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SUMMARY:Laserschutzbeauftragte Ausbildung
DESCRIPTION:Der Arbeitgeber hat für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß §5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) einen Laserschutzbeauftragten (LSB) zu bestellen. Dieser Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen (alle 5 Jahre) auf aktuellem Stand zu halten.\n\nEinführung\n\nInhalt, Ablauf und Ziel des Kurses\n\n\n\n\nPhysikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung)\n\nGrundlagen der Laserstrahlung&nbsp;\nLaser-Betriebsarten&nbsp;\nLasertypen&nbsp;\nKenngrößen\n\n\n\n\nBiologische Wirkung von Laserstrahlung auf die Haut\n\ndirekte Gefährdungen durch Laserstrahlung und deren unmittelbare biologische Wirkungen\n\n\n\n\nGefährdungen des Auges durch Laserstrahlung\n\nAnatomie und Optik des Auges&nbsp;\nAugenschäden und -gefährdungen\n\n\n\n\nRechtliche Grundlagen und Regeln der Technik\n\nArbeitsschutzgesetz – Europäische Richtlinie 2006/25/EG&nbsp;\nArbeitsschutzverordnung OStrV&nbsp;\nTechnische Regel TROS Laserstrahlung&nbsp;\nDGUV Informationen mit Bezug zur Laserstrahlung&nbsp;\nDIN EN 60825-1 und weitere Teile der DIN EN 60825\nweitere anerkannte Regeln der Technik und spezielle Regelungen zum Laserschutz\n\n\n\n\nExpositionsgrenzwerte\n\nExpositionsgrenzwerte nach OStrV und TROS Laserstrahlung, Teil 2, Anlage 4&nbsp;\nBedeutung der Expositionsgrenzwerte\n\n\n\n\nLaserklassen\n\nKlasseneinteilung nach DIN EN 60825-1&nbsp;\nBedeutung der Laserklassen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Anhang 4\n\n\n\n\nPersönliche Schutzausrüstungen (PSA) und Laserabschirmungen für Laserarbeitsplätze\n\nPSA-Verordnung 2016/425&nbsp;\nPSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG)&nbsp;\nLaserschutzbrillen nach DIN EN 207&nbsp;\nLaserjustierbrillen nach DIN EN 208&nbsp;\nDIN EN ISO 19818:2021&nbsp;\nLaserabschirmungen nach DIN EN 12254&nbsp;\nSchutzkleidung und Schutzhandschuhe nach DIN SPEC 91250&nbsp;\nPrüfung und Anwendung von Laserschutzausrüstung\n\n\n\n\nIndirekte Gefährdungen und Auswirkungen durch Laserstrahlung sowie Schutzmaßnahmen\n\nvorübergehende Blendung&nbsp;\nweitere indirekte Gefährdungen (Brand und Explosion, Lärm, elektrische Gefährdungen)&nbsp;\nSchutzmaßnahmen gegen indirekte Gefährdungen\n\n\n\n\nLasersicherheit und Laserschutz – Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Lasern (M. Brose, C. Häußinger)&nbsp;\n\nAuswahl von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen&nbsp;\nRangfolge von Arbeitsschutzmaßnahmen nach § 4 ArbSchG und §§ 5 und 7 OStrV&nbsp;\nSubstitutionsprüfung und Minimierung&nbsp;\ntechnische Schutzmaßnahmen&nbsp;\norganisatorische Schutzmaßnahmen\n\n\n\n\nGefährdungsbeurteilung nach TROS Laserstrahlung – Inhalte und Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung (M. Brose, C. Häußinger)&nbsp;\n\ngrundlegende Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung&nbsp;\nAblauf der Gefährdungsbeurteilung&nbsp;\nErmittlung der Exposition und Bewertung der möglichen Gefährdungen durch Exposition oder indirekte Auswirkungen&nbsp;\nDurchführung der Gefährdungsbeurteilung&nbsp;\nFestlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen&nbsp;\nWirksamkeitsprüfung&nbsp;\nDokumentation der Gefährdungsbeurteilung\n\n\n\n\nGefährdungsbeurteilung – TROS Laserstrahlung, Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung – Beispiel (M. Brose, C. Häußinger)&nbsp;\n\nGefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze, für die der Laserschutzbeauftragte benannt ist&nbsp;\nUnterstützung des Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 5 ArbSchG i. V. m. § 3 OStrV)\n\n\n\n\nAufgaben und Stellung des Laserschutzbeauftragten (LSB) im Betrieb (M. Brose, C. Häußinger)&nbsp;\n\nRechte und Pflichten des Laserschutzbeauftragten&nbsp;\nUnterweisung der Beschäftigten nach OStrV&nbsp;\nInhalte der Unterweisung nach § 8 OStrV und TROS Laserstrahlung, Teil 1, Abschnitt 7&nbsp;\nUnterstützung des Arbeitgebers durch den Laserschutzbeauftragten bei der Unterweisung der Beschäftigten im Rahmen seiner Tätigkeit&nbsp;\nfachkundige Personen nach § 5 OStrV\n\n\n\n\nPrüfung\nAbschlussdiskussion und Kursbeurteilung\nMündliche Prüfung (falls erforderlich)\n\n\nAnmeldung:\nBitte wenden Sie sich per E-Mail an die Stabsstelle Sicherheitswesen.\n
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