Zeit: | 07.03.23, 08:30 – 12:00 Uhr |
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Wiederholungstermine: |
Diese Veranstaltung findet identisch auch an weiteren Terminen statt. 07.03.23, 13:00 – 16:00 Uhr 17.04.23, 08:30 – 12:00 Uhr 17.04.23, 13:00 – 16:00 Uhr |
An jedem der vier Termine wird die Erst- und Wiederholungsunterweisung angeboten. | |
Referent*in: | Externer Referent |
Veranstaltungssprache: | deutsch |
Modus (Ort): | Präsenzveranstaltung |
Veranstaltungsort: | Wird in der Anmeldebestätigung bekannt gegeben. |
Download als iCal: |
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Umsetzung der GUV R 190
Beschäftigte, welche bei der Arbeit gelegentlich durch das Freiwerden von Gasen, Dämpfen oder Stäuben einer gefährlichen Atmosphäre ausgesetzt sind, haben einen geeigneten Atemschutz zu benutzen. Sofern der Sauerstoffgehalt ausreichend und der Schadstoff bekannt ist, ist in der Regel die Verwendung eines Filtergeräts ausreichend.
Anmeldung Schulungsprogramm Arbeits- und Umweltschutz
Universitätsangehörige, welche bei ihrer Arbeit „leichten Atemschutz“ tragen (müssen)
Voraussetzung ist zwingend eine gültige arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26.