Zeit: | 23. April 2024, 08:00 – 16:00 Uhr |
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Wiederholungstermine: |
Diese Veranstaltung findet identisch auch an weiteren Terminen statt. 19. September 2024, 08:00 – 16:00 Uhr |
Anmeldeschluss ist jeweils 4 Wochen vorher. | |
Maximale Teilnehmendenzahl: | 8 |
Referent*in: | Externe*r Referent*in |
Veranstaltungssprache: | deutsch |
Modus (Ort): | in Präsenz |
Veranstaltungsort: | Campus Vaihingen Besprechungsraum 1. OG Pfaffenwaldring 4 |
Download als iCal: |
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Veranstaltung aus dem Schulungsprogramm Arbeits- und Umweltschutz
Grundlehrgang
Seit 2010 darf der Arbeitgeber nur Personen mit dem selbstständigen Führen von mobilen Arbeitsbühnen beauftragen, die hierfür eine Schulung auf Grundlage der Vorschrift BGG 966 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ erfolgreich abgeschlossen haben (vgl. Kranführer- oder Gabelstaplerschein).
In der eintägigen Schulung erlangen die Teilnehmer*innen Kenntnisse für den sicheren Betrieb von mobilen Hubarbeitsbühnen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Kursteilnehmer*innen eine Teilnahmebescheinigung sowie einen Fahrausweis für Hebebühnen.
Themen:
- Sicherheitsbestimmungen und rechtl. Grundlagen
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Standsicherheit, Belastung
- Geräteeigenschaften
Praktische Übungen:
- Aufbau und Funktionsweise des Gerätes
- tägliche Sicht- und Funktionskontrolle des Gerätes vor dem Einsatz
- Fahrübungen im Parcours
- Anfahrübungen an Objekte
Für den praktischen Teil bitte Sicherheitsschuhe mitbringen.
Prüfung:
- Theoretische Lernzielkontrolle (Ankreuztest)
- Praktische Abfahrtskontrolle und eine Fahrübung
Anmeldung Schulungsprogramm Arbeits- und Umweltschutz
Für den praktischen Teil bitte Sicherheitsschuhe und Schutzhelm mitbringen.