Telefonsprechstunde des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD)

Für Beratungen im Rahmen der arbeitsmedizinische Vorsorge zu Tätigkeiten an Bildschirmgeräten finden im März Telefonsprechstunden statt.

Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung beschlossen. In der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung sind zusätzliche Maßnahmen geregelt, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten während der Pandemie zu gewährleisten. Zusammen mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und der konkretisierenden Arbeitsschutzregel liegt damit ein umfassendes Vorschriften- und Regelwerk zum betrieblichen Infektionsschutz vor dem SARS-CoV-2-Coronavirus vor. 

Im Punkt 5.2 der Arbeitsschutzregel wurde Stellung zu den arbeitsmedizinischen Vorsorgen genommen. Dort wird ausdrücklich auf die Durchführung der telefonischen/telemedizinischen Beratung hingewiesen. Für Beratungen im Rahmen der arbeitsmedizinische Vorsorge zu Tätigkeiten an Bildschirmgeräten - bietet daher der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD) im März und dann in regelmäßigen Abständen eine telefonische Sprechstunde an, die unter Einhaltung der erforderlichen Datenschutzbestimmungen durchgeführt wird. Die Einladung dazu erfolgt über die Hauspost.

Arbeitsmedizinscher Dienst (AMD)

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