Recht

Die Abteilung 43 - Recht unterstützt und berät die Einrichtungen der Universität Stuttgart in vielfältigen Rechtsangelegenheiten.

Die Abteilung Recht unterstützt und berät insbesondere bei Fragen des Hochschulrechts, bei arbeits- und beamtenrechtlichen Fragen und im Bereich des Personalvertretungsrechts, bei Satzungen und Ordnungen, Vertragsangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten im Bereich Liegenschaften und Bauten, Schadensregulierungen, in Wahlangelegenheiten, der Rechtsaufsicht über die Verfasste Studierendenschaft und beim Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft.

Des Weiteren vertritt die Abteilung Recht die Universität Stuttgart bei Gerichtsverfahren in verwaltungsgerichtlichen, zivilgerichtlichen und personalrechtlichen Streitigkeiten. Außerdem erstatten wir Strafanzeigen und stellen Strafanträge wegen strafbarer Handlungen zum Nachteil der Universität.

Bereiche der Abteilung Recht

Die Abteilung Recht gliedert sich in fünf Bereiche. Außerdem sind in der Abteilung Recht das Wahlamt und die Geschäftsstelle der Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlerhaltens angesiedelt.

  • Rechtsberatung im Hochschulrecht
  • Grundordnung, sonstige Satzungen der Universität (außer akademische Prüfungsordnungen und Satzungen aus Dezernat 3)
  • Vertretung der Universität in Gerichtsverfahren der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Hausrecht, Strafrecht
  • Urheberrecht, Schutzrechte, Multimediarecht
  • Vertragsrecht (ohne Drittmittelbereich), sonstiges Zivilrecht
  • Rechtsangelegenheiten bei Mahn- und Vollstreckungsverfahren (mit Kasse)
  • Beratung der Organe, Gremien, Amtsträger, Fakultäten, Universitätseinrichtungen, Dezernate und Stabsstellen in schwierigen Rechtsangelegenheiten
  • Vertretung der Universitätsleitung in Angelegenheiten des Strahlenschutzes
  • Vertretung der Dezernatsleitung
Ansprechperson:
Wilhelm Kloor
  • Verwaltungs- und Benutzungsordnungen (Institutsordnungen)
  • Habilitationsordnung, Habilitationsrecht
  • Kooperationsverträge, soweit nicht die anderen Dezernate zuständig sind
Ansprechperson:
Christine Bender
  • Rechtsangelegenheiten im Bereich Liegenschaften und Bauten
  • Schadensregulierungen bei Schäden Dritter und Schäden der Universität, einschließlich Kfz-Unfallschäden mit Dienstfahrzeugen und Mietfahrzeugen
  • Ersatz von Sachschäden der Bediensteten anlässlich dienstlicher Tätigkeiten
  • Schadensersatz- und Regressforderungen gegen Bedienstete der Universität
  • Bearbeitung von Vorgängen aus sonstigen Rechtsgebieten der Abteilung Recht
Ansprechperson:
Moritz Rahmann
  • Ausarbeitung und rechtliche Prüfung von Satzungen und Ordnungen der Universität Stuttgart und der Verfassten Studierendenschaft der Universität Stuttgart
  • Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Rechtsaufsicht über die Verfasste Studierendenschaft der Universität Stuttgart
  • Organisation und Durchführung der Gremienwahlen und der von der Universität Stuttgart durchgeführten Wahlen zu den Organen der Verfassten Studierendenschaft als Wahlleiterin
  • Bearbeitung von Vorgängen aus sonstigen Rechtsgebieten der Abteilung Recht
  • Geschäftsstelle der Kommission zur Sicherung der Integrität wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft
Ansprechperson:
Susan Völkel
  • Beratung in arbeits- und beamtenrechtlichen Fragen sowie im Bereich des Personalvertretungsrechts
  • Prozessvertretung bei personalrechtlichen Streitigkeiten
  • Bearbeitung von Vorgängen aus sonstigen Rechtsgebieten der Abteilung Recht

Ansprechperson:
Sonja Bittner

 

  • Administrative Unterstützung beim Abschluss von Werk- und Honorarverträgen mit natürlichen Personen

Ansprechperson:
Klaus Thieringer

 

Die Ombudspersonen sind vom Senat jeweils auf drei Jahre bestellt und die ersten Ansprechpartner bei Verdachtsfällen. Auch die eines Fehlverhaltens verdächtigten Personen können sich mit der Bitte um Klärung und Beistand an die zuständige Ombudsperson wenden. Jedes Mitglied der Universität Stuttgart hat Anspruch auf ein zeitnahes Gespräch mit der zuständigen Ombudsperson. Die Ombudspersonen sind nach § 9 Abs. 3 Satz 4 der Satzung zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ingenieurswissenschaten
Prof. Dr. rer. nat. Reinhold Ewald, Institut für Raumfahrtsysteme
Vertretung:
Prof. Dr. André Thess, Institut für Gebäudeenergetik, Thermotechnik und Energiespeicherung

Naturwissenschaften
Prof. Dr. Steffen Koenig, Institut für Algebra und Zahlentheorie
Vertretung:
Prof. Dr. rer. nat. Sabine Laschat, Institut für Organische Chemie

Geisteswissenschaften
Herr Prof. Dr. André Bächtiger, Institut für Sozialwissenschaften
Vertretung:
Prof. Dr. Tim Henning, Institut für Philosophie

Satzung der Universität Stuttgart zur Sicherung der Integrität wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft

 

Abteilung 43: Recht

Geschwister-Scholl-Str. 24 B, 70174 Stuttgart, 3. OG

Wilhelm Kloor

 

Abteilungsleitung

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