Kooperationsrat

Der Kooperationsrat berät das Rektorat im Bereich der Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Industrieverbünden.

Der Rat für wissenschaftliche Kooperationen mit außeruniversitären Einrichtungen, kurz: Kooperationsrat (Geschäftsordnung) berät das Rektorat im Bereich der Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Industrieverbünden. Er ist insbesondere zuständig für

  • Abstimmung strategischer Forschungsinitiativen zwischen der Universität und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, insbesondere der Fraunhofer Gesellschaft, der Max-Planck-Gesellschaft, des DLR und Einrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg;
  • Anträge auf Mittel aus dem Wissens- und Technologietransfer-Fonds;
  • Konzepte und Maßnahmen zur universitätsinternen Förderung des Wissens- und Technologietransfers;
  • Weitere Anträge, die das Rektorat dem Kooperationsrat zur Prüfung übergibt.

Anträge an den Wissens- und Technologietransfer-Fonds müssen gemäß der jeweiligen Ausschreibungen an die Abteilung Wissens- und Technologietransfer im Dezernat 1 Forschung und Transfer gestellt werden. 

Des Weiteren berät der Kooperationsrat mögliche Änderungen in den fakultätsübergreifenden Forschungsstrukturen und Forschungsverbünden der Universität, soweit in diesen externe Forschungseinrichtungen und industriellen Partner eine wesentliche Rolle spielen.

Der Kooperationsrat kann darüber hinaus aus eigener Initiative forschungsrelevante Themen aufgreifen und dem Rektorat Empfehlungen unterbreiten. Direkte Aufträge des Rektorats an den Forschungsrat sind mit Priorität zu behandeln.

Die Sitzungstermine des Kooperationsrats im Jahr 2022 sind:
Mittwoch, der 27.04.2022
Montag, der 04.07.2022
Montag, der 10.10.2022

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Tine Trumpp

Dr.

Persönliche Referentin des Prorektors für Wissens- und Technologietransfer

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