Universität Stuttgart korrigiert fehlerhafte Vergabe von Leistungszulagen im Tarifbereich

29. August 2018, Nr. 79

Aufklärung, Transparenz und sofortiges Handeln

Im Februar 2018 sind bei internen Prüfungen Mängel bei der Vergabe von Leistungszulagen für Tarifangestellte festgestellt worden. Die Universität Stuttgart hat dies umgehend den Aufsicht führenden Organen berichtet, Transparenz geschaffen und in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg (MWK) Gegenmaßnahmen ergriffen.

Es handelt sich in den meisten Fällen um Leistungszulagen, die den gesetzlich vorgegebenen Rahmen für Zulagen – in lediglich geringem Maße – haushaltsrechtlich überschreiten. In wenigen Fällen wurde jedoch eine deutliche Überschreitung der haushaltsrechtlichen Vergabehöhen festgestellt. Zudem sind haushaltsrechtliche Vorschriften zum Bewilligungsverfahren und zur Mittelherkunft nicht umfänglich beachtet worden.

Die Universität Stuttgart schaltete sofort die Innenrevision ein, beauftragte eine Rechtsanwaltskanzlei zur Überprüfung und informierte den Vorsitzenden des Universitätsrats sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

In detaillierten Berichten Anfang Juli 2018 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat die Universität Stuttgart nunmehr jeden einzelnen Fall dargelegt und aufgeklärt. Zuvor erging bereits eine Dienstanweisung an die betroffenen Dezernate, die offensichtliche Fehleinschätzung bezüglich der Vergabemodalität bei Leistungsbezügen im Tarifbereich unverzüglich zu korrigieren und die Rechtmäßigkeit bei dem Verfahren und bei der Vergabe sicherzustellen. 

 Die Universität Stuttgart prüft gegenwärtig die Notwendigkeit arbeitsrechtlicher und disziplinarrechtlicher Konsequenzen.

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