Familiengerechtigkeit wird Normalität

Erneute erfolgreiche Re-Auditierung und Zertifizierung.

Die Universität erhielt im Dezember 2018 erneut die Berechtigung, für mindestens weitere drei Jahre das europaweite Zertifikatslogo „famliliengerechte Hochschule“ zu tragen. Damit wird eine strategisch ausgerichtete familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik bestätigt und das erfolgreiche Durchlaufen des vorangegangenen audits honoriert. Bereits 2012 wurde die Universität erstmals von der berufundfamilie Service GmbH als „familiengerechte Hochschule“ zertifiziert, 2015 folgte die erste  erfolgreiche Re-Auditierung.

Beteiligung von Beschäftigten mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen

Im Rahmen der zweiten Re-Auditierung gab es mehrere Termine mit dem Auditor Dr. Georg Barzel und Beschäftigten mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen aus allen universitären Statusgruppen, mit Funktionsträgerinnen und -trägern sowie mit Führungskräften aus verschiedenen Bereichen der Universität. Diese trugen mit ihren Vorschlägen und Erfahrungen maßgeblich zu einer erfolgreichen Umsetzung bei. Als Ergebnis entstand eine Vereinbarung über die Ziele und Maßnahmen zur weiteren Optimierung der Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie für die kommenden drei Jahre. Im Oktober 2018 unterschrieb die Hochschulleitung diese Vereinbarung.

Familienfreundlichkeit als Handlungsfeld für hervorragende Arbeitsbedingungen

Prof. Wolfram Ressel, Rektor der Universität, sieht in der Auditierung und in den Aktivitäten zur Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen Vorteil für alle Beschäftigten mit Familienaufgaben.  „Die Universität Stuttgart steht für eine moderne und motivierende Arbeitskultur. Familienfreundlichkeit ist eines der zentralen Handlungsfelder, um hervorragende Arbeitsbedingungen zu schaffen.“  Auch Jan Gerken, Kanzler der Universität, befürwortet die Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen und die Entwicklung neuer Konzepte und betont: „Wir haben hinsichtlich Familiengerechtigkeit schon vieles erreicht und wollen auf diesem Weg weiter voranschreiten. Damit Familiengerechtigkeit Normalität wird, soll das Thema ‚Beruf, Studium und Familie‘ noch stärker in den Hochschulalltag integriert und Familienfreundlichkeit im Leitbild fest verankert werden.“  Mit dem Auditor hat die Hochschulleitung vereinbart, dass 2019 ein Vertiefungsmodul zur „Familienfreundlichkeit im Leitbild der Universität“ durchgeführt wird.

Neues Mutterschutzgesetz

In der Zielvereinbarung wurden auch die Regelungen des neuen Mutterschutzgesetzes eingebunden, das seit 2018 nicht mehr nur für Arbeitnehmerinnen, sondern auch für (Schülerinnen und) Studentinnen gilt. Die Umsetzung des Gesetzes erfordert an allen Hochschulen einige Neuerungen. So sollen schwangere Studentinnen ihre Schwangerschaft  melden, damit Schutzfristen und Nachteilsausgleiche greifen können. Prof. Nicole Radde, Gleichstellungsbeauftragte der Universität Stuttgart erklärt: „Die neue Regelung ermöglicht es uns, erstmals zu erfassen, wie viele schwangere Studentinnen an unserer Uni studieren. Auf diese Weise können wir zukünftig zielgerichteter Unterstützung anbieten“. Dazu zählt unter anderem die Bereitstellung von Informationen und Beratungsangeboten.

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Inken de Wit

 

Referentin Uni & Familie

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Julia König

B.A.

Service Uni & Familie

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