Zeit: | 10. Dezember 2024, 09:30 – 11:30 Uhr |
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Wiederholungstermine: |
Diese Veranstaltung findet identisch auch an weiteren Terminen statt. 18. Februar 2025, 09:30 – 11:30 Uhr 1. April 2025, 09:30 – 11:30 Uhr |
Referent*in: | Andrea Schubode, IHK Region Stuttgart |
Veranstaltungssprache: | deutsch |
Diese Weiterbildung richtet sich an : | Führungskräfte, Neue Beschäftigte, Mitarbeiter*innen wissenschaftliche Einrichtungen, Mitarbeiter*innen Technik & Verwaltung, Professor*innen, Promovierende, Postdocs, Nachwuchsgruppenleiter*innen, Junior-Professor*innen, Tenure-Track-Professor*innen |
Modus (Ort): | online |
Download als iCal: |
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Sensibilisierungsschulung
Die Wissenschaft ist frei – die gesetzlichen Vorgaben der Exportkontrolle setzen jedoch auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Grenzen, nämlich dann, wenn es um den Transfer von sensitiven Waren oder Know-how ins Ausland geht.
An einer Hochschule gibt es verschiedenste Berührungspunkte mit der Exportkontrolle. Kritische Einzelfälle sind als solche zu erkennen, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Die Schulung sensibilisiert die Teilnehmenden für die Ziele und Vorgaben des Gesetzgebers und zeigt erste Lösungsansätze für den praktischen Umgang mit der Exportkontrolle an der Universität Stuttgart.
Anmeldung 10.12.2024 Anmeldung 18.02.2025 Anmeldung 01.04.2025 Zum Fort- und Weiterbildungsprogramm Exportkontrolle an Universitäten