Qualitätssicherung

Informationen zur Neueinrichtung eines Studiengangs, zum Studiengangsbericht, Qualitätsmanagement-Gespräch und zum Studiengangsreview.

Neueinrichtung eines Studiengangs

Mit dem Stuttgarter Evaluationsmodell verfügt die Universität Stuttgart über ein akkreditiertes System zur Überprüfung der Qualität und zur Weiterentwicklung der Studiengänge. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat für die Einrichtung von Studiengängen an systemakkreditierten Hochschulen ein vereinfachtes Verfahren eingerichtet, bei dem die Akkreditierung einzelner Studiengänge entfällt.

Die Einrichtung eines neuen Studiengangs benötigt einen zeitlichen Vorlauf von rund 1,5 Jahren. Der Prozess beinhaltet, dass die Dekanin oder der Dekan der federführenden Fakultät eine Anfrage auf Einrichtung eines Studiengangs an das Rektorat stellt. Gemeinsam mit der Anfrage sind die Kapitel A1 – B2 des Studiengangsberichts einzureichen. Auf Basis dieses Dokuments kann das Rektorat eine Entscheidung über die Passung des geplanten Studiengangs mit dem Gesamtangebot an der Universität Stuttgart und ihrer strategischen Ziele treffen.

Nach Abschluss der Anfrage-Phase folgt der Antrag auf Einrichtung eines Studiengangs über den Gremienweg. Der Einrichtungsantrag muss unter anderem im Senatsausschuss Lehre und Weiterbildung behandelt und vom Senat beschlossen werden, bevor er anschließend beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) eingereicht werden kann.

Weitere Informationen finden Sie in der Handreichung "Einrichtung eines neuen Studiengangs".

Ein zentrales Dokument für die Einrichtung eines Studiengangs an der Universität Stuttgart sind die Kapitel A1 – B2 des Studiengangsberichts. Weitere Dokumente, die im Rahmen des Einrichtungsprozesses erstellt werden müssen, sind Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Makrostruktur und gegebenenfalls Zulassungssatzungen.

Eine Vorlage für die Erstellung des Studiengangsberichts wird Ihnen von der Stabsstelle Qualitätsentwicklung (QE) bereitgestellt.

Studiengangsbericht

Der Studiengangsbericht ist das zentrale Dokument für die interne Qualitätssicherung und  -entwicklung eines Studiengangs und Teil der Systemakkreditierung. Er dient als kontinuierlich gepflegter Selbstbericht für universitätsweit stattfindende Studiengangsreviews und wird für externe Begutachtungen eingesetzt.

Die Kapitel A1 bis B2 müssen zur Anfrage auf Einrichtung bzw. Verlängerung eines Studiengangs beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) eingereicht werden. Die Erstellung und Aktualisierung des Studiengangsberichts erfolgt durch die jeweilige Studiendekanin oder den jeweiligen Studiendekan und die zuständige Studienkommission.

In Teil A (Konzeption und Profil des Studiengangs) werden anhand von Leitfragen konzeptionelle Überlegungen zum Studiengang dargelegt. Außerdem werden alle veröffentlichten, den Studiengang betreffenden Dokumente (z. B. Modulhandbuch, Prüfungsordnung) mit dem Studiengangsbericht verlinkt. Damit wird eine Beurteilung der Strukturvorgaben für Studiengänge und der Akkreditierungskriterien ermöglicht.

In Teil B wird die Realisierung des Studiengangs mithilfe von Studienverlaufsstatistiken, Bewertungen der Zielerreichung auf Modulebene und Informationen aus regelmäßig durchgeführten Studierenden- und Absolvent*innenbefragungen dargestellt und überprüft. Hiermit wird gewährleistet, dass die Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagements einschließlich der Evaluationsergebnisse (u.a. Untersuchungen der studentischen Arbeitsbelastung, des Studienerfolgs und des Verbleibs der Absolvent*innen) bei der Weiterentwicklung des Studiengangs systematisch berücksichtigt werden. Zudem enthält Teil B Angaben zur Organisation und Ausstattung, Beratung und Betreuung sowie zur Internationalisierung.

Teil C dient zur Identifikation von Stärken und Schwächen des Studiengangs auf Grundlage der Auseinandersetzung mit der Dokumenten- und Datenbasis im Studiengangsbericht. Zudem beinhaltet Teil C die Ableitung von Zielen und Maßnahmen zu dessen Weiterentwicklung.

Jeder Studiengang muss bei der Neueinrichtung ein Studiengangsprofil anfertigen, das den Kapiteln A1 bis B2 des Studiengangsberichts entspricht. Der Bericht muss turnusmäßig aktualisiert werden, wobei vor allem Teil B (Statistische Daten und Evaluation) und Teil C (Stärken und Schwächen sowie Ziele und Maßnahmen) einer Bearbeitung bedürfen.

Die im Studiengangsbericht ausgewiesenen Statistiken und Befragungsergebnisse sind jeweils mit einem Kommentarfeld versehen, in dem die/der Studiendekan*in (mit Beteiligung der Studienkommission) zu den Daten Stellung nimmt. Nach einer Stärken-Schwächen-Analyse der vorliegenden Daten und Dokumente eruiert die zuständige Studienkommission konkrete Verbesserungsmaßnahmen.

Die aktualisierten Studiengangsberichte werden bei der Stabsstelle Qualitätsentwicklung eingereicht, die den Studiengangsverantwortlichen nach einer formal-organisatorischen Prüfung eine Rückmeldung zukommen lässt.

Für die Erstellung der Studiengangsberichte und zur Interpretation der Daten stehen verschiedene Handreichungen und die unterstützende Beratung durch die Stabsstelle Qualitätsentwicklung zur Verfügung. Die/der Studiendekan*in stellt den aktualisierten Bericht in der Studienkommission vor und moderiert die gemeinsame Stärken- und Schwächenanalyse für Teil C.

