Ortsunabhängiges Arbeiten: Neue Regelung gilt ab 1. August 2022

29. Juli 2022

Ortsunabhängiges Arbeiten in Form von Homeoffice oder mobilem Arbeiten sollen an der Universität Stuttgart fester Bestandteil der Arbeitsorganisation werden. Universitätsleitung und Personalrat haben dazu vorläufige Regelungen beschlossen. Diese bilden den Startpunkt für einen partizipativ angelegten Prozess mit dem Ziel einer dauerhaft tragfähigen Lösung.

Ortsunabhängiges Arbeiten soll ein wesentliches Element in der Arbeitsorganisation der Universität Stuttgart sein, dazu haben sich Universitätsleitung und Personalrat bekannt. Am Montag, 1. August 2022, tritt eine vorläufige Regelung zum ortsunabhängigen Arbeiten in Kraft. Die Regelungen werden im Lauf der Zeit durch Antworten auf häufige Fragen (FAQ) aus Ihrer Mitte ergänzt. 

Verlängerung der Dienstvereinbarung bis 28. Februar 2025

Die Dienstvereinbarung zum ortsunabhängigen Arbeiten (OrtsUA) wurde (inhaltlich unverändert) bis zum 28. Februar 2025 verlängert. Gespräche über eine endgültige Dienstvereinbarung erfolgen in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 zwischen der Universitätsleitung und dem Personalrat. 

Vorläufige Regelung gilt bis 31. Dezember 2023

„Die neue Regelung zum ortsunabhängigen Arbeiten ist ein weiterer Baustein zur Erfüllung des strategischen Ziels der Universität Stuttgart, eine attraktive und verlässliche Arbeitgeberin zu sein“, sagt Professor Wolfram Ressel, Rektor der Universität Stuttgart. Sie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2023.

„Wir haben während der Corona-Pandemie überwiegend positive Erfahrung mit der Arbeit im Homeoffice gemacht. Und in unserer Beschäftigtenbefragung wurde der Wunsch nach einer flexiblen Arbeitsorganisation sehr deutlich“, sagt Kanzler Jan Gerken. Daher haben Universitätsleitung und Personalrat gemeinsam eine Grundlage dafür geschaffen. „Die neue Regelung ermöglicht eine flexible ortsunabhängige Arbeit. Damit verbessern wir die Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Belangen der Beschäftigten“, sagt Ulrich Gemkow, Personalratsvorsitzender.

Inhalt der neuen Regelung zum ortsunabhängigen Arbeiten

Homeoffice bezeichnet das Arbeiten in den eigenen vier Wänden; mobiles Arbeiten bedeutet, dass an beliebigen Orten außerhalb der Universität gearbeitet werden kann. Der Begriff ortsunabhängiges Arbeiten (kurz „OrtsUA“) fasst beide Arten zusammen. Die Universität fördert diese flexible Arbeitsform, sie stellt ein Angebot an die Beschäftigten dar. Ortsunabhängiges Arbeiten müsse stets in Absprache festgelegt werden, betonen die Universitätsleitung und der Personalrat. Die Möglichkeit für Telearbeit bleibt bestehen.

Die neue Regelung ist der Beginn eines Prozesses, in dem eine dann langfristig gültige Dienstvereinbarung unter Einbezug der Beschäftigten in einem partizipativen Verfahren erarbeitet werden soll. Insgesamt soll die Arbeitsorganisation an der Universität Stuttgart unter Berücksichtigung der vielfältigen Tätigkeiten und der dienstlichen sowie persönlichen Faktoren weiterentwickelt werden. Dazu soll es Unterstützungsangebote wie Schulungen und Informationen sowie Feedbackmaßnahmen geben. „Die Regelungen zum ortsunabhängigen Arbeiten bilden den Startpunkt eines Projekts, mit dem wir die Arbeitsorganisation an der Universität auf eine neue Basis stellen wollen. Wir werden daran gemeinsam mit allen Interessierten, dem Personalrat und eventuell mit externer Unterstützung arbeiten“, kündigt Kanzler Gerken an.

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Leitung des Dezernats Personal und Recht

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