Aufenthalt auf den Dächern der Uni-Gebäude verboten

Gefahr durch Absturz

Die Dächer und Fluchtbalkone der Uni-Gebäude in der Stadtmitte und auf dem Campus Vaihingen werden vor allem in den Sommermonaten immer wieder von Studierenden und auch von Beschäftigten betreten und zum Aufenthalt genutzt, zum Rauchen oder zum Sonnen und Ausruhen.

Risiko auch für Unbeteiligte
Doch der Aufenthalt ist sehr gefährlich. Da die Dächer über keine Sicherung wie Geländer verfügen, besteht Absturzgefahr. Auch herunterfallende Dinge, wie Flaschen oder ähnliches stellen ein enormes Risiko dar und gefährden Unbeteiligte.

Die Universitätsleitung weist deshalb darauf hin, dass der Aufenthalt auf den Dächern und Fluchtbalkonen ausdrücklich verboten ist und appelliert an die Einsicht der Gebäudenutzerinnen und -nutzer. Bei Zuwiderhandlungen sieht sich die Universitätsleitung gezwungen, drastische Maßnahmen zu ergreifen bis hin zur Strafanzeige. 

Dachbereich vom Pfaffenwaldring 7.
Dachbereich vom Pfaffenwaldring 7.

Andrea Laber von der Stabsstelle Sicherheitswesen erklärt, dass sie schon mehrmals Personen auf das Verbot hingewiesen hat: „Oft folgt eine lange Diskussion, viele sehen das Risiko nicht ein.“ Doch Abstürze mit tödlichem Ausgang sind wegen der Höhe vieler Gebäude nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus kann auch Sachschaden entstehen. Im Februar ist ein Student, der sich auf dem Dach des Gebäudes Pfaffenwaldring 7 aufhielt, durch ein Oberlicht in den darunter liegenden Flur gestürzt. Der Unfall verlief glücklicherweise glimpflich und der Student blieb unverletzt. Doch die Kosten für die Reparatur und Montage eines neuen Oberlichts werden ihm nun in Rechnung gestellt.

Appell an Einsicht der Gebäudenutzerinnen und -nutzer
Ein Abschließen der Türen, die auf die Dächer und Fluchtbalkone führen, um damit das Betreten zu verhindern, sei meist nicht möglich, berichtet Andrea Laber. Zum großen Teil handelt es sich um Fluchttüren, die offen bleiben müssen. Darüber hinaus besitzen viele der Gebäudenutzer die entsprechenden Schlüssel. Zudem werden auch die Fenster zum Ausstieg benutzt, die ebenfalls nicht abgesperrt werden dürfen, da sie als Fluchtweg dienen. Die einzigen Möglichkeiten um Schaden abzuwenden, ist es deshalb, an die Einsicht aller Gebäudenutzerinnen und -nutzer zu appellieren.

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