Umgang mit Plagiaten und Täuschungs­versuchen

Was ist bei Plagiatsverdacht oder Täuschungsversuchen von Studierenden zu tun? Die Universität hat dazu eine Handreichung für Lehrende und einen Leitfaden für Studierende herausgebracht.

Nicht immer sind die Grenzen bei Plagiatsverdacht, einem offensichtlichen Plagiatsfall oder anderen Arten von versuchten Täuschungen klar und jeder Fall sollte individuell bewertet werden. Die von der Universität herausgebrachte Handreichung für Lehrende gibt Tipps zum Umgang mit der Situation, nennt Ansprechpersonen und enthält rechtliche Informationen. Sie wurde von der Arbeitsgruppe „Plagiatsprävention“ erarbeitet.

Was ist ein Plagiat?

„In zahlreichen Gesprächen über Plagiatsfälle zeigte sich, dass das Thema für Lehrende und Studierende mit großer Unsicherheit belegt ist. Ab wann spricht man von einem Plagiat und was passiert, wenn der Verdacht einer Täuschung im Raum steht? Die Handreichung für Lehrende und der Leitfaden für Studierende sind als Präventionsmaßnahmen zu verstehen. Sie sollen Orientierung und Information bereitstellen“, erklärt Dr. Ursula Meiser, die Ombudsperson Lehre, die gemeinsam mit Fabian Dirscherl vom Institut für Linguistik die AG leitet.

Laut Leitfaden ist der augenfälligste Fall eines Plagiats die nicht gekennzeichnete, wortwörtliche oder sinngemäße Übernahme von Textstellen. Darüber hinaus handelt es sich um einen Fall von plagiierender Täuschung, wenn schriftliche Arbeiten eingereicht werden, die vollständig oder zum Teil von einem anderen Verfasser geschrieben wurden („Ghostwriting“).

„Alle diese genannten Punkte können in einer Eigenständigkeitserklärung durch die Studierenden bestätigt werden, auf diese Weise wird ihnen die Problematik des Plagiierens noch einmal deutlich ins Bewusstsein gerufen“, so Meiser.

Umgang mit Verdachtsfällen

Liegt ein Plagiat vor, entscheiden die Prüfenden, wie schwerwiegend dieses einzuschätzen ist. In unklaren und komplexen Fällen sollte ein klärendes Gespräch mit den Studierenden geführt werden. Die Handreichung gibt hilfreiche Informationen zur Vorbereitung auf ein derartiges Gespräch und nennt Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Plagiats.

Die AG Plagiatsprävention wird sich im nächsten Schritt mit dem Thema Plagiatssoftware auseinandersetzen und nimmt gerne interessierte Mitarbeiter*innen aus allen Fachbereichen auf, um eine Empfehlung für den Softwareeinsatz zu erarbeiten.

Dieses Bild zeigt Ursula Meiser

Ursula Meiser

Dr.

Ombudsperson Lehre und Promotion

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