Ortsunabhängiges Arbeiten soll ein wesentliches Element in der Arbeitsorganisation der Universität Stuttgart sein, dazu haben sich Universitätsleitung und Personalrat bekannt. Am Montag, 1. August 2022, trat eine vorläufige Regelung zum ortsunabhängigen Arbeiten in Kraft. Die Regelungen werden im Lauf der Zeit durch Antworten auf häufige Fragen (FAQ) aus Ihrer Mitte ergänzt.
Verlängerung der Dienstvereinbarung bis 31. März 2026
Die Dienstvereinbarung zum ortsunabhängigen Arbeiten (OrtsUA) wurde (inhaltlich unverändert) bis zum 31. März 2026 verlängert. Gespräche über eine endgültige Dienstvereinbarung erfolgen in der ersten Hälfte des Jahres 2025 zwischen der Universitätsleitung und dem Personalrat.
Regelungen zum ortsunabhängigen Arbeiten sind Beginn eines Prozesses
Homeoffice bezeichnet das Arbeiten in den eigenen vier Wänden; mobiles Arbeiten bedeutet, dass an beliebigen Orten außerhalb der Universität gearbeitet werden kann. Der Begriff ortsunabhängiges Arbeiten (kurz „OrtsUA“) fasst beide Arten zusammen. Die Universität fördert diese flexible Arbeitsform, sie stellt ein Angebot an die Beschäftigten dar. Ortsunabhängiges Arbeiten müsse stets in Absprache festgelegt werden, betonen die Universitätsleitung und der Personalrat. Die Möglichkeit für Telearbeit bleibt bestehen.
Die Regelung ist der Beginn eines Prozesses, in dem eine dann langfristig gültige Dienstvereinbarung unter Einbezug der Beschäftigten in einem partizipativen Verfahren erarbeitet werden soll. Insgesamt soll die Arbeitsorganisation an der Universität Stuttgart unter Berücksichtigung der vielfältigen Tätigkeiten und der dienstlichen sowie persönlichen Faktoren weiterentwickelt werden. Dazu soll es Unterstützungsangebote wie Schulungen und Informationen sowie Feedbackmaßnahmen geben.