Umsetzung der Datenschutzverordnung

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt seit dem 25. Mai 2018.

Mit dem 25. Mai 2018 endete die Übergangszeit für die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die Regeln zum Schutz personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht und schon seit zwei Jahren in Kraft ist. Diese Regeln kommen nun in allen Mitgliedsländern der EU auch zur Anwendung. Ebenfalls am 25. Mai 2018 trat ohne Übergangsfrist das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft, das im Mai letzten Jahres noch von der alten Bundesregierung verabschiedet wurde und einige Regelungen der DS-GVO für Deutschland präzisiert.

Für öffentliche Stellen eines Landes  und somit auch für Universitäten kommt das jeweilige Landesdatenschutzgesetz zur Anwendung. Dasjenige für Baden-Württemberg befindet sich zurzeit noch in der Novellierung. Anfang Juni 2018 findet hierzu die 2. Lesung im Landtag statt.

Die Zentrale Verwaltung wird die neuen gesetzlichen Anforderungen umsetzen, insbesondere auch diejenigen, die den Arbeitnehmerdatenschutz betreffen.

Fit für die DS-GVO

Das Rektorat hat darüber hinaus ein Projekt „Fit für die DS-GVO“ initiiert, das sich mit den neuen Anforderungen befasst und Maßnahmen zu deren Umsetzung an der Universität Stuttgart vorantreiben wird. Über die Ergebnisse des Projekts werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Universität unter

datenschutz@uni-stuttgart.de 

0711/685-83687

Benennung eines Datenschutzsbeauftragten

Als Folge der DS-GVO war die Universität zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Da die Universität bisher bereits einen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte, war jetzt nur noch dessen Meldung an die Aufsichtsbehörde erforderlich. Der in dieser Funktion bislang tätige Heinrich Schullerer steht Ihnen als Datenschutzbeauftragter gerne auch weiterhin für Anregungen und Hinweise im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verfügung.

Die Benennung von weiteren Datenschutzbeauftragten an einzelnen Einrichtungen der Universität erfolgt nicht.

Die datenschutzrechtliche Verantwortung für jede Verarbeitung personenbezogener Daten an der Universität Stuttgart trägt im Außenverhältnis auch weiterhin der Rektor der Universität.

Informationen bei ZENDAS

Die an der Universität Stuttgart angesiedelte Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten (ZENDAS) hat umfangreiche Informationen und Muster auf ihren Webseiten  www.zendas.de zur DS-GVO eingestellt.

Sollten sich in Ihrem persönlichen Arbeitsumfeld Fragen zu Regelungen und der Umsetzung der DS-GVO ergeben, werfen Sie bitte als Erstes einen Blick auf die ZENDAS-Webseiten.

Zendas

Zum Seitenanfang