Haben Sie allgemeine Anfragen zum Datenschutz? Dann wenden Sie sich an die Datenschutzstelle der Universität Stuttgart.
Für Meldungen von Datenschutzverstößen, Beschwerden und Durchsetzung von Betroffenenrechten wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten.
Datenschutzstelle
Die Datenschutzstelle ist als zentraler Kontakt für die Bearbeitung aller Themen und Vorgänge rund um den Datenschutz zuständig.
Sie berät die Einrichtungen der Universität Stuttgart in allen Belangen des Datenschutzes, prüft Verträge und Formulare im Bereich Datenschutz (z.B. Einwilligungserklärungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und Datenschutzrichtlinien) und unterstützt den Datenschutzbeauftragten operativ.
Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Datenschutzstelle, wenn Projekte und Vorhaben eine datenschutzrechtliche Freigabe erfordern.
Auch bei der Meldung von Datenschutzverstößen und Datenpannen sind Sie bei der Datenschutzstelle an der richtigen Adresse. Datenpannen sind zum Beispiel Schlüssel- oder Laptopverluste, der Verlust von Dokumenten oder unberechtigte Zugriffe von außen auf die IT-Infrastruktur.
Auf der Webseite der Zentralen Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten (ZENDAS) finden Sie umfangreiche Informationen und Muster zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Eine Verarbeitung von persönlichen Daten ist nur aufgrund einer Rechtsgrundlage (z.B. Landeshochschulgesetz) oder aufgrund der Einwilligung des Betroffenen erlaubt. Es dürfen immer nur die Daten erhoben bzw. verarbeitet werden, die wirklich für den Prozess benötigt werden.
Datenschutzgerechte Gestaltung von Erhebungen
Grundsätzlich muss bei jeder Form von Datenerhebungen darüber informiert werden, warum welche Daten erfasst werden und wie diese weiterverarbeitet werden. Dafür gibt es Mustertexte bei ZENDAS zum Beispiel für die Anmeldung von Personen zu einer Veranstaltung oder für die Aufnahme in einen Verteiler zum Versand von Newslettern. Die Mustertexte werden laufend aktualisiert.
- Mustervertrag Auftragsverarbeitung
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Informationspflichten bei einer Veranstaltungsanmeldung
- Gestaltung von Onlineformularen zur Veranstaltungsanmeldung
- Datenschutzerklärung bei Onlineformularen zur Veranstaltungsanmeldung
- Datenschutzgerechte Newsletterverwaltung
- Informationspflichten bei einer Stellenausschreibung
- Informationspflichten/Datenschutzerklärung auf Webseiten
- Hinweise zum Datenschutz bei Forschungsvorhaben [uni-intern]
Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und berät die Universität bezüglich aller geltenden Datenschutzvorschriften. Dabei arbeitet er eng mit der Aufsichtsbehörde für Datenschutz zusammen und ist deren Ansprechpartner. Auch die Beratung bei der Führung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und die Durchführung oder Beauftragung von Schulungen gehören zu seinem Aufgabenbereich.
Jede und jeder Angehörige der Universität Stuttgart kann sich mit der Meldung von Datenschutzverstößen oder bei Beschwerden und der Durchsetzung von Betroffenenrechten an den Datenschutzbeauftragten wenden.
Nadja Paske
Datenschutz
Sören Beckmann
Personal- und Personalvertretungsrecht, Wahlleitung, Verfasste Studierendenschaft, Geschäftsstelle der Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Klaus Scharpf
Datenschutzbeauftragter