Universitätsinterne Förderung von Projekten zum Wissens- und Technologietransfer

Interview mit Prof. Thomas Graf, Prorektor für Wissens- und Technologietransfer.

Vor vier Jahren richtete das Rektorat einen universitätsinternern Fond  zum Wissens- und Technologietransfer ein. Auch 2018 stehen daraus 200.000 Euro zur Förderung von Projekten bereit. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Stuttgart können dazu bis zum 31. März Anträge einreichen. Wir haben Prof. Thomas Graf, den Prorektor für Wissens- und Technologietransfer zu den Zielen dieser Förderung befragt und werden in den nächsten Monaten verschiedene Projekte vorstellen, die aus diesem Fond gefördert werden.

Univ.-Prof. Dr. phil. nat. Thomas Graf, Prorektor für Wissens- und Technologietransfer
Univ.-Prof. Dr. phil. nat. Thomas Graf, Prorektor für Wissens- und Technologietransfer

Welchen Stellenwert hat die universitätsinterne Förderung von Projekten zum Wissens- und Technologietransfer im Zusammenhang mit den strategischen Zielen der Universität?

Anfang 2013 wurde das Amt eines Prorektors für Wissens- und Technologietransfer von der Universitätsleitung neu geschaffen, in das ich gewählt wurde. Zu Beginn meiner Amtszeit berief ich eine Arbeitsgruppe zur Strategieentwicklung zum Thema Wissens- und Technologietransfer ein. Wir haben zehn Punkte beschlossen, die uni-interne Förderung war eine davon.

Welche Aufgaben übernimmt diese Förderung? Welche Ziele werden verfolgt?

Es gibt drei Zielrichtungen. Als ein Punkt ist zu nennen, dass die Aufgaben der Universität nicht nur Forschung und Lehre beinhalten. Auch Wissens- und Technologietransfer zählen dazu, dies ist so auch im Landeshochschulgesetz verankert. Dies wollen wir mit der jährlich ausgeschriebenen uni-internen Förderung  ins Bewusstsein der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler rücken. Auch durch die Einrichtung des Prorektorats Wissens- und Technolgietransfer hat sich die Wahrnehmung dieser Aufgabe schon sehr verbessert.

Ein weiteres Ziel ist die Stärkung des Ansehens und der Akzeptanz der Universität. Wir wollen einen Dialog mit den Bürgern, einen Austausch von Universität und Gesellschaft. Die Bürgerinnen und Bürger sollen erfahren, dass es eine tolle Sache ist, wenn man eine Universität in der Stadt hat. Durch die geförderten Projekte soll deutlich werden, dass Forscherinnen und Forscher nicht im Elfenbeinturm sitzen, sondern sich Gedanken darüber machen, wie man gesellschaftliche Fragen und Probleme lösen kann. Ein gutes Beispiel ist hier die Plattform der Architektur e1ns zu e1ns, die 2014 als eines der ersten Projekte Fördermittel aus dem uniinteren Fond erhielt. Daraus entstand unter anderem der Begegnungsraum für Geflüchtete und Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger.

Der dritte Punkt ist der eigentliche Technologietransfer. Es ist oft so, dass es eine tolle Innovation gibt. Die Industrievertreter sagen dann: „Zeigen Sie mal“. Sie möchten einen Demonstrator sehen oder sogar zur Verfügung gestellt bekommen, um selbst damit etwas ausprobieren zu können. Hier entsteht häufig die sogenannte „innovation gap“, eine Innovationshürde zwischen Forschung und Wirtschaft. Die Förderprojekte enden üblicherweise mit dem „proof of principle“. Der Aufbau eines Demonstrators oder Prototypen ist nicht vorgesehen. Diese Lücke möchten wir mit der uni-internen Förderung schließen. Mit dem Geld aus der Förderung haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Möglichkeit, einen Prototypen zu bauen und damit verbunden auch die Hoffnung auf Lizenzverträge und ähnliches.

Welche Projekte nimmt der Fond ins Visier?

Es geht oft um Projekte, bei denen eigentlich schon alles vorhanden ist, nur der Demonstrator fehlt. Projekte, die auch von anderer Seite Fördermittel erhalten könnten, sind nicht gemeint. Die üblichen Fördersummen betragen zwischen 30.000 und 60.000 Euro. Wir haben aber auch ein paar kleinere Projekte gefördert.

Welche Zielgruppe soll als Antragsteller angesprochen werden?

Grundsätzlich können alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Stuttgart aus allen Fachbereichen Anträge auf die universitätsinterne Förderung stellen. Insbesondere möchten wir auch die Naturwissenschaftler ansprechen, von diesen bekommen wir eher wenige Rückmeldungen. Hier möchten wir eventuell vorhandenen Vorurteilen entgegenwirken. Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung und Technologietransfer haben beide eine Berechtigung. Technologietransfer ist nichts Minderwertiges. Es ist wichtig, wenn Technologien nicht nur in Science oder anderswo veröffentlicht werden, sondern auch tatsächlich von Industrie und Gesellschaft gebraucht werden.

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