Leichter Atemschutz

20. März 2025, 08:30 Uhr

Thema: Arbeitssicherheit
Anbieter: Sicherheitswesen

Zeit: 20. März 2025, 08:30 – 12:00 Uhr
Wiederholungstermine: Diese Veranstaltung findet identisch auch an weiteren Terminen statt.
20. März 2025, 13:00 – 16:00 Uhr
Referent*in: Externer Referent
Veranstaltungssprache: deutsch
Modus (Ort): in Präsenz
Veranstaltungsort: Universität Stuttgart
Seminarraum 0.02, EG
Pfaffenwaldring 59
Download als iCal:

Erst- und Wiederholungsunterweisung

Umsetzung der GUV R 190

Beschäftigte, die bei der Arbeit gelegentlich durch das Freiwerden von Gasen, Dämpfen oder Stäuben einer gefährlichen Atmosphäre ausgesetzt sind, haben einen geeigneten Atemschutz zu benutzen. Sofern der Sauerstoffgehalt ausreichend und der Schadstoff bekannt ist, ist in der Regel die Verwendung eines Filtergeräts ausreichend.

Beschäftigte der Universität Stuttgart können sich über den unten angegebenen ILIAS-Link anmelden. 

Externe, die auf dem Universitätsgelände angesiedelt sind, können ebenfalls an unseren Schulungen teilnehmen. Sie laden zur Anmeldung das Anmeldeformular herunter und senden es ausgefüllt per E-Mail an das Sicherheitswesen. Mitarbeitende der Universität Stuttgart haben bei der Platzvergabe Vorrang

Anmeldung  Schulungsprogramm Arbeits- und Umweltschutz 

Universitätsangehörige, die bei ihrer Arbeit leichten Atemschutz tragen (müssen)
Voraussetzung für die Teilnahme ist zwingend eine gültige arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26. Herren mit Bärten im Bereich der Dichtlinien von Voll- und Halbmasken sind gemäß BGR 190 als Atemschutzträger nicht geeignet! Ggf. muss der Bart vorher abrasiert werden. Bitte eigene Maske zur Unterweisung mitbringen.
Stabsstelle Sicherheitswesen
Martina Preisner und Elke Geiselhart
Telefon: +49 711 685-63020 oder +49 711 685-63022

Zum Seitenanfang