der sich nach Ihrer Situation und Ihrem Unterstützungsbedarf richtet. Im Gespräch erörtern wir gemeinsam, was notwendig und umsetzbar ist. Maßnahmen können beispielsweise sein:

  • Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
  • Maßnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes (Bauliche Veränderungen, Ausstattung Arbeitsplatz, Technische Hilfsmittel, Arbeitsstätte barrierefrei gestalten, Veränderungen des Arbeitsablaufes/der Arbeitszeit u.a.).
  • Maßnahmen zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit (Vermittlung interner Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Unterstützung bei Konfliktfällen, Beratung bei Suchtproblemen, Vermittlung an externe Beraterinnen oder Berater, Beratung zu Fortbildungsbedarf, Arbeitsmedizinische Beratung, Übertragung anderer Aufgaben, Qualifizierungsmaßnahmen.)

Sie sind nicht verpflichtet, Details Ihrer Krankheitsgeschichte offen zu legen. Für den Arbeitgeber ist es nur relevant zu wissen, um welche Einschränkungen es bei der Arbeit geht, Ursache dieser Einschränkungen müssen nicht genannt werden. Beispiel: Ich darf nicht über 10kg heben oder tragen (ob die Ursache ein Bandscheibenvorfall oder ein Leistenbruch ist, ist irrelevant).

Selbstverständlich dürfen Sie aber alles erzählen, was Sie möchten, jede Information wird vertraulich behandelt. Sie entscheiden, was Sie offen berichten möchten und was nicht.

Sie erhalten einen BEM-Brief, wenn Sie in den zurückliegenden 12 Monaten in Summe mehr als 42 Tage erkrankt waren. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um eine längere Arbeitsunfähigkeit gehandelt hat oder um die Summe mehrerer kürzerer Erkrankungen. Dadurch kann es vorkommen, dass Ihnen nicht bewusst ist, dass die Summe der Tage 42 ergeben hat, möglicherweise liegt eine Erkrankung beispielsweise schon 11 Monate zurück. Wenn Sie dennoch das Gefühl haben, dass Sie auch in Summe nicht auf 42 AU-Tage kommen können melden Sie sich gerne beim Gesundheitsmanagement, dann überprüfen wir Ihre Daten.

Dieses Bild zeigt Dennis Klein

Dennis Klein

 

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