Zeit: | 02.05.23, 08:00 – 16:00 Uhr |
---|---|
Wiederholungstermine: |
Diese Veranstaltung findet identisch auch an weiteren Terminen statt. 19.09.23, 08:00 – 16:00 Uhr |
Die Veranstaltung wird zu zwei Terminen angeboten. | |
Maximale Teilnehmendenzahl: | 8 |
Referent*in: | Externe*r Referent*in |
Veranstaltungssprache: | deutsch |
Modus (Ort): | Präsenzveranstaltung |
Veranstaltungsort: | Wird in der Anmeldebestätigung bekannt gegeben. |
Download als iCal: |
|
Seit 2010 darf der Arbeitgeber nur Personen mit dem selbstständigen Führen von mobilen Arbeitsbühnen beauftragen, die hierfür eine Schulung auf Grundlage der Vorschrift BGG 966 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ erfolgreich abgeschlossen haben (vgl. Kranführer- oder Gabelstaplerschein).
In der eintägigen Schulung erlangen die Teilnehmer*innen Kenntnisse für den sicheren Betrieb von mobilen Hubarbeitsbühnen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Kursteilnehmer*innen eine Teilnahmebescheinigung sowie einen Fahrausweis für Hebebühnen.
Themen:
- Sicherheitsbestimmungen und rechtl. Grundlagen
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Standsicherheit, Belastung
- Geräteeigenschaften
Praktische Übungen:
- Aufbau und Funktionsweise des Gerätes
- tägliche Sicht- und Funktionskontrolle des Gerätes vor dem Einsatz
- Fahrübungen im Parcours
- Anfahrübungen an Objekte
Für den praktischen Teil bitte Sicherheitsschuhe mitbringen.
Prüfung:
- Theoretische Lernzielkontrolle (Ankreuztest)
- Praktische Abfahrtskontrolle und eine Fahrübung
Anmeldung Schulungsprogramm Arbeits- und Umweltschutz