Leichter Atemschutz

14. März 2024, 08:30 Uhr

Thema: Arbeitssicherheit
Anbieter: Sicherheitswesen

Zeit: 14. März 2024, 08:30 – 12:00 Uhr
Wiederholungstermine: Diese Veranstaltung findet identisch auch an weiteren Terminen statt.
14. März 2024, 13:00 – 16:00 Uhr
9. April 2024, 08:30 – 12:00 Uhr
  Bei der Anmeldung bitte jeweils den Vor- oder Nachmittagstermin wählen.
Anmeldeschluss ist jeweils vier Wochen vorher.
Referent*in: Externer Referent
Veranstaltungssprache: deutsch
Modus (Ort): Präsenzveranstaltung
Veranstaltungsort: Wird in der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Download als iCal:

Erst- und Wiederholungsunterweisung

Umsetzung der GUV R 190

Beschäftigte, welche bei der Arbeit gelegentlich durch das Freiwerden von Gasen, Dämpfen oder Stäuben einer gefährlichen Atmosphäre ausgesetzt sind, haben einen geeigneten Atemschutz zu benutzen. Sofern der Sauerstoffgehalt ausreichend und der Schadstoff bekannt ist, ist in der Regel die Verwendung eines Filtergeräts ausreichend.

Bitte eigene Maske zur Unterweisung mitbringen.

Anmeldung  Schulungsprogramm Arbeits- und Umweltschutz 

Universitätsangehörige, welche bei ihrer Arbeit „leichten Atemschutz“ tragen (müssen)
Voraussetzung ist zwingend eine gültige arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26. Herren mit Bärten im Bereich der Dichtlinien von Voll- und Halbmasken sind gemäß BGR 190 als Atemschutzträger nicht geeignet! Ggf. muss der Bart vorher abrasiert werden.
Bitte eigene Maske zur Unterweisung mitbringen.
Stabsstelle Sicherheitswesen
Martina Preisner und Elke Geiselhart

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