Familienzeiten

Beschäftigte der Universität Stuttgart können eine Familienzeit in Anspruch nehmen. Die Gründe für eine familienbedingte Auszeit können vielseitig sein. Hier erhalten Sie Informationen zu Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit.

Aufgrund des Coronavirus gelten erweiterte Regelungen, beispielweise die Erweiterung der derzeit geltenden Arbeitszeit und zu Kinderkrankheitstagen. Informationen zur Arbeitsorganisation für Beschäftigte, auch Informationen für Schwangere, finden Sie auf der Webseite zum Coronavirus, die laufend aktualisiert wird. Die Regelungen zum Homeoffice wurden durch die vorläufigen Regelungen der Dienstvereinbarung zum ortsunabhängigen Arbeiten (OrtsUA) erweitert.

Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung


Unsere Beschäftigten können Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung sowohl mit als auch ohne Fortzahlung der Bezüge für familienbedingte Auszeiten nutzen (neben Erholungsurlaub und Zusatzurlaub).
Bei den Kinderkrankheitstagen verwenden Sie bei gesetzlich versicherten Kindern bitte das Formular "Erkrankung des Kindes: Antrag für gesetzlich Versicherte auf Arbeitsbefreiung (§ 45 Absatz 3 SGB V)", bei privatversicherten Kindern das Formular "Erkrankung des Kindes: Antrag für Privatversicherte auf Arbeitsbefreiung (§ 29 Absatz 1 e) bb) TV-L)".
Bitte lassen Sie sich durch Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter im Dezernat Personal beraten.

Mutterschutz

Das Dezernat Personal, Abteilung 1 hat im Handbuch der Verwaltung wichtige Informationen zum Mutterschutz für Beamtinnen zusammengestellt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter.

Im Bereich Formulare, Beamte/Beamtinnen finden schwangere Beamtinnen und ihre Vorgesetzten folgende Dokumente:

  • „Mitteilung Bestehen einer Schwangerschaft (Beamtin)”
  • „Antrag auf Einstellung eines/einer Professurvertreters/in”

Bitte beachten Sie auch die folgenden Dokumente im Bereich Formulare, Veränderungen:

  • „Mitteilung über die Beschäftigung werdender Mütter gem. § 5 Abs. 1 und Auskünfte gem. § 19 Abs. 1 Mutterschutzgesetz”
  • „Gefährdungsbeurteilung nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung unter Berücksichtigung des Mutterschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften”

Aktueller Hinweis: Das Dezernat Personal überarbeitet gerade das Merkblatt Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter.

Im Bereich Formulare, Veränderungen finden schwangere Arbeitnehmerinnen und ihre Vorgesetzten folgende Dokumente:

  • „Mitteilung über die Beschäftigung werdender Mütter gem. § 5 Abs. 1 und Auskünfte gem. § 19 Abs. 1 Mutterschutzgesetz“
  • „Gefährdungsbeurteilung nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung unter Berücksichtigung des Mutterschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften“

Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Planstelle während der Schutzfrist mit einer Vertretungskraft besetzt werden kann. Eine überlappende Einarbeitungszeit kann individuell festgelegt und beim Dezernat Personal beantragt werden.

Elternzeit

Das Dezernat Personal hat im Handbuch der Verwaltung wichtige Informationen zur Elternzeit für Beamtinnen und Beamte zusammengestellt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter.

Im Bereich Formulare, Beamte/Beamtinnen finden Beamtinnen, Beamte und ihre Vorgesetzten folgende Dokumente:

  • "Änderung der familiären Verhältnisse"
  • "Antrag auf Elternzeit für Beamtinnen/Beamte"
  • "Antrag auf Einstellung eines/einer Professurvertreters/in"

Bitte beachten Sie auch die Dokumente in den Gebieten "Alleinerziehende", "Beihilfe", "Elternzeit", "Geburt", "Kindererziehungszeiten" und "Kindergeld" des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.

Das Dezernat Personal hat im Handbuch der Verwaltung wichtige Informationen zur Elternzeit für Tarifbeschäftigte zusammengestellt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter.

Bitte beachten Sie auch, dass die Übergabe bei Ihrer Rückkehr aus der Elternzeit durch eine überlappende Einarbeitungszeit mit Ihrer Vertretungskraft individuell festgelegt und beim Dezernat Personal beantragt werden kann.

Wissenschaftlich Beschäftigte beachten bitte die darin enthaltenen besonderen Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), Hinweise gibt auch der untenstehende Abschnitt "Sonderregelungen für wissenschaftlich Beschäftigte". 

