Zeit: | 23. September 2024, 08:30 – 12:00 Uhr |
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Wiederholungstermine: |
Diese Veranstaltung findet identisch auch an weiteren Terminen statt. 23. September 2024, 13:00 – 16:00 Uhr |
Bei der Anmeldung bitte jeweils den Vor- oder Nachmittagstermin wählen.
Anmeldeschluss ist jeweils vier Wochen vorher. |
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Referent*in: | Externer Referent |
Veranstaltungssprache: | deutsch |
Modus (Ort): | Präsenzveranstaltung |
Veranstaltungsort: | Universität Stuttgart Besprechungsraum 1.27, 1. OG Pfaffenwaldring 59 |
Download als iCal: |
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Erst- und Wiederholungsunterweisung
Umsetzung der GUV R 190
Beschäftigte, welche bei der Arbeit gelegentlich durch das Freiwerden von Gasen, Dämpfen oder Stäuben einer gefährlichen Atmosphäre ausgesetzt sind, haben einen geeigneten Atemschutz zu benutzen. Sofern der Sauerstoffgehalt ausreichend und der Schadstoff bekannt ist, ist in der Regel die Verwendung eines Filtergeräts ausreichend.
Bitte eigene Maske zur Unterweisung mitbringen.
Anmeldung Schulungsprogramm Arbeits- und Umweltschutz
Universitätsangehörige, welche bei ihrer Arbeit „leichten Atemschutz“ tragen (müssen)
Voraussetzung ist zwingend eine gültige arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26. Herren mit Bärten im Bereich der Dichtlinien von Voll- und Halbmasken sind gemäß BGR 190 als Atemschutzträger nicht geeignet! Ggf. muss der Bart vorher abrasiert werden.
Bitte eigene Maske zur Unterweisung mitbringen.
Bitte eigene Maske zur Unterweisung mitbringen.