Aus dem Universitätsrat

22. Oktober 2020

Universitätsrat und Senat haben den Struktur- und Entwicklungsplan in einer gemeinsamen Sitzung beschlossen.

Der Universitätsrat hat die Neufassung des Struktur- und Entwicklungsplans (SEPUS) in seinen Sitzungen seit Oktober 2019 und durch eine Klausurtagung im August 2020 begleitet, indem er Empfehlungen insbesondere zu den folgenden vier strategisch bedeutenden Themenfeldern ausgesprochen hat: ‚Life Science und Biomedizinische Technik‘, ‚Mobilitätskonzepte‘, ‚Maschinenbau, Energie- und Werkstofftechnik‘ und ‚Informatik und Informationstechnik‘.

Nun haben Universitätsrat und Senat den Struktur- und Entwicklungsplan in einer gemeinsamen Sitzung am 22.09.2020 abschließend behandelt und den SEPUS beschlossen. Des Weiteren haben beide Gremien der Satzung gem. § 76 LHG zugestimmt, mit der der Geltungszeitraum des SEPUS auf 2021 bis 2025 festgelegt wird.

Der Struktur- und Entwicklungsplan wurde dem Ministerium am 01.10.2020 zur Genehmigung vorgelegt.

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