Behinderte und chronisch kranke Studierende unterstützen

Information für Lehrende, Prüfungsausschüsse und Beratende

Mittels Gesprächsbereitschaft, Nachteilsausgleichen und barrierefreier Lehre können Sie behinderte oder chronisch kranke Studierende unterstützen. Der Behindertenbeauftragte berät Sie dazu.

Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben einen rechtlichen Anspruch darauf, unter angemessenen Bedingungen Studienleistungen und Prüfungen chancengleich zu erbringen. Das bedeutet, dass die ihnen durch ihre Behinderung oder chronische Krankheit entstandenen Nachteile im Studium und in Prüfungen ausgeglichen werden müssen. Zudem sind ihre individuellen, behinderungsbedingten Bedarfe und Situationen in Lehrveranstaltungen zu berücksichtigen.

Wir möchten Sie einladen, sich mit den verschiedenen Aspekten barrierefreier Lehre und Unterstützung auseinander zu setzen, die übrigens für Alle hilfreich sind – auch für Studierende in anderen besonderen Lebenslagen, wie Betreuungs- und Pflegeaufgaben oder internationale Studierende.

Wie können Sie behinderte und chronisch kranke Studierende in Ihrem Studiengang unterstützen?

Erfahrungsgemäß sprechen viele Studierende mit Beeinträchtigungen ihre Behinderung oder Krankheit nicht oder nicht frühzeitig an. Das gilt gerade für Studierende mit einer nicht-sichtbaren Behinderung. Sie versuchen über viele Semester als „normal“ durchs Studium zu gehen, bis oft nur noch ein einziger Prüfungsversuch bleibt oder der Prüfungsanspruch schon verloren ist. Sie verspielen aus Angst, im Studiengang über Ihre Beeinträchtigung zu sprechen, wertvolle Zeit und Chancen auf ihren Studienerfolg. Diese Studierenden wissen oft nicht, dass die Gesetzeslage eindeutig ist und ihre behinderungsbedingten Nachteile ausgeglichen werden können.

Sie helfen behinderten und chronisch kranken Studierenden sehr, wenn Sie Gesprächsbereitschaft signalisieren und sich in einem Gespräch für sie Zeit nehmen. Zeigen Sie, dass das Thema Behinderung und chronische Erkrankung für Sie kein Tabu ist, sondern ein Thema, bei dem Lösungen gefunden werden können. Oft sind bereits kleine Maßnahmen ohne großen Organisationsaufwand für die Betroffenen eine große Hilfe. Manchmal sind jedoch auch aufwändigere Unterstützungsmaßnahmen notwendig.

Circa 50 % aller studienerschwerend wirkenden Beeinträchtigungen ergeben sich aus einer psychischen Erkrankung. Hier tun sich beide Seiten oft besonders schwer: Studierende fürchten, die Erkrankung könnte ihnen als Charakterschwäche oder generelles Leistungsunvermögen ausgelegt werden. Lehrende sind unsicher, welche Nachteilsausgleiche angemessen sein könnten; im Gespräch mit den erkrankten Studierenden wollen sie indiskretes Nachfragen vermeiden. Unser Vorschlag ist, dass Sie in Ihren Veranstaltungen verallgemeinert deutlich machen, dass Sie bei psychischen Erkrankungen genauso ansprechbar sind wie bei allen anderen Erkrankungen auch.

In allen diesen Aspekten beraten wir Sie gerne.

Um Nachteile in Prüfungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu reduzieren oder zu minimieren, stehen Ihnen Rechte und Pflichten zu, darunter die individuelle Modifikation der formalen Prüfungsbedingungen im Rahmen von Nachteilsausgleichen und Veränderungen der Prüfungsform, wie sie in den Prüfungsordnungen der Studiengänge festgelegt sind. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen,

  • Ihre Studierenden in besonderen Lebenslagen zu kennen, für sie ansprechbar zu sein und sie nicht in die Position der Bittstellerin oder des Bittstellers geraten zu lassen.
  • sich mit den Verfahren und den Möglichkeiten von Nachteilsausgleichen und der Veränderung der Prüfungsform bekannt zu machen.
  • Die betroffenen Studierenden für die Beantragung von Nachteilsaugleichen in Prüfungen oder Fristverlängerungen an den oder die Prüfungsausschussvorsitzenden ihres Fachs zu verweisen. Im Vorfeld können die Behindertenbeauftragten beraten.
  • die Corona-Satzung zur Prüfungsordnung großzügig und im Sinne der Studierenden auszulegen, zum Beispiel indem Sie Studierenden, die einer Risikogruppe angehören, die Nutzung separater Prüfungsräume oder eine mündliche Online-Prüfung ermöglichen

Nachteilsausgleiche oder Anpassungen in Lehrveranstaltungen können vielfältig aussehen – je nach Behinderung oder chronischer Krankheit und persönlicher Situation. Welche Anpassungen in Lehrveranstaltungen benötigt und gewählt werden, kann in Gesprächen mit den Betroffenen geklärt werden und kann auch ohne förmlichen Antrag umgesetzt werden. In den nächsten Abschnitten geben wir Ihnen dazu einige hilfreiche Tipps und Anregungen.

Eine barrierefreie Lehre bedeutet nicht nur bauliche Voraussetzungen für zum Beispiel Rollstuhlnutzer*innen zu schaffen, vielmehr geht es darum, Barrieren und Nachteile, die in der Lehre für behinderte und chronisch kranke Studierende, aber auch internationale Studierende sowie Studierende mit Betreuungsaufgaben entstehen, zu verringern oder auszuräumen. So kann gewährleistet werden, dass alle Studierenden gleichberechtigt am Studium teilhaben können. Oftmals sind das ganz einfache, aber sehr wirkungsvolle Maßnahmen.

Beispielsweise gehören dazu,

  • Ihre Vortragsfolien im Vorfeld der Lehrveranstaltung zur Verfügung zu stellen. Für seh- oder hörbehinderte Studierende ist das besonders wichtig.
  • Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips. Zum Beispiel zusätzlich zu aufgezeichneten Lehrveranstaltungen auch eine schriftliche Ausarbeitung (Vorlesungsnotizen, (Trans)Skripte, schriftlich entwickeltes „Tafelbild“) zur Verfügung zu stellen. 
  • in Lehrveranstaltungen auf eine deutliche Aussprache und für alle verständliche Sprache zu achten. Hörbehinderten Studierenden öfter das Gesicht zuwenden, um das Lippenlesen zu ermöglichen.
  • Lehr- und Lernmaterialien barrierefrei oder barrierearm zu gestalten. Das bedeutet auf eine klare Struktur der Dokumente, auf Anforderungen an Schrift und Kontraste zu achten und Filme zu untertiteln. Dazu finden Sie im nächsten Abschnitt einige konkrete Hilfestellungen.
  • organisatorische Barrieren zu beseitigen, wie zum Beispiel auf die Zugänglichkeit von Räumen achten, FM-Anlagen hörbehinderter Studierender nutzen, Anwesenheitspflichten lockern.

Barrierefreie Lehr- und Lernmaterialien bedeuten, dass sie für blinde und sehbehinderte Studierenden mit einem Screenreader lesbar sind, dass sie von hörbehinderten und gehörlosen Studierenden gelesen werden können und dass auch Studierende mit anderen Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel ADHS, Legasthenie, berücksichtig werden.

Als Beauftragter und als AK Barrierefreier Campus unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Lehre barrierefreier zu gestalten. Hilfestellungen finden Sie unter:

  • TIK: Schulungen Webex, Aufzeichnungen, E-Scouts
  • Hochschulkommunikation: barrierefreie Dokumente (Schulungen, Anleitungen, Erklärvideo zu den PPT-Vorlagen der Uni Stuttgart)
  • Schulungsangebote: TIK (OpenCMS / Web), Personalentwicklung (Word, PDF)

Wenn Sie über diese Informationen hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an den Beauftragten und an die Mitglieder des AK Barrierefreier Campus.

Studierende müssen aus diversen Lebenssituationen heraus und unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen ihr Studium organisieren. Nicht nur Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, auch Studierende mit Betreuungsaufgaben, internationale Studierende in Ländern anderer Zeitzonen oder Studierende mit Nebenjobs: Sie alle stehen vor besonderen Herausforderungen. Um all diese Gruppen darin zu unterstützen, bestmögliche Lernerfolge zu erzielen, ist eine größtmögliche Flexibilität bei der zeitlichen Organisation des Studiums hilfreich.

Diese Flexibilität können Sie schaffen, indem Sie

  • Vorlesungen aufzeichnen und online asynchron zur Verfügung stellen (inklusive persönlicher Rückfragemöglichkeiten).
  • Studierende bitten oder motivieren, von Seminaren, die nicht aufgezeichnet werden können, Mitschriften für alle Kommiliton*innen anzufertigen.
  • Studierende, denen keine regelmäßige synchrone Teilnahme möglich ist, von der Anwesenheitspflicht befreien und angemessene Ersatzleistungen verlangen.
  • aktiv auf mögliche Fristverlängerungen in den Prüfungsordnungen hinweisen und Studierende zur Beratung an die entsprechenden Stellen verweisen.
  • auf Blockveranstaltungen von längerer Dauer und mit Anwesenheitspflicht verzichten.

Die Studierenden sollten als Expert*innen für die eigene Person und ihre jeweilige aktuelle Lebenssituation auch bei der Organisation des Lernangebots und dessen Zeitstruktur ein Stück weit mitentscheiden können. Die offene Ansprache des Themas Zeit zu Beginn einer Lehrveranstaltung kann die Studierenden ermutigen, ihren Zeitmangel und ihre Bedürfnisse hinsichtlich einer zeitlich flexiblen Organisation des Lernprozesses zu kommunizieren.

Studierende können „behinderungsbedingte, ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe“ mit Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII finanzieren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie Studierende in Ihrem Studiengang haben, die eine Assistenz oder Hilfsmittel benötigen, können wir Sie und die Studierenden darin unterstützen und zur Finanzierung beraten. Hier stehen Ihnen der Behindertenbeauftragte sowie Frau Karin Weimer vom Dezernat 3 als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Für zahlreiche Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ist der Präsenzbetrieb mit Problemen verbunden. 

Für sie kann eine Teilnahme am Präsenzbetrieb dann problematisch sein, wenn eine Impfung nicht möglich ist und von ärztlicher Seite abgeraten wird. Oder wenn Studierende durch ihre Erkrankung besonders vulnerabel sind, so dass eine Ansteckung mit dem Corona-Virus unbedingt vermieden werden muss. Diese Studierenden müssen ihre Kontakte auf einen sehr kleinen Personenkreis beschränken. An die Uni zu kommen, um an Präsenzveranstaltungen teilzunehmen, kann hoch riskant sein (schon der Weg dorthin stellt wegen der Ansteckungsgefahr im ÖPNV ein großes Risiko dar).

Niemand sollte aufgrund einer nicht selbst zu verantwortenden Situation aus einer Lehrveranstaltung ausgeschlossen werden. Wir bitten Sie deshalb, bei der Planung der Präsenz-Lehrveranstaltungen folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Bitte lassen Sie für Studierende aus diesen Personengruppen im Bedarfsfall Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht großzügig zu und suchen Sie gemeinsam nach individuellen Lösungen für Ersatzleistungen.
  • Überlegen Sie, ob Lehrveranstaltungen auch online angeboten werden können, oder ob es für Studierende aus dieser Personengruppen eine Alternative zur Präsenzlehrveranstaltung geben kann (bitte beachten Sie dazu auch die „Leitlinien zur Gestaltung des Studienbetriebs im Sommersemester 2022“ (Rundmail des PRLW vom 07.04.2022).

Für Onlineveranstaltungen geben nach wie vor die ursprünglichen Handreichungen für die (Online)Lehre 2.0 Hilfestellungen.

Benötigen Sie weitere Informationen?

Sie können sich, wie die Studierenden auch, bei den Behindertenbeauftragten Unterstützung holen. Ulrich Eggert berät und unterstützt Sie bei Themen wie

  • welche Nachteilsausgleiche Sie geben dürfen oder welche in bestimmten Situationen angebracht sein können.
  • wie Sie bestimmte Nachteilsausgleiche gewähren können, ohne befürchten zu müssen, dass eine Vorteilsnahme entsteht.
  • der Einschätzung bestimmter Behinderungen oder Krankheiten und deren Auswirkungen.
  • barrierefreie Lehre.

Auch die Teilnahme des Beauftragten an einem Beratungsgespräch mit Studierenden ist, sofern gewünscht, möglich.

Generell sind die Informationsseiten der „Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung“(IBS) des Deutschen Studentenwerks sehr zu empfehlen.

Statistik und rechtliche Grundlagen

Die 22. Sozialerhebung, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschulforschung (DZHW), gibt Aufschluss über die soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden 2021. Insgesamt nahmen etwa 180.000 Studierende von mehr als 250 Hochschulen im Sommer 2021 an der Befragung teil. Anders als in früheren Sozialerhebungen sind nun auch Fernstudierende, internationale Studierende und Studierende an Privathochschulen Teil der Stichprobe. Vergleiche zu früheren Sozialerhebungen sind deshalb leider nur eingeschränkt möglich. Zur Orientierung hier erste Ergebnisse mit Blick auf studienrelevante Beeinträchtigungen:

  • Für 16 % aller Studierenden erschwert sich das Studium durch eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen (= ca. jede und jeder Sechste aller Studierenden). Anteil 2016: 11 %.
  • Studierende mit psychischen Erkrankungen bilden auch 2021 die bei weitem größte Gruppe unter den studienrelevant Beeinträchtigten. Ihr Anteil ist nochmals deutlich – um 10 Prozentpunkte – gegenüber 2016 gestiegen (2021: 65 %; 2016: 55 %). Gleichzeitig wirken sich psychische Erkrankungen im Vergleich zu anderen Beeinträchtigungen überdurchschnittlich häufig besonders stark im Studium aus (66 % vers. ø 59 %).
  • Studierende mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen fühlten sich zum Befragungszeitpunkt (Stichwort: Corona-Pandemie) signifikant und deutlich häufiger gestresst und überlastet als Studierende ohne studienrelevante Beeinträchtigungen („sehr häufig gestresst“: 45,6 % vers. 24,1 %).

Detaillierte Ergebnisse zum Thema Studieren mit Behinderungen wird erst der Bericht „beeinträchtigt studieren - best3“ zur Verfügung stellen, den das DZHW gemeinsam mit dem DSW Anfang Dezember 2023 veröffentlichen will.

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2004 hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden: vom früher üblichen Fürsorgeprinzip hin zur gleichberechtigten Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen in allen Lebensbereichen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-BRK im Jahr 2009 ratifiziert, und nach und nach die Behindertengesetzgebung in Deutschland hinsichtlich Leben, Bildung und Arbeiten erheblich verbessert. In allen nachfolgenden Bundes- und Landesgesetzen steht sinngemäß, dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen, beispielsweise Gebäude, so herzustellen sind, dass behinderte und chronisch kranke Menschen die Einrichtungen „ohne fremde Hilfe“ oder zumindest „möglichst ohne fremde Hilfe“ nutzen können. Dies gilt auch für die Hochschulen und das Studium. Im Hochschulrahmengesetz (§2 Aufgaben, §16 Satz 4 Prüfungsordnungen) und im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (§2 Aufgaben) wird festgelegt, dass auf die Belange dieser Studierendengruppe besonders zu achten ist.

In Bezug auf die Hochschulen werden diese Gesetze von der HRK und von der Landesregierung konkretisiert: Die HRK hat bereits 2009 eine Empfehlung erarbeitet, die „eine Hochschule für Alle“ und die Selbstverpflichtung aller Hochschulen bezüglich der Umsetzung der UN-BRK vorsieht. Die Landesregierungen – auch die baden-württembergische – haben mittlerweile Aktionspläne entwickelt, die alle Bereiche des Lebens in unserem Land betreffen. Für die Hochschulen relevant sind die Kapitel 3 „Bildung, Fort- und Weiterbildung“, Kapitel 5 „Arbeit und Beschäftigung“ und das Kapitel 7 „Barrierefreiheit“.


Gesetzliche Grundlagen und Umsetzung der UN-BRK

Anlaufstellen und relevante Themen für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Beratung & Unterstützung

Für Studierende und Studieninteressierte stehen neben der Behindertenbeauftragten auch die Zentrale Studienberatung und das Studierendenwerk Stuttgart als Anlaufstellen zur Verfügung. Gerne können Sie die Studierenden an diese Stellen verweisen oder sich bei entsprechenden Fragen selbst an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden. Eine ausführliche Beschreibung des Beratungsangebots finden Sie auf der Beratungsseite für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Der AK Barrierefreier Campus arbeitet daran, dass die Universität in baulicher Hinsicht Schritt für Schritt barrierefreier wird. Er stellt Informationen zur Barrierefreiheit zu über 50 Universitätsgebäuden zur Verfügung.

Beratung für Studierende

Studienorganisation

Themen, die Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung betreffen, sind unter anderem die bereits oben erwähnten Nachteilsaugleiche bei Studien- und Prüfungsleistungen, Barrierefreiheit und (technische) Unterstützung im Studienalltag wie z.B. Ruheräume. Welche Unterstützungsangebote die Universität Stuttgart anbietet, können Sie auf unserer Seite für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung nachlesen.

Bereits in der Bewerbungsphase können Studienbewerberinnen und Studienbewerber die Beratungsangebote in Anspruch nehmen.

 

Formale und praktische Unterstützung für Studierende

Weiterführende Informationen für Beschäftigte

Beauftragter für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

 

Herr Dr.-Ing. Ulrich Eggert

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