Sensibilisierungsschulung
Die Wissenschaft ist frei – die gesetzlichen Vorgaben der Exportkontrolle setzen jedoch auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Grenzen, nämlich dann, wenn es um den Transfer von sensitiven Waren oder Know-how ins Ausland geht.
An einer Hochschule gibt es verschiedenste Berührungspunkte mit der Exportkontrolle. Kritische Einzelfälle sind als solche zu erkennen, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Die Schulung sensibilisiert die Teilnehmenden für die Ziele und Vorgaben des Gesetzgebers und zeigt erste Lösungsansätze für den praktischen Umgang mit der Exportkontrolle an der Universität Stuttgart.
Anmeldung Zum Fort- und Weiterbildungsprogramm Exportkontrolle an Universitäten