Die Studienkommission bewertet den Stand der Maßnahmenumsetzungen und leitet Weiterentwicklungspotentiale ab. Die/der Studiendekan*in  führt die vorgeschlagenen Weiterentwicklungsziele und Maßnahmen zusammen, hält diese in Teil C des Studiengangsberichts schriftlich fest und leitet den Bericht an den jeweiligen Fakultätsvorstand zur Kenntnis weiter. Wird ein Bericht im nächsten Durchlauf des Qualitätsregelkreises erneut kommentiert, resümiert die/der Studiendekan*in mit der Studienkommission die Umsetzung der Entwicklungsziele des letzten Berichts und die aktualisierten Daten und Ergebnisse.

In der Regel alle acht Jahre wird der fakultätsinterne Qualitätsregelkreis um das Studiengangsreview ergänzt, im Rahmen dessen auch eine externe Begutachtung stattfindet.

Qualitätsmanagement-Gespräch

Das Qualitätsmanagement-Gespräch (QM-Gespräch) findet vor der Aktualisierung des Studiengangsberichts statt und soll die Studiengangsverantwortlichen bei der Interpretation und der Auseinandersetzung mit den von der Stabsstelle Qualitätsentwicklung (QE) und der Stabsstelle Berichtswesen zur Verfügung gestellten Daten unterstützen. Befragungsergebnisse und hochschulstatistische Daten werden gemeinsam während des Gesprächs analysiert und diskutiert.

Zudem wird der Blick darauf gerichtet, welche Entwicklungen es seit dem letzten Review-Verfahren gegeben hat bzw. welche Weiterentwicklungen gegebenenfalls bis zum nächsten Review-Verfahren geplant sind. Darüber hinaus soll das QM-Gespräch den direkten Austausch zwischen der Stabsstelle QE und den Studiengangsverantwortlichen fördern und ein Forum für einen offenen Austausch, Fragen (z.B. zum Stuttgarter Evaluationsmodell), Kritik und Anregungen bieten.

Das Stuttgarter Evaluationsmodell sieht die Durchführung eines QM-Gesprächs zwischen den einzelnen Review-Terminen vor, in der Regel also rund vier Jahre nach Abschluss des Studiengangsreviews oder vier Jahre vor dem nächsten Studiengangsreview.

Neben der/dem Studiendekan*in  ist die Teilnahme der Studiengangsmanagerin bzw. des Studiengangsmanagers sowie einer studentischen Vertretung je Studiengang vorgesehen. Die Terminabstimmung mit den Teilnehmer*innen übernehmen die Mitarbeiternden der Stabsstelle Qualitätsentwicklung (QE), studentische Vertreter*innen werden von den Studiengangsverantwortlichen benannt.

Um das Gespräch strukturieren zu können, werden die Studiengangsverantwortlichen im Vorfeld darum gebeten, einen Leitfragen zu aktuellen Entwicklungen im Studiengang auszufüllen. Die Mitarbeitenden der QE bereiten anschließend alles Weitere vor.

Für Konsekutivzüge ist in der Regel ein zweistündiger Termin vorgesehen, für einzelne Studiengänge sind es in der Regel 1,5 Stunden.

Studiengangsreview

Das Studiengangsreview ergänzt die fakultätsinterne Qualitätsentwicklung von Studiengängen alle acht Jahre durch einen externen Blick. Der Studiengangsbericht ist die zentrale Informationsgrundlage für das Review. Er enthält die Analysen der Studienkommission zu Stärken und Schwächen des Studiengangs sowie die daraus abgeleiteten Ziele und Maßnahmen zur Weiterentwicklung.

Im Rahmen des Studiengangsreviews finden zwei Begutachtungen statt: Zum einen überprüft die Stabsstelle Qualitätsentwicklung die durchgängige Anwendung des Stuttgarter Evaluationsmodells sowie formale Eigenschaften des Studiengangs (formal-organisatorische Prüfung), zum anderen bewertet eine externe Gutachterin oder ein externer Gutachter die fachlich-inhaltliche Qualität des Studiengangs (Fachgutachten). Das Fachgutachten sollte von der/dem Studiendekan*in durch eine Stellungnahme kommentiert werden.

Die Stabsstelle Qualitätsentwicklung fasst die Ergebnisse des Studiengangsreviews (formal-organisatorische Prüfung des Studiengangsberichts, Fachgutachten und Stellungnahme der Dekanin/des Dekans) auf einem Protokollbogen („Kriterien zur Einstufung von Studiengängen“) zusammen und leitet diesen und den aktuellen Studiengangsbericht, die Analysekataloge und das Fachgutachten an die/den Prorektor*in für Lehre und Weiterbildung weiter.

Im Anschluss wird eine Review-Kommission gebildet, die den Status des Studiengangs anhand der genannten Dokumente bewertet. Abschließend werden Empfehlungen oder Auflagen in einem schriftlichen Rückmeldebrief festgehalten. Stuft die Review-Kommission einen Studiengang als problematisch ein, werden Follow-Up-Maßnahmen durch das Rektorat eingeleitet.

Ausführliche Informationen zum Verfahren finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Unter dem Vorsitz der Prorektorin bzw. des Prorektors für Lehre und Weiterbildung kommen zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter aus der Professorenschaft, eine Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, ein/e Studierende*r des jeweiligen Studiengangs und eine Vertretung der verfassten Studierendenschaft (stuvus) zusammen.

Für die Diskussion werden die Studiengangsverantwortlichen (in der Regel die/der Studiendekan*in und die/der Studiengangsmanager*in) des jeweiligen Studiengangs eingeladen.

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