Im Bereich Formulare, Veränderungen finden Tarifbeschäftigte und ihre Vorgesetzten folgende Dokumente:

  • "Änderung der familiären Verhältnisse"
  • "Elternzeit: Antrag"
  • "Elternzeit: Verlängerungsantrag"
  • "Kurzbewerbung zur aushilfsweisen Aufstockung der Arbeitszeit in Vertretungsfällen"

Bitte beachten Sie auch die Dokumente in den Gebieten "Alleinerziehende", "Beihilfe", "Elternzeit", "Geburt", "Kindererziehungszeiten" und "Kindergeld" des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.

Befristete wissenschaftlich Beschäftigte beachten bitte zusätzlich zu den oben beschriebenen allgemeinen Informationen zur Elternzeit für Tarifbeschäftigte die im Handbuch der Verwaltung enthaltenen besonderen Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter im Dezernat Personal.

Wichtige Informationen dazu finden Sie ebenfalls beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, welches auch allgemeine Fragen und Antworten zu den Neuregelungen des WissZeitVG zusammengestellt hat. Bitte beachten Sie die Unterscheidung von sachgrundloser Qualifizierungsbefristung (unabhängig von der Finanzierungsquelle, siehe Frage 21) und Befristung wegen Drittmittelfinanzierung.

Auch der Ratgeber "Befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft " der GEW gibt unter anderem Auskunft zur Nichtanrechnung von bestimmten (Familien-)Zeiten auf Verträge mit Qualifizierungsbefristung und zur familienpolitischen Komponente des WissZeitVG.

 

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Das Dezernat Personal hat wichtige Informationen zur Pflegezeit und zur Familienpflegezeit ins Handbuch der Verwaltung aufgenommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter. Gern können Sie sich auch durch den Pflegelotsen der Universität Stuttgart beraten lassen.

Befristet wissenschaftlich Beschäftigte beachten bitte zusätzlich zu den oben beschriebenen allgemeinen Informationen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit die im Handbuch der Verwaltung enthaltenen besonderen Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bei Elternzeit für Tarifbeschäftigte, da diese gleich angewendet werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter im Dezernat Personal.

Wichtige Informationen dazu finden Sie ebenfalls beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, welches auch allgemeine Fragen und Antworten zu den Neuregelungen des WissZeitVG zusammengestellt hat. Bitte beachten Sie die Unterscheidung von sachgrundloser Qualifizierungsbefristung (unabhängig von der Finanzierungsquelle, siehe Frage 21) und Befristung wegen Drittmittelfinanzierung.

Auch der Ratgeber "Befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft " der GEW gibt unter anderem Auskunft zur Nichtanrechnung von bestimmten (Familien-)Zeiten auf Verträge mit Qualifizierungsbefristung und zur familienpolitischen Komponente des WissZeitVG.

Informationen zum Thema Pflege

Die Universität Stuttgart hat einen interessierten Mitarbeiter zum Pflegelotsen bestimmt. Der Pflegelotse bietet eine erste persönliche Anlaufstelle für Beschäftigte und Studierende, die ihre Angehörigen pflegen. Er leistet Hilfestellung, wenn zum Beispiel plötzlich und unerwartet ein Pflegebedarf entsteht. Außerdem gibt er Auskunft, wo betroffene Personen weitere Beratung erhalten können, und leitet das universitätsinterne FamilienNETZWERK Uni & Pflege.

Kontakt zum Pflegelotsen

Wir alle können in eine Notsituation kommen, in der schnelles Handeln gefordert ist. Hierfür wurde der Universität Stuttgart im Rahmen der Auditierung als familiengerechte Hochschule von der berufundfamilie Service GmbH eine Notfallmappe zur Verfügung gestellt, die Sie für Ihren privaten Gebrauch beim Zusammenstellen wichtiger Informationen für den Ernstfall unterstützt.

Die Mappe enthält Formulare für Informationen, die für Sie und Ihre Angehörigen wichtig sein können, z.B. persönliche und medizinische Daten, Vorsorgevollmachten und Verfügungen. Im Notfall haben Sie die wichtigsten Informationen schnell griffbereit. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Pflegelotsen.

Externe Publikationen zu Familienthemen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Bundesverband der alleinerziehenden Mütter und Väter e.V.: alleinerziehend - Tipps und Informationen

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg: Schwanger: ja – Alkohol: nein

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wo Menschen aller Generationen sich begegnen - Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II

Zu den verschiedenen Schulformen informiert das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Kontakt

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Inken de Wit

 

Referentin Uni & Familie

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Julia König

B.A.

Service Uni & Familie

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