Laserschutzbeauftragte Ausbildung

November 20, 2025, 8:30 a.m. (CET)

Topic: Occupational safety
Provider: Staff Unit for Sustainability, Environment, Climate Protection and Occupational Health and Safety

Time: November 20, 2025, 8:30 a.m. (CET) – November 21, 2025, 4:45 p.m. (CET)
Alternative date: This event will be held identically on other dates.
Lecturer: Referenten der TAE Esslingen
Event language: German
Meeting mode: in presence
Venue: Technische Akademie Esslingen
Download as iCal:

Erwerb der besonderen Fachkenntnisse nach OStrV und TROS Laserstrahlung inkl. Prüfung

Der Arbeitgeber hat für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß §5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) einen Laserschutzbeauftragten (LSB) zu bestellen. Dieser Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen (alle 5 Jahre) auf aktuellem Stand zu halten.

  1. Einführung
    • Inhalt, Ablauf und Ziel des Kurses
  1. Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung)
    • Grundlagen der Laserstrahlung 
    • Laser-Betriebsarten 
    • Lasertypen 
    • Kenngrößen
  1. Biologische Wirkung von Laserstrahlung auf die Haut
    • direkte Gefährdungen durch Laserstrahlung und deren unmittelbare biologische Wirkungen
  1. Gefährdungen des Auges durch Laserstrahlung
    • Anatomie und Optik des Auges 
    • Augenschäden und -gefährdungen
  1. Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
    • Arbeitsschutzgesetz – Europäische Richtlinie 2006/25/EG 
    • Arbeitsschutzverordnung OStrV 
    • Technische Regel TROS Laserstrahlung 
    • DGUV Informationen mit Bezug zur Laserstrahlung 
    • DIN EN 60825-1 und weitere Teile der DIN EN 60825
    • weitere anerkannte Regeln der Technik und spezielle Regelungen zum Laserschutz
  1. Expositionsgrenzwerte
    • Expositionsgrenzwerte nach OStrV und TROS Laserstrahlung, Teil 2, Anlage 4 
    • Bedeutung der Expositionsgrenzwerte
  1. Laserklassen
    • Klasseneinteilung nach DIN EN 60825-1 
    • Bedeutung der Laserklassen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Anhang 4
  1. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und Laserabschirmungen für Laserarbeitsplätze
    • PSA-Verordnung 2016/425 
    • PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG) 
    • Laserschutzbrillen nach DIN EN 207 
    • Laserjustierbrillen nach DIN EN 208 
    • DIN EN ISO 19818:2021 
    • Laserabschirmungen nach DIN EN 12254 
    • Schutzkleidung und Schutzhandschuhe nach DIN SPEC 91250 
    • Prüfung und Anwendung von Laserschutzausrüstung
  1. Indirekte Gefährdungen und Auswirkungen durch Laserstrahlung sowie Schutzmaßnahmen
    • vorübergehende Blendung 
    • weitere indirekte Gefährdungen (Brand und Explosion, Lärm, elektrische Gefährdungen) 
    • Schutzmaßnahmen gegen indirekte Gefährdungen
  1. Lasersicherheit und Laserschutz – Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Lasern (M. Brose, C. Häußinger) 
    • Auswahl von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen 
    • Rangfolge von Arbeitsschutzmaßnahmen nach § 4 ArbSchG und §§ 5 und 7 OStrV 
    • Substitutionsprüfung und Minimierung 
    • technische Schutzmaßnahmen 
    • organisatorische Schutzmaßnahmen
  1. Gefährdungsbeurteilung nach TROS Laserstrahlung – Inhalte und Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung (M. Brose, C. Häußinger) 
    • grundlegende Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung 
    • Ablauf der Gefährdungsbeurteilung 
    • Ermittlung der Exposition und Bewertung der möglichen Gefährdungen durch Exposition oder indirekte Auswirkungen 
    • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 
    • Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen 
    • Wirksamkeitsprüfung 
    • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  1. Gefährdungsbeurteilung – TROS Laserstrahlung, Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung – Beispiel (M. Brose, C. Häußinger) 
    • Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze, für die der Laserschutzbeauftragte benannt ist 
    • Unterstützung des Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 5 ArbSchG i. V. m. § 3 OStrV)
  1. Aufgaben und Stellung des Laserschutzbeauftragten (LSB) im Betrieb (M. Brose, C. Häußinger) 
    • Rechte und Pflichten des Laserschutzbeauftragten 
    • Unterweisung der Beschäftigten nach OStrV 
    • Inhalte der Unterweisung nach § 8 OStrV und TROS Laserstrahlung, Teil 1, Abschnitt 7 
    • Unterstützung des Arbeitgebers durch den Laserschutzbeauftragten bei der Unterweisung der Beschäftigten im Rahmen seiner Tätigkeit 
    • fachkundige Personen nach § 5 OStrV
  1. Prüfung

  2. Abschlussdiskussion und Kursbeurteilung

  3. Mündliche Prüfung (falls erforderlich)

Anmeldung:

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die Stabsstelle Sicherheitswesen.

Schulungsprogramm Arbeits- und Umweltschutz 

Zukünftige Laserschutzbeauftragte
Stabsstelle Sicherheitswesen
Martina Preisner und Elke Geiselhart
Phone: +49 711 685-63020 oder +49 711 685-63022

To the top of the page