Personalversammlung am 25. Oktober

Im Mittelpunkt der Versammlung standen die beiden Themen „Parkgebühren“ und „Neue Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit“.

Rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahmen an der Personalversammlung auf dem Campus Stadtmitte teil. Auf dem Programm standen die Berichte des Personalrats, des Rektors und eine Präsentation einer Vertreterin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Im Mittelpunkt der Versammlung standen die beiden Themen „Parkgebühren“ und „Neue Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit“, die zum Teil rege Diskussionen auslösten.

Bericht des Personalrats

Der Vorsitzende des Personalrats Michael Steinlen eröffnete die Versammlung mit dem Bericht des Personalrats. Er betonte, dass es erfreulich sei, dass die Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit zum Abschluss gekommen und unterschrieben ist. Was jetzt noch fehle, sei eine neue Vereinbarkeit zur Telearbeitszeit. Steinlen berichtete von Diskussionen an der Universität zu den Themen Parkraummanagement, Leistungszulagen und Aktivitäten des Studierendenwerks. „In Bezug auf die Leistungszulagen war der Personalrat weder bei der Vergabe noch bei der Umstellung beteiligt“, kritisierte der Personalratsvorsitzende. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass hinsichtlich des Studierendenwerks über die Einführung der Kosten für Einwegbecher, den Abbau der Pfandrücknahmeautomaten und die Qualität des Mensaessens viel Unmut geäußert worden sei. Steinlen freute sich, dass der Kanzler der Universität, Jan Gerken, angestoßen hat, in Vaihingen mobile Essenausgaben von externen Anbietern zu zulassen.

Bericht des Rektors

Der Rektor der Universität Prof. Wolfram Ressel informierte in der Personalversammlung über die Besetzung der Prorektorate Lehre und Weiterbildung sowie Wissens- und Technologietransfer mit Prof.Hansgeorg Binz und Prof. Peter Middendorf. Er berichtete über die Erfolge bei der Exzellenzstrategie mit den beiden Clustern „Daten-integrierte Simulationswissenschaften“ und „Integratives computerbasiertes Planen und Bauen für die Architektur“. „Der Erfolg zeigt, wir sind ein starker Forschungsstandort“, so der Rektor. Beide erhalten ab Januar 2019 für mindestens sieben Jahre Forschungsgelder in Millionenhöhe. Es handele sich dabei nicht mehr nur um Projektförderung, sondern die Mittel flössen auch in die Grundsicherung.  „Wahrscheinlich werden wir pro Cluster ca. 100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einstellen“, erklärte Ressel. Nun arbeite man mit aller Kraft an den Antrag für den Titel Exzellenzuniversität. Die Begutachtung hierfür ist Mitte März.

Neue Vision der Universität

Mit der Arbeit der Exzellenzcluster und weiteren Forschungsfeldern wolle man die neue Vision der Universität „Intelligente Systeme für eine zukunftsfähige Gesellschaft“ voran treiben.

Als weiteren wichtigen Punkt benannte Wolfram Ressel das Tenure Track-Programm: „Bisher haben wir hier zwölf Stellen eingeworben, vielleicht kommen weitere acht hinzu." Ziel sei es, 20 Prozent der Professuren mittel- bis langfristig über einen Tenure-Track zu besetzen. Im Rahmen des Programms sei zudem ein Konzept für die Personalentwicklung aufgelegt worden, das die Weiterbildungsmöglichkeiten für wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Beschäftigte erweitert.

Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung und damit die Parkgebühren seien eine politische Entscheidung gewesen, die im Kabinett des Landes im Sommer beschlossen wurde. „Das ist keine Entscheidung der Universität. Die Universität ist von diesem Beschluss überrascht worden und ist vorher nicht eingebunden worden“, betonte der Uni-Rektor. Hintergrund des Beschlusses sei der politische Wille, die Nutzung des ÖPNV zu stärken. Es haben inzwischen Gespräche mit dem Geschäftsführer stattgefunden, dennoch laufe die Information seitens der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH (PBW) nicht optimal.

Parkgebühren: in der Stadtmitte ab 2019, auf dem Campus Vaihingen ab 2020

In der Stadtmitte sollen die Gebühren von monatlich 25 Euro pro Parkplatz ab dem 1. Januar 2019 erhoben werden. 175 Plätze werden dazu per Losverfahren an interessierte Beschäftigte verteilt. Zudem gibt es ein Tagesticket für 3 Euro.

Das Losverfahren wird von einigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Personalversammlung als ungerecht empfunden. Sie stellten sich zum Beispiel folgende Fragen: Was passiert, wenn man wirklich auf das Auto angewiesen ist, weil sonst die Anfahrt unverhältnismäßig lange dauern würde oder wer Kinder auf dem Weg zur Arbeit zur Tagesstätte bringt. Rektor und Personalrat erklärten, dass das Losverfahren zunächst nur für ein Jahr eingesetzt werden soll, dann wolle man das Ergebnis evaluieren und daraus ableiten, wie der Prozess zukünftig ablaufen könnte. Michael Steinlen unterstrich, dass dem Personalrat wichtig gewesen sei, keine Statusgruppen zu bevorzugen und nur Beschäftigte des Standorts Stadtmitte für das dortige Losverfahren zuzulassen.

Rektor und Personalrat bemängelten gemeinsam, dass man die Beteiligung des Personalrats und der Unileitung durch den Kabinettsbeschluss ausgehebelt hat. „Uns sind die Hände gebunden, aber wir versuchen Einfluss zu nehmen“, erklärte Wolfram Ressel, „wir haben beispielsweise den Geschäftsführer der PBW aufgefordert, die Beschäftigten zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Auch im Rahmen des neuen Mobilitätskonzepts, sollen Anbindungen des ÖPNV verbessert und das Angebot erweitert sowie Belange von Radfahrern berücksichtigt werden, erläuterte Wolfram Ressel. 

Michael Steinlen wies auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer von ihm organisierten Petition gegen die Einführung der Parkgebühren hin.

Petition

GEW-Vortrag

Cendrese Sadiku, Referentin für Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) berichtete in ihrem Vortrag „Wie exzellent sind die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Personals“ von dem erarbeiteten Kodex-Check für gute Arbeit in der Wissenschaft.

Neue Dienstvereinbarung Arbeitszeit

Die neue Dienstvereinbarung Arbeitszeit ist seit 1. Oktober 2018 in Kraft, Dagmar Hansen, Mitglied des Personalrats, ging in ihrem Vortrag auf Details der Vereinbarung ein. Die Hauptveränderung bestehe darin, dass nun die gleitende Arbeitszeit für alle gilt und alle anderen bisherigen Vereinbarungen keine Gültigkeit mehr haben. Die Rahmenarbeitszeit gilt von 6:30 bis 20:00 Uhr und die Funktionszeit von 9:00 bis 15:30 Uhr (Mo bis Do) bzw. 9:00 bis 12:00 Uhr (Fr). Wenn Einrichtungen davon abweichende Vereinbarung treffen möchten, z.B. bei Schichtdienst oder verlängerte Bibliotheksarbeitszeiten, müssen diese dafür einen Antrag an die Verwaltung stellen. Spätestens ab dem 1. Januar 2019 sollen in allen Einrichtungen verbindliche Regelungen gelten.

Rundschreiben zur Dienstvereinbarung

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