Kommission Verantwortung in der Forschung

Ethikkommission

Die Kommission Verantwortung in der Forschung (Ethikkommission) gewährt Hilfe durch Beratung und Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte in den in der Satzung präzisierten ethischen und sicherheitsrelevanten Fällen. Sie ist außerdem in Fällen zuständig, die aus rechtlichen Gründen einer Sicherheitsbewertung durch eine Ethikkommission bedürfen.

Die primäre Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihr Handeln bleibt unabhängig von der Beratung durch die Kommission Verantwortung in der Forschung bestehen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Stuttgart sollen sich dabei vor der Durchführung eines Forschungsvorhabens von der Kommission Verantwortung in der Forschung beraten lassen, wenn erhebliche sicherheitsrelevante Risiken für Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder Umwelt mit dem Forschungsvorhaben verbunden sind. Sicherheitsrelevante Risiken bestehen insbesondere auch bei wissenschaftlichen Arbeiten, bei denen anzunehmen ist, dass sie Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die unmittelbar von Dritten missbraucht werden können. Gleiches gilt, wenn während der Durchführung eines Forschungsvorhabens sicherheitsrelevante Risiken erkennbar werden.

Die Kommission prüft und beurteilt auf Antrag die ethische Zulässigkeit von Forschungsvorhaben, an denen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler der Universität Stuttgart beteiligt sind. Dabei kann es sich um die Prüfung und Beurteilung von Maßnahmen und deren Folgen sowohl für Mensch als auch Tier und Pflanze handeln. Sie wird dementsprechend auf schriftliches Gesuch projektbeteiligter oder projektverantwortlicher Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler der Universität Stuttgart tätig. Grundlage der Tätigkeit der Kommission Verantwortung in der Forschung ist die am 18. Januar 2017 beschlossene und am 18. Mai 2017 veröffentlichte Satzung, zuletzt geändert am 6. März 2020.

Achtung: Es wurde explizit beschlossen, dass die Kommission keine Freigabe hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes geben kann, sondern lediglich ethische Aspekte betrachtet. Für Vorhaben, bei welchen Datenschutzaspekte zu beachten sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten (ZENDAS).

Gesuche an die Ethikkommission

Gesuche an die Kommission sollen eine kurze laienverständliche Zusammenfassung des Vorhabens sowie eine genaue Darstellung der ethischen oder sicherheitsrechtlichen Aspekte des Vorhabens enthalten. Es ist eine Erklärung beizufügen, ob und gegebenenfalls wo und mit welchem Ergebnis bereits vorher oder gleichzeitig Anträge des gleichen oder ähnlichen Inhalts gestellt worden sind.

Für Vorhaben, welche die Teilnahme von Probanden an Studien/Versuchen beinhalten, wird gebeten einen Fragenkatalog auszufüllen. Dieser wird in deutscher Sprache erbeten. Die weiteren Antragsunterlagen können wahlweise in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Die Antworten im Fragenkatalog sollen unabhängig von dem Antragsdokument zu den hierin adressierten Aspekten einen Gesamtüberblick geben. Weiter wird gebeten, soweit bereits vorliegend einen Entwurf der Probandeninformation beizufügen. Für Vorhaben, welche eine Umfrage beinhalten, wird um einen exemplarischen Fragebogen gebeten – der bei Durchführung der Studie noch angepasst werden kann – damit die Kommission sieht, mit welcherart Fragen die Teilnehmer konfrontiert werden sollen.

In der Regel wird über die Gesuche beziehungsweise geplanten Projekte vor Projektbeginn beraten. Sollten während der Durchführung eines Forschungsprojektes schwerwiegende oder unerwartete Risiken auftreten, welche die in § 6 Absatz 1 und 2 der Satzung genannten Schutzziele betreffen könnten, so ist die oder der Vorsitzende der Kommission Verantwortung in der Forschung unverzüglich zu unterrichten.

Es wird gebeten die Gesuche beziehungsweise Anträge jeweils spätestens drei Wochen vor den Sitzungsterminen bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Sitzungstermine im WS 2024/25
  • Mittwoch, 23. Oktober 2024

Vorsitzender
Prorektor Prof. Dr.-Ing. Peter Middendorf, Institut für Flugzeugbau

Mitglieder
Prof. Dr. Judith Tonhauser
Prof. Dr. Jan Hesselbarth
Prof. Dr. Albert Jeltsch
Prof. Dr.-Ing. Tim Ricken
Prof. Dr. Syn Schmitt
Prof. Dr. Ilia Polian
Dr. Nobert Röhrl
Jonas Veit
Amatus Beyer
Markus Lion

Kontakt

 

Julia Mauser

Geschäftsstelle Kommission Verantwortung in der Forschung (Ethikkommission)

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