Vertrauensperson für Menschen mit Schwerbehinderung
Merkblätter
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Die Schwerbehindertenvertretung erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, §§ 155 und §§ 164 bis §§ 167 SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.
Sie beantragt bei den zuständigen Stellen (präventive) Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen. Sie nimmt Anregungen und Beschwerden schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung dieser. Sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.
Die mit der Inklusion beauftragte Person vertritt den Arbeitgeber in allen Belangen, die Schwerbehinderte betreffen. Zugleich fungiert die Person als innerbetrieblicher Ansprechpartner für schwerbehinderte Beschäftigte in Verbindung mit der Schwerbehindertenvertretung, Behörden und Rehabilitationsträger.
Die beauftragte Person vertritt die Universität im Sinne des Gesetzgebers nach dem SGB IX und arbeitet eng mit der Schwerbehindertenvertretung zusammen, welche die Interessen der schwerbehinderten Menschen wahrnimmt.
Der Beauftragte hat darauf hinzuwirken, dass die den Arbeitgeber treffenden Pflichten aus den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen des SGB IX (Schwerbehindertenrecht) erfüllt werden und ist Verbindungsperson zur Bundesanstalt für Arbeit und zu dem Integrationsamt.
Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers ist seit dem 01.06.2019 Ulrich Eggert.
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Kurt Hagemann
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen