Hubarbeitsbühnen

2. Mai 2023, 08:00 Uhr

Veranstaltung aus dem Schulungsprogramm Arbeits- und Umweltschutz
Grundlehrgang

Zeit: 02.05.23, 08:00 – 16:00 Uhr
Wiederholungstermine: Diese Veranstaltung findet identisch auch an weiteren Terminen statt.
19.09.23, 08:00 – 16:00 Uhr
  Die Veranstaltung wird zu zwei Terminen angeboten.
Maximale Teil­nehmenden­zahl: 8
Referent*in: Externe*r Referent*in
Veranstaltungssprache: deutsch
Modus (Ort): Präsenzveranstaltung
Veranstaltungsort: Wird in der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Download als iCal:

Seit 2010 darf der Arbeitgeber nur Personen mit dem selbstständigen Führen von mobilen Arbeitsbühnen beauftragen, die hierfür eine Schulung auf Grundlage der Vorschrift BGG 966 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ erfolgreich abgeschlossen haben (vgl. Kranführer- oder Gabelstaplerschein).

In der eintägigen Schulung erlangen die Teilnehmer*innen Kenntnisse für den sicheren Betrieb von mobilen Hubarbeitsbühnen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Kursteilnehmer*innen eine Teilnahmebescheinigung sowie einen Fahrausweis für Hebebühnen.

Themen:

  • Sicherheitsbestimmungen und rechtl. Grundlagen
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • Standsicherheit, Belastung
  • Geräteeigenschaften

Praktische Übungen:

  • Aufbau und Funktionsweise des Gerätes
  • tägliche Sicht- und Funktionskontrolle des Gerätes vor dem Einsatz
  • Fahrübungen im Parcours
  • Anfahrübungen an Objekte

Für den praktischen Teil bitte Sicherheitsschuhe mitbringen.

Prüfung:

  • Theoretische Lernzielkontrolle (Ankreuztest)
  • Praktische Abfahrtskontrolle und eine Fahrübung

Anmeldung  Schulungsprogramm Arbeits- und Umweltschutz 

Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bediener*in einer mobilen Hubarbeitsbühne beauftragt werden sollen.
Vor dem Lehrgang muss die Untersuchung nach G 25 beim Arbeitsmedizinischen Dienst durchgeführt worden sein.
Stabsstelle Sicherheitswesen
Martina Preisner und Elke Geiselhart